April 24, 2019

10 Kommentare

Der Mitt­wochs-Fall

Herz­li­chen Dank für die zahl­rei­chen, begeis­tern­den Rück­mel­dun­gen, die wir, Tina Dangl und ich, von Ihnen zu unse­ren Mitt­wochs­fäl­len (MWF) erhal­ten haben.

SIE und IHR Feed­back sind „Schuld“, dass wir – trotz zeit­li­cher Voll­aus­las­tung mit GPLA‑, Rei­se­kos­ten-Pro­jek­ten und Vor­trä­gen (nur mehr ganz weni­ge freie Ter­mi­ne in den Mona­ten Mai und Juni!) garan­tiert wei­ter­hin MWF erstel­len werden ;-)).

Was wol­len wir, Tina Dangl und Ernst Pat­ka, mit dem Mitt­wochs-Fall errei­chen?

  • Wir wol­len Fäl­le bzw Fra­gen aus der Pra­xis für Sie so auf­be­rei­ten, dass Sie in unter­halt­sa­mer und spie­le­ri­scher Form ‒ wie bei der TV-Rich­te­rin Salesch bzw beim TV-Rich­ter Hold ‒ mehr Sicher­heit beim Lösen von Pra­xis­fäl­len.
  • Wir schu­len in Unter­neh­men Busi­ness-Part­ner (ua in den Grund­la­gen des Arbeits­rechts, in zahl­rei­chen Spe­zi­al­the­men wie Alters­teil­zeit, End­ab­rech­nun­gen etc [The­men­lis­te]) nach der U.N.I.-Methode (Unter­halt­sam, Nach­hal­tig, Infor­ma­tiv) und wis­sen, wie wich­tig eine pra­xis­ge­rech­te Aus- und Wei­ter­bil­dung ist, um teu­re Fehl­ent­schei­dun­gen bzw teu­res Fehl­ver­hal­ten zu ver­mei­den.
  • Der Mitt­wochs-Fall unter­stützt Sie bei der Aus- und Fort­bil­dung noch wenig erfah­re­ne Busi­ness-Part­ner bzw Gehalts­ver­rech­ner durch unter­halt­sa­me und spie­le­ri­sche Fall­bei­spie­le.
Bei die­sem MWF sol­len Sie beur­tei­len, ob die 3 Aus­tritts­ab­rech­nun­gen, die in den bei­den Toch­ter­fir­men eines deut­schen Kon­zerns auf­grund der Anwei­sun­gen des Kon­zern-Per­so­nal-Chef durch­ge­führt wur­den, kor­rekt sind, dh ob die­se Abrech­nun­gen bei einer GPLA „hal­ten“ wer­den.
Ach­tung: Es sind kei­ne 08/15-Fäl­le ;-))

Sach­ver­halt

Der deut­sche Auto­kon­zern Die­sel­ga­te GmbH muss bei sei­nen bei­den öster­rei­chi­schen Toch­ter­fir­men Per­so­nal abbau­en.

Die fol­gen­den 3 Dienst­ver­trags­be­en­di­gun­gen schau­en wir uns näher an.

FALL 1:
Been­di­gung des Dienst­ver­tra­ges Ulrich Kreditti

Die deut­sche Die­sel­ga­te GmbH hat in Öster­reich eine eige­ne Bank, die Die­sel­ga­te Finan­zie­rungs­bank GmbH (finan­ziert Auto­käu­fe; unter­liegt dem Bankenkollektivvertrag).

Ulrich Kre­dit­ti (39 Jah­re; letz­ter Brut­to­mo­nats­ge­halt: EUR 4.150,00) arbei­tet seit 1. Jän­ner 2000 in die­ser öster­rei­chi­schen Kon­zern­toch­ter als Kre­dit­sach­be­ar­bei­ter.

Sein Dienst­ver­hält­nis soll zum 30. Juni 2019 been­det wer­den. Die Tren­nungs­ge­sprä­che über­nimmt der Per­so­nal-Chef der deut­schen Mut­ter­ge­sell­schaft, Dr. Karl-Fried­rich Börne.

