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Das Gewinnspiel-Formular zum Eintragen der richtigen Antworten auf die Quizfragen finden Sie hier
(Einsendeschluss: 4. Oktober 2019)
Papamonat — Quizfrage 1
In größeren Unternehmen (mehr als 20 Dienstnehmer) hat ein mindestens 3 Jahre beschäftigter Dienstnehmer Anspruch auf Elternteilzeit.
Nun hat der Dienstnehmer für Geburten ab 1. September 2019 Anspruch auf den Papamonat.
Wenn der Elternteilzeitwunsch des Dienstnehmers erheblich gegen die Interessen des Dienstgebers verstößt, kann der Dienstgeber gerichtlich versuchen, eine alternative Teilzeitvariante durchzusetzen.
Wenn der vom Dienstnehmer gewünschte Papamonat erheblich gegen die Interessen des Dienstgebers verstößt (zB in den nächsten 5 Tagen muss ein wichtiges Projekt abgeschlossen werden), kann der Dienstgeber ‒ wie bei der Elternteilzeit ‒ gerichtlich eine Alternative bspw eine Verschiebung um 5 Tage versuchen durchzusetzen? Stimmt diese Aussage?
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