In den letzten Monaten waren wir zeitlich voll ausgelastet mit (a) zahlreichen In-Hausschulungen betreffend die Neuerungen 2019, sowie (b) Vorträgen anlässlich der ARS Jahrestagungen 2019.
Zahlreiche Leserinnen und Leser unseres BLOGs fragten nach, wo er den bliebe, der Mittwochs-Fall.
Nun, da wir, Tina Dangl und Ernst Patka nach dem Vortragsmarathon wieder „mehr Luft zum Atmen haben“, lassen wir die liebgewonnene Tradition der Mittwochs-Fälle ‒ mit 2 Neuerungen ‒ wieder aufleben.
Mittwochs-Fall – das sagt Ihnen (noch ) nichts? Ca 2 x im Monat präsentieren wir Ihnen den Mittwochs-Fall
Was wollen wir, Tina Dangl und Ernst Patka, mit dem Mittwochs-Fall erreichen?
Beim heutigen MWF ist zu beurteilen, welcher Sachbezug anzusetzen ist bei folgendem speziellen Sachverhalt.
Nach langer Suche konnte die Metallwaren GmbH den Posten des Verkaufsleiters wieder besetzen.
Am Freitag, den 15. Februar 2019 unterzeichnete Friedrich Klinke seinen Dienstvertrag als Verkaufsleiter der Metallwaren GmbH.
In der Alltagshektik vergisst der Personalleiter Franz Hudriwu die Fuhrparksverwaltung zu informieren, damit diese rechtzeitig den Audi A 6 bestellt.
Mitte Juni 2019 fällt Franz Hudriwu ein, dass er vergessen hatte, die Audi A6-Bestellung zu veranlassen.
Gerlinde Stahlnerv, die Fuhrparksleiterin und die Ruhe in Person, schlägt vor, übergangsweise für 3 Monate – dh für die Dauer der Lieferzeit ‒ einen A6 bei der Leihwagenfirma Ivkein-Autovermietung (Ich vermiete keine Niete) anzumieten, da die Metallwaren GmbH bei Ivkein-Autovermietung Sondermietkonditionen erhält.
Pro Monat verrechnet die Ivkein-Autovermietung:
Regulärer Monatsmietpreis (inkl Umsatzsteuer):
Metallwaren GmbH-Rabatt
Monatsmietpreis (inkl Umsatzsteuer)
EUR 1.599,00
- EUR 299,00
EUR 1.300,00
Auf Nachfrage von Franz Hudriwu teilt die Ivkein-Autovermietung mit, dass die Kalkulationsbasis des von der Metallwaren GmbH angemieteten Audi A6 EUR 60.000,00 (inkl Zubehör, Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer) beträgt.
Franz Hudriwu ist verzweifelt, da er so einen Fall noch nie hatte.
voller Sachbezug 960
Es macht keinen Unterschied — in beiden Fällen ist der Sachbezugswert mit 2% von den Anschaffungskosten (58,’ bzw 60.’) zu ermitteln und auf Grund des CO2-Wertes mit 960 deckeln.
960,- (48.000,- x 2%) da ME die Kalkulationsbasis als Grundlage für die Berechnung des Sachbezuges heranzuziehen ist.
Vollen Sachbezug; max. € 960,00
Liebes Mittwochs-Fall-Team!
Ich hatte so einen Fall auch noch nie, werde aber regelmäßig mit verschiedensten Sachbezugsanfragen konfrontiert. Aus diesem Grund finde ich diesen Fall besonders interessant.
In dem oben genannten Fall würde ich einen Sachbezugswert von € 960,00 (ab Eintritt) ansetzen. Die Autovermietung, sowie der DG gehen jeweils von Anschaffungskosten über € 48.000,00 aus.
Auf die Lösung bin ich schon sehr gespannt.
Vielen lieben Dank für Ihre spannenden Fälle!
Liebe Grüße
Marie-Christin Novak
ich würde bei gemieteten PKW´s den Sachbezugswert von den Anschaffungskosten zu berechnen … wenn kein Anschaffungswert eruierbar ist, dann den Neupreis bei Erstzulassung ansetzen … also im oben genannten Fall — Sachbezugsfall € 960,00
960,- : weil 2 % und das Auto mehr als 48.000,- € (Neupreis) wert ist.