Dr. Bör­ne befürch­tet auf­grund der Vor­ge­sprä­che mit Ulrich Kre­dit­ti, dass die­ser eine Dienst­ge­ber­kün­di­gung bei Gericht anfech­ten wird.

Auch wenn Ulrich Kre­dit­ti gerin­ge Erfolgs-Chan­cen hin­sicht­lich sei­ner Kün­di­gungs­an­fech­tung wegen Sozi­al­wid­rig­keit hat, will die Bank auf gar kei­nen Fall mit Per­so­nal­ab­bau-The­men in den Medi­en auf­schei­nen. Daher strebt Dr. Bör­ne eine ein­ver­nehm­li­che Dienst­ver­trags­auf­lö­sung an.

Damit Ulrich Kre­dit­ti die ein­ver­nehm­li­che Auf­lö­sung annimmt, bie­tet ihm Dr. Bör­ne Fol­gen­des an:

Als Gegen­leis­tung für die Zustim­mung zur ein­ver­nehm­li­chen Dienst­ver­trags­auf­lö­sung erhal­ten Sie eine Abfer­ti­gung, die nicht Ihren tat­säch­li­chen 19,5 Dienst­jah­ren, son­dern 20 Dienst­jah­ren (= 9 Monats­ent­gel­te) entspricht.“

Ulrich Kre­dit­ti unter­schreibt und Dr. Bör­ne weist die Lohn­ver­rech­nung der Die­sel­ga­te Finan­zie­rungs­bank GmbH an, die zusätz­li­chen 3 Monats­ent­gel­te als nach der „Vier­tel­re­ge­lung“ begüns­tig­te frei­wil­li­ge Abfer­ti­gung abzu­rech­nen und auszuzahlen.

Kor­rekt?

 

Been­di­gung der Dienst­ver­trä­ge mit Wil­hel­mi­ne Klemm und Frank Thiel

Die deut­sche Die­sel­ga­te GmbH hat in Öster­reich eine Han­dels­ge­sell­schaft, die Die­sel­ga­te Auto­han­dels GmbH (han­delt mit Pkw; unter­liegt dem Handelskollektivvertrag).

FALL 2: 
Been­di­gung Dienst­ver­trag
Wil­hel­mi­ne Klemm

Wil­hel­mi­ne Klemm (52 Jah­re; letz­ter Brut­to­mo­nats­ge­halt: EUR 3.550,00) arbei­tet seit 1. Juli 1995 in die­ser öster­rei­chi­schen Kon­zern­toch­ter als Bilanz­buch­hal­te­rin.

Ihr Dienst­ver­hält­nis kün­dig­te der Per­so­nal-Chef der deut­schen Mut­ter­ge­sell­schaft, Dr. Karl-Fried­rich Bör­ne zum 31. Dezem­ber 2018. Wil­hel­mi­ne Klemm hat die­se Kün­di­gung als sozi­al­wid­rig angefochten.

Der Rich­ter hat am ers­ten Ver­hand­lungs­tag dem Rechts­ver­tre­ter der Die­sel­ga­te Auto­han­dels GmbH signa­li­siert, dass sich der Dienst­ge­ber mit der Dienst­neh­me­rin eini­gen soll, sonst droht ein Urteil, das die Kün­di­gung als rechts­wid­rig feststellt.

Das will Dr. Bör­ne auf gar kei­nen Fall. Er bie­tet Wil­hel­mi­ne Klemm eine frei­wil­li­ge Abfer­ti­gung im Aus­maß von 3 Monats­ge­häl­tern, wenn sie dafür die Anfech­tungs­kla­ge zurück­zieht.

