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Das Gewinnspiel-Formular zum Eintragen der richtigen Antworten auf die Quizfragen finden Sie hier
(Einsendeschluss: 4. Oktober 2019)
Die Papamonat-Quizfrage 1 finden Sie hier
Die Papamonat-Quizfrage 2 finden Sie hier
Die Papamonat-Quizfrage 3 finden Sie hier
Die Papamonat-Quizfrage 4 finden Sie hier
Papamonat — Quizfrage 5
Für alle 3 Sachverhalte gilt: Der Dienstnehmer (= Vater) hat fristgerecht (=spätestens 3 Monate vor dem ärztlich prognostizierten Geburtstermin) seine Absicht, einen Papamonat in Anspruch zu nehmen, dem Dienstgeber mitgeteilt.
Nun treten die ‒ unten beschriebenen ‒ sehr bedauerlichen Vorfälle ein.
Frage a)
Aufgrund einer Verkettung sehr unglücklicher Umstände kommt es eine Woche vor dem ärztlich prognostizierten Geburtstermin zu einer Fehlgeburt.
Obwohl der Dienstgeber den Dienstnehmer darauf hinweist, dass er ihn aufgrund zahlreicher Aufträge dringend benötigt, antwortet der Dienstnehmer, dass er diesen (Papa)Monat ‒ gemeinsam mit seiner Frau ‒ für die Trauerarbeit benötige.
Die zu beurteilende Aussage des Dienstnehmers lautet: „Der Papamonat wurde zeitgerecht beantragt, er steht mir auch in diesem traurigen Fall für meine Trauerarbeit zur Verfügung.“Diese Aussage
Frage b)
Aufgrund einer Verkettung sehr unglücklicher Umstände stirbt das Kind während des Geburtsvorganges (Totgeburt).
Der Dienstgeber benötigt aufgrund zahlreicher Aufträge sehr dringend den Dienstnehmer.
Beurteilen Sie den letzten Satz des Dienstgebers lautet: „Ich bedaure sehr die Umstände und verstehe die Betroffenheit bei Ihnen und Ihrer Frau hinsichtlich der Totgeburt. Dennoch muss ich Sie aus betrieblichen Gründen darauf hinweisen (dringende Auftragsabwicklungen), dass Sie unverzüglich Ihren Dienst antreten müssen. Sie haben aufgrund der Totgeburt keinen Anspruch auf den beantragten Papamonat.“Diese Aussage
Frage c)
Folgende „Zeitschiene“ ist für diesen Fall maßgeblich:
- Geburt der Tochter: Donnerstag 19. September 2019
- Geburtsmeldung des Dienstnehmers an den Dienstgeber erfolgte unverzüglich. Gleichzeitig teilt der Dienstnehmer dem Dienstgeber den konkreten Beginn des Papamonats mit. Es ist dies Montag, der 30. September 2019
- Mutter und Kind kommen am Dienstag, den 24. September 2019 nach Hause
- Aufgrund einer infektiösen Erkrankung stirbt das Kind 4 Tage später, somit am Samstag, den 28. September 2019
Der Dienstgeber benötigt aufgrund zahlreicher Aufträge sehr dringend den Dienstnehmer und fordert ihn auf, am Montag, den 30. September den Dienst anzutreten.
Die zu beurteilende Aussage des Dienstnehmers lautet:
„Meine Frau hat ein Kind geboren, das leider nur 10 Tage ‒ davon 5 Tage im gemeinsamen Haushalt ‒ unter uns weilte.
Da (a) der Papamonat zeitgerecht beantragt wurde, (b) alle Meldefristen eingehalten wurden und © meine Tochter – zumindest einige Tage – mit meiner Frau und mir im gemeinsamen Haushalt lebte, habe ich Anspruch auf den Papamonat und werde diesen auch konsumieren.“Diese Aussage
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