Würde die Zulassung des Mietwagens anfordern, um einen Wert für den CO2-Ausstoß zu erhalten und dann anhand der Kalkulationsbasis und des C02-Ausstoßes den Sachbezug berechnen. Gehe auch auch vom Maximalwert aus 960,00 x 2 %.
Meiner Meinung nach wird der volle Sachbezug in Höhe von € 960,– verrechnet, da auch bei Leasingfahrzeugen der Anschaffungswert herangezogen wird. Auf den Emissionswert lt. Typenschein ist auch hier zu achten — je nach Erstzulassung der entsprechende CO2-Wert!
Sollte dieser Wert darunter liegen, dann sind nur 1,5 % zu berechnen, also € 720,–.
Der Sachbezug beträgt 1300.–
Schließe mich Herrn Fahrenberger an: 60.000 x 2 % = 1.200 € -> jedoch maximal 960 €.
Lohnsteuer-Richtlinien RZ 180:
Bei geleasten bzw. gemieteten KFZ ist der Sachbezugswert von den Anschaffungskosten zu berechnen, die der Berechnung der Leasingrate zugrunde gelegt wurden (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe).
Ich würde — und tue es in meinem Praxis — den Listenpreis bei der Erstzulassung für den Sachbezug für einen Mietwagen heranziehen. Natürlich inkl. Steuer. In dem Fall wird das Zubehör nicht berücksichtigt. Der Prozentsatz (1,5 oder 2) richtet sich nach der CO2 Wert bei der Erstzulassung.
960,- (2%) oder 720,- (1,5%)
=> Sachbezug von der Kalkulationsbasis der Leasingrate
(tatsächlicher Kaufpreis+NOVA+UST)
=> 1,5% oder 2% ‑in Abhängigkeit vom Grenzwert zum Zeitpunkt der Erstzulassung (ist im Zulassungsschein ersichtlich) und unabhängig vom Zeitpunkt der Zulassung bei Ivkein.
Ich würde hier ebenfalls entweder 1,5% oder 2 % Sachbezug ansetzen je nach CO2-Wert im Jahr der Anschaffung. — max. 960,00
Also normalerweise würde ich sagen 960,00 €, bei 2% von max. 48.000,00 € und CO2 Wert überschritten. Auf den Emissionswert lt. Typenschein achten — je nach Erstzulassung der entsprechende CO2-Wert!
Sollte dieser Wert darunter liegen, dann sind nur 1,5 % zu berechnen, also € 720,00
Da das Auto aber extra angemietet wird, ist die Frage, ob hier nicht wie bei einem, durch den Arbeitgeber angemieteten Wohnraum verfahren werden müsste?
Und dann wäre der SB vermutlich höher, aber den DN würde man in diesem Fall schlechter stellen was man nicht darf.…
Sehr interessanter Fall, ich bin auf die Lösung gespannt.
es kommt darauf an welchen co2 Wert das Mietauto hat und wann es gekauft wurde.Ist es neu mit 146 g/km dann ebenfalls mit 2 % zu rechnen und daher
960,– Euro.
Ich gehe auch vom Listenpreis € 58.000,– bei Neuanschaffung aus. Der tatsächliche Anschaffungspreis ist uns ja nicht bekannt. Davon 2 % wegen CO2-Ausstoß über 121 mg/km — gedeckelt mit € 960,-
Event. könnte man den Listenpreis bei Erstzulassung erfragen. Wenn der unter € 48.000,– liegt, könnte der SB geringer ausfallen.
Ich würde auch sagen, das der monatliche Sachbezugswert mit 2 % zu rechnen ist, maximal ist pro Monat ein Betrag von € 960,- anzusetzen (dies entspricht 2 % von € 48.000,- Anschaffungskosten) CO2 Wert über dem Grenzwert (2019 = 121 g/km.
SB in beiden Fällen wäre 960,00 (2 % von den AK )
Sachbezug ist der Mietpreis inklusive MwSt = 1.599,00
Sachbezug 2% von den Anschaffungskosten bzw. Neupreis
also in diesem Fall € 960,- (das ist der maximale SB)
2% von 60.000,–(Mietwagen — CO² erfragen) bis der bestellte Wagen da ist. Ab dem Zeitpunkt wird dann der SB von € 58.000,– 2% berechnet. In beiden Fällen kommt es aber zur Höchstgrenze von € 960,-