Die Ver­ein­ba­rung lautet:

Als Dan­ke-Schön für Ihre Ver­diens­te, sowie für Ihre lang­jäh­ri­ge Treue zur Die­sel­ga­te Auto­han­dels GmbH und dafür, dass die Dienst­neh­me­rin Ihre Kün­di­gungs­an­fech­tungs­kla­ge bei Gericht zurück­zieht, erhält Sie eine frei­wil­li­ge Abfer­ti­gung im Aus­maß von 3 (drei) Bruttomonatsgehältern“.

Wil­hel­mi­ne Klemm stimmt die­sem Vor­schlag zu. Dr. Bör­ne weist die Lohn­ver­rech­nung der Die­sel­ga­te Finan­zie­rungs­bank GmbH an, die zusätz­li­chen 3 Monats­ent­gel­te als nach der „Vier­tel­re­ge­lung“ begüns­tig­te frei­wil­li­ge Abfer­ti­gung abzu­rech­nen und auszuzahlen.

Kor­rekt?

FALL 3: 
Been­di­gung Dienst­ver­trag
Frank Thiel

Frank Thiel (63 Jah­re; letz­ter Brut­to­mo­nats­ge­halt: EUR 4.300,00) arbei­tet seit 1. März 1991 in der Die­sel­ga­te Auto­han­dels GmbH als Auto­ver­käu­fer.

Sein Dienst­ver­hält­nis soll zum 30. Juni 2019 been­det wer­den. Die Tren­nungs­ge­sprä­che über­nimmt ‒ wie kann es anders sein ‒ wie­der der Per­so­nal-Chef der deut­schen Mut­ter­ge­sell­schaft, Dr. Karl-Fried­rich Börne.

Frank Thiel hat es satt, sich stän­dig hin­sicht­lich der Die­sel­mo­to­ren bei kri­ti­schen Kun­den recht­fer­ti­gen zu müs­sen. Außer­dem hat er – was Dr Bör­ne nicht weiß ‒ ein klei­ne­res Ver­mö­gen geerbt, das ihn finan­zi­ell unab­hän­gig leben lässt.

Dr. Bör­ne gegen­über signa­li­siert Frank Thiel, ger­ne ein zusätz­li­ches finan­zi­el­les Ange­bot anzu­neh­men, da er sowie­so beab­sich­tigt ‒ auf­grund der erb­schafts­be­ding­ten finan­zi­el­len Unab­hän­gig­keit ‒ die Kor­ri­dor­pen­si­on in Anspruch zu nehmen.

Dr. Bör­ne bie­tet Frank Thiel für eine ein­ver­nehm­li­che Dienst­ver­trags­auf­lö­sung an, ihm zusätz­li­che zur gesetz­li­chen Abfer­ti­gung (= Jah­res­brut­to­ge­halt) noch wei­te­re 3 Brut­to­mo­nats­ge­häl­ter als frei­wil­li­ge Abfer­ti­gung auszuzahlen.

Die Ver­ein­ba­rung lautet:

Als Dan­ke-Schön für Ihre Ver­diens­te, sowie für Ihre lang­jäh­ri­ge Treue zur Die­sel­ga­te Auto­han­dels GmbH erhal­ten Sie eine frei­wil­li­ge Abfer­ti­gung im Aus­maß von 3 (drei) Bruttomonatsgehältern.

Wir wün­schen Ihnen alles Gute für Ihren neu­en Lebens­ab­schnitt (Ruhe­stand).“

Dr. Bör­ne weist die Lohn­ver­rech­nung der Die­sel­ga­te Finan­zie­rungs­bank GmbH an, die zusätz­li­chen 3 Monats­ent­gel­te als nach der „Vier­tel­re­ge­lung“ begüns­tig­te frei­wil­li­ge Abfer­ti­gung abzu­rech­nen und auszuzahlen.

Kor­rekt?

  • Nächs­ten Diens­tag ver­öf­fent­li­chen wir die Lösung des Falles.

Ken­nen Sie schon unse­re ande­ren Mittwochsfälle?

