September 25, 2019

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6 Quiz­fra­gen rich­tig lösen und Chan­ce auf einen von 3 Gewin­nen sichern

  1. Gewin­nen Sie einen Web­ho­tels-Gut­schein im Wert von € 100,00 und genie­ßen Sie einen Ther­men­tag in einer der zahl­rei­chen Ther­men in ganz Österreich
  2. Herr Mag. Pat­ka wür­de die­sen Gewinn zwar ger­ne selbst gewin­nen, aber: Sie haben die Chan­ce auf den Tha­lia-Gut­schein im Wert von € 40,00!
  3. Außer­dem gibt es noch einen Über­ra­schungs­ge­winn ‒ mehr Infos dazu hier (Link abgelaufen)

Wie Sie mit­ma­chen kön­nen, das erfah­ren Sie hier 

Das Gewinn­spiel-For­mu­lar zum Ein­tra­gen der rich­ti­gen Ant­wor­ten auf die Quiz­fra­gen fin­den Sie hier 
(Ein­sen­de­schluss: 4. Okto­ber 2019)

Die Papa­mo­nat-Quiz­fra­ge 1 fin­den Sie hier 

Die Papa­mo­nat-Quiz­fra­ge 2 fin­den Sie hier 

Die Papa­mo­nat-Quiz­fra­ge 3 fin­den Sie hier 

Die Papa­mo­nat-Quiz­fra­ge 4 fin­den Sie hier 

Die Papa­mo­nat-Quiz­fra­ge 5 fin­den Sie hier 

Papa­mo­nat — Quiz­fra­ge 6

Der ärzt­lich pro­gnos­ti­zier­te Geburts­ter­min ist der 15. Dezem­ber 2019. Am Frei­tag, den 13. Sep­tem­ber 2019 über­gibt der Dienst­neh­mer fol­gen­des schrift­li­che Ver­lan­gen dem Dienstgeber.

Sehr geehr­te Damen und Herren,

hier­mit gebe ich gemäß § 1a Abs. 3 Väter-Karenz­ge­setz frist­ge­recht mei­ne Absicht bekannt, eine Frei­stel­lung in der Dau­er eines Monats anläss­lich der Geburt mei­nes Kin­des („Papa­mo­nat“) in Anspruch zu nehmen.

Der vor­aus­sicht­li­che Geburts­ter­min ist am 15. Dezem­ber. Auf Wunsch über­mitt­le ich Ihnen eine ent­spre­chen­de Arztbestätigung.

Die Frei­stel­lung beginnt sobald mei­ne Frau mit dem Neu­ge­bo­re­nen nach Hau­se kommt“

Der Dienst­ge­ber weist das Schrei­ben als unvoll­stän­dig zurück, weil ein vor­aus­sicht­li­ches kalen­da­risch anzu­ge­ben­des Beginndatum für den Papa­mo­nat fehlt (zBDie Frei­stel­lung beginnt vor­aus­sicht­lich am xx. Dezem­ber 2019“.)

Der Dienst­neh­mer ergänzt am Mon­tag, den 16. Sep­tem­ber 2019 sein Ver­lan­gen mit den Wor­ten: „Die Frei­stel­lung beginnt vor­aus­sicht­lich am 17. Dezem­ber“ und über­gibt am sel­ben Tag das ergänz­te Ansu­chen per­sön­lich in der Per­so­nal­ab­tei­lung ab.

Die Per­so­nal­ab­tei­lung schreibt dar­auf­hin dem Dienstnehmer:

Sehr geehr­ter Herr XX, wir hal­ten fest, dass Sie anläss­lich der Geburt Ihres Kin­des kei­nen Rechts­an­spruch auf einen Papa­mo­nat haben, da Sie das alle erfor­der­li­che Inhal­te auf­wei­sen­de Ansu­chen (inkl vor­aus­sicht­li­ches, kalen­da­risch anzu­ge­ben­des Beginn­da­tum) erst am 16. Sep­tem­ber 2019 per­sön­lich abge­ge­ben haben, somit nicht inner­halb der gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen 3 Monatsfrist“. 

Stimmt die Aus­sa­ge der Personalabteilung?

Für die Abrech­nun­gen des Jah­res 2020
sind wie­der eini­ge Neue­run­gen zu beach­ten — Unser Tipp:

Buchen Sie unser Neue­rungs-Semi­nar und … 

… holen Sie sich die fol­gen­den – zum Teil exklu­si­ven ‒ Vorteile:

  • Ihr Team und Sie sind umfas­send und pra­xis­be­zo­gen über alle Neue­run­gen im Arbeits‑, Sozi­al­ver­si­che­rungs- und Lohn­steu­er­recht infor­miert, wäh­rend ande­re noch nach dem rich­ti­gen Semi­nar suchen (Stich­wort: Papa­mo­nat, Karenz­an­rech­nung, etc.).
  • Sie wis­sen, wie Sie das Wis­sen in der Pra­xis anwen­den und umset­zen (mit zahl­rei­chen Check­lis­ten, For­mu­lie­rungs­bei­spie­len, usw).
  • Zusätz­lich zu den Neue­run­gen bespre­chen wir gelös­te Pra­xis­fra­gen (zB rund um den Pkw-Sach­be­zug) und aktu­el­le Recht­spre­chung, die Sie und Ihr Team ken­nen sollten.
  • Sie kön­nen die Details zu den Neue­run­gen jeder­zeit im umfang­rei­chen Nach­schla­ge­werk nach­le­sen UND
  • auf viel­fa­chen Kun­den­wunsch haben wir für ein kos­ten­frei­es Bera­tungs­pa­ket in Ihr Neu­e­rungs­­­se­­mi­­nar-Wahl­­­pa­ket dazugepackt.

Wäh­len Sie aus den 3 Neu­e­rungs­­­se­­mi­­nar-Wahl­­­pa­ke­ten das für Sie pas­sends­te Paket aus und buchen Sie Ihr Neue­rungs-Semi­nar mit dem ein­zig­ar­ti­gen Nach­be­treu­ungs-Ser­vice, das garan­tiert, dass

  • Ihre Fra­gen zu den The­men des Neue­run­gen-Semi­nars auch nach dem Semi­nar­tag beant­wor­tet werden;
  • Sie in der Zwi­schen­zeit ein­ge­tre­te­ne Ände­run­gen bzw Updates nicht ver­pas­sen => Sie wer­den auch nach dem Semi­nar dar­über informiert;
  • das Gelern­te in wich­ti­gen Berei­chen noch­mal gefes­tigt wird.

Das zu den Semi­nar­the­men bis 31. März 2020 für Sie und Ihr Team gestal­te­te Nach­be­treu­ungs­ser­vice beinhal­tet

  • alle nach dem Semi­nar ein­tre­ten­den Neue­run­gen aus der Gesetz­ge­bung, Ver­wal­tung und Rechtsprechung 
  • zeit- und kos­ten­spa­ren­de Formulierungsvorschläge
  • Ant­wor­ten auf Praxisfragen
  • ver­tie­fen­de (Abrechnungs-)Beispiele
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