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  1. ad 1) Nein, das ist kei­ne frei­wil­li­ge Abfer­ti­gung son­dern eine Zah­lung für den Ver­zicht auf künf­ti­ge Arbeits­leis­tun­gen, daher Abrech­nung nach §67/1–2 bzw 67/10

    ad 2) Nein, das ist kei­ne frei­wil­li­ge Abfer­ti­gung nach §67/6 son­dern eine Ver­gleichs­zah­lung nach 67/8

    ad 3) das ist kniff­lig — hier wür­de ich eher die Besteue­rung nach §67/6 zulassen

    1. Lie­ber Herr Proksch, Sie wer­den bei der Lösung — ins­be­son­de­re beim Fall 1 — über­rascht sein. Ein wei­te­rer Beweis dafür, dass Lohn­ver­rech­nung nicht nur ein Drü­cken auf das “EDV-Knop­ferl” ist, wie vie­le Unter­neh­mens­lei­ter der fata­len Ansicht sind.

      Dan­ke für das Mit­ma­chen und das Kom­men­tie­ren des aktu­el­len Mittwochsfall.

      Ich wün­sche eine erfolg­rei­che Arbeitswoche. 

      Mit herz­li­chen Grüßen
      Ernst PATKA

    1. Hal­lo, Herr Beyer,

      ich ver­spre­che Ihnen, dass zumin­dest eine Lösung von Ihren Lösun­gen abwei­chen wird und Sie daher über­ra­schen wird. 

      Wie ich bereits bei Herrn Proksch feststellte: 

      Die Lösun­gen zei­gen, dass Lohn­ver­rech­nung nicht nur ein Drü­cken auf das “EDV-Knop­­ferl” ist, wie vie­le Unter­neh­mens­lei­ter der fata­len Ansicht sind.

      Dan­ke für das Mit­ma­chen und das Kom­men­tie­ren des aktu­el­len Mittwochsfall.

      Ich wün­sche eine erfolg­rei­che Arbeitswoche. 

      Mit herz­li­chen Grüßen
      Ernst PATKA

  2. zu Fall 1: er hat 19,5 Dienst­jah­re, daher 6 Mona­te gesetz­li­che Abfer­ti­gung und die rest­li­chen 3 Mona­te sind eine Abgangsentschädigung.

    1. Hal­lo, Herr Beyer,

      ich will nicht zuviel ver­ra­ten, aber der Fall 1 hat eine beson­de­re Facet­te, der in von den übli­chen Lösungs­an­sät­zen in ver­gleich­ba­ren Fäl­len unterscheidet.

      Die­se Facet­te ist auch die gewoll­te Bot­schaft bzw der beab­sich­tig­te Hin­weis des Bei­spiels, wor­auf zusätz­lich bei Abrech­nun­gen stets zu ach­ten ist.

      Mehr dazu dann nächs­ten Mittwoch.

      Ich wün­sche eine erfolg­rei­che Arbeitswoche. 

      Mit herz­li­chen Grüßen
      Ernst PATKA

  3. Mei­ne Vermutung:
    Fall 1. : §32 KV Ban­ken: “Im Fal­le einer vom Arbeit­ge­ber aus­ge­spro­che­nen Kün­di­gung eines Arbeit­neh­mers mit mehr als fünf im Insti­tut ver­brach­ten Jah­ren erhöht sich die gesetz­li­che Kün­di­gungs­frist um zwei Mona­te. Die gebüh­ren­de gesetz­li­che Abfer­ti­gung erhöht sich in die­sen Fäl­len um zwei Monatsentgelte”

    Im Fall einer (hier offen­sicht­lich “ver­schlei­er­ten”) Dienst­ge­ber­kün­di­gung wür­den also 6+2 Monats­ent­gel­te anfallen.
    Daher mein Vorschlag:
    8 Monats­ent­gel­te gesetz­li­che Abfertigung
    1 Monats­ent­gelt Abgangsentschädigung

    Fall 2: Vergleichszahlung
    Fall 3: frei­wil­li­ge Abfertigung

    1. Sehr geehr­te Frau Egger,

      Sie haben den Ban­ken-Kol­lek­tiv­ver­trag kor­rekt zitiert und dadurch taucht ein zusätz­li­ches Pro­blem auf.

      Der Kol­lek­tiv­ver­trag spricht dann von einer zusätz­li­chen Abfer­ti­gung von 2 Monats­ent­gel­ten, wenn der Dienst­ge­ber den Dienst­neh­mer kün­digt. Im Bei­spiel­fall liegt hin­ge­gen eine ein­ver­nehm­li­che Dienst­ver­trags­auf­lö­sung vor!?!?

      Ich wün­sche eine erfolg­rei­che Arbeitswoche. 

      Mit herz­li­chen Grüßen
      Ernst PATKA

  4. Fall 1)
    Hier liegt mE eine frei­wil­li­ge Abfer­ti­gung vor.
    War­um kei­ne Abgangs­ent­schä­di­gung? Die­se wäre „eine Zah­lung für den Ver­zicht auf wei­te­re Beschäf­ti­gung für künf­ti­ge Lohn­zah­lungs­räu­me“! Der MA wird ja bis Ende der Kün­di­gungs­frist beschäf­tigt und auch bezahlt.

    (KV-Reg­lung mit 2 zusätz­li­chen Monats­ent­gel­te trifft ja nur bei DG-Kün­di­gung zu und käme jetzt bei der Ein­ver­nehm­li­chen Auf­lö­sung nicht zum Tra­gen. Hät­te der DG gekün­digt, hät­te DN die­se zusätz­li­chen Monats­ent­gel­te erhal­ten. DN hat daher eigent­lich nur ein zusätz­li­ches Monats­ent­gelt „frei­wil­lig“ erhalten!)

    Fall 2)
    Hier han­delt es sich mE um eine Abgangsentschädigung.

    Die Ange­le­gen­heit sieht zwar im ers­ten Moment nach einer (außer­ge­richt­li­chen) Ver­gleichs­zah­lung aus. Aber es gibt kei­ne offe­nen, strit­ti­gen Ent­gelt­an­sprü­che! Es sind sol­che auch nicht gel­tend gemacht wor­den bzw. ein­ge­klagt worden.
    Die 3 Monats­ge­häl­ter wer­den dafür gezahlt, dass die DN die Kün­di­gung akzep­tiert (und nicht wei­ter vor Gericht bekämpft).
    Ich mei­ne daher, dass hier eine Abgangs­ent­schä­di­gung vorliegt.
    (daher Ver­steue­rung nach Tarif)

    Zusätz­lich ist anzu­mer­ken, dass in die­sem Fall mE der KV schla­gend wird mit der Rege­lung von 2 zusätz­li­chen Monats­ge­häl­tern an Abfer­ti­gung (ist aber nicht The­ma der Fallbeschreibung). 

    Fall 3
    Den Fall sehe ich auch so wie die Schrei­ber oberhalb:
    frei­wil­li­ge Abfertigung!

    Anmer­kung:
    Rege­lung aus KV:
    Bei DG-Kün­di­gung kämen 2 Monats­ent­gel­te dazu!
    Bei DN-Kün­di­gung kämen auch 2 Monats­ent­gel­te dazu (wegen Korridorpension)

  5. Fort­set­zung:

    Hier liegt aber eine ein­ver­nehm­li­che Auf­lö­sung vor, bei der dem DN ja auch der vol­le Abfer­ti­gungs­an­spruch zusteht … ?
    In der Pra­xis in die­sem Fall aber wohl egal, ob gesetz­li­che Abfer­ti­gung oder frei­wil­li­ge Abfertigung.

    Außer­dem ist die­ser MA je bei der Die­sel­ga­te Auto­han­dels GmbH beschäf­tigt. Daher gilt da ver­mut­lich ein ande­rer KV.(?)
    Wie­so wird die Lohn­ver­rech­nung von der D. Finan­zie­rungs­bank durchgeführt?

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