Oktober 13, 2020

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Im Sep­tem­ber-Heft been­den wir in der Per­so­nal­ver­rech­nung für die Pra­xis (Ver­lag Lexis­Ne­xis), kurz PVP die Kurz­se­rie zum E‑Auto als Fir­men-Kfz. Leser­zu­schrif­ten gaben den Anstoß, die­ses aktu­el­le, und in der Pra­xis immer häu­fi­ger dis­ku­tier­te The­ma, in der PVP umfas­send aufzubereiten.

Die­se Serie, gestal­tet von der PVP-Redak­teu­rin Sarah Pas­seg­ger und Rechts­an­walt Mag. Mar­kus Löscher beinhaltet 

a) einen arbeits- und abga­ben­recht­li­chen Über­blick dar­über, was beim E‑Auto als Fir­men-Kfz zu beach­ten ist,
b) Hin­wei­se, Tipps und For­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge,
c) einen Vor­teil­haf­tig­keits­ver­gleich mit Kfz mit Ver­bren­nungs­mo­to­ren (fin­den Sie im Sep­tem­ber-Heft) und
d) Hin­wei­se, was sich Unter­neh­men über­le­gen soll­ten, wenn sie sich ent­schlie­ßen, auf E‑Autos umzusteigen.

Im Sep­tem­ber-Heft infor­mie­ren Sie die Autoren auch über die für E‑Fir­men-Fahr­zeu­ge bestehen­den lohn­ab­ga­ben­recht­li­chen Beson­der­hei­ten, wie bspw jene Beson­der­heit, die im Begleit­mail ange­spro­chen wurde:

Der Dienst­neh­mer kann das Fir­men-E-Fahr­zeug pri­vat nut­zen. Wuss­ten Sie, dass es Fäl­le gibt, bei denen der Dienst­ge­ber einen Sach­be­zug in der Gehalts­ver­rech­nung für die­se Pri­vat­fahr­ten anset­zen muss?

Aus­zug aus der PVP-Septemberheft: 

Sach­be­zugs­fal­le auf­grund bestimm­ter Sonderausstattung

Trotz Elek­tro­mo­tor ist hin­ge­gen ein Sach­be­zug anzu­set­zen, wenn das E‑Fahrzeug einen „Reich­wei­ten­ver­län­ge­rer“ (engl.: Ran­ge Exten­der) ein­ge­baut hat. 

Es han­delt sich hier­bei um reich­wei­ten­ver­län­gern­de Aggre­ga­te, die zusätz­lich als Son­der­aus­stat­tung in das E‑Fahrzeug ein­ge­baut wer­den. Die am häu­figs­ten ein­ge­setz­ten Ran­ge Exten­der sind Ver­bren­nungs­mo­to­ren, die einen Gene­ra­tor antrei­ben, der wie­der­um den Akku und Elek­tro­mo­tor mit Strom ver­sorgt. Da der Ran­ge Exten­der einen – wenn auch mini­ma­len – CO2-Aus­stoß hat, ist ein Sach­be­zug anzusetzen.

Dies gilt glei­cher­ma­ßen für alle Arten von der­zeit übli­chen soge­nann­ten “Hybrid”-Antrieben in E‑Autos.

Wei­te­re The­men­high­lights im Sep­tem­ber-Heft sind:

  1. Rechts­an­walt Dr Ste­fan Zisch­ka und Dr Mari­on Guer­re­ro stel­len die wich­tigs­ten arbeits­recht­li­chen Neue­run­gen der COVID-19-Kurz­ar­beit Pha­se 3, die Per­so­na­lis­ten ken­nen soll­ten, vor.

  2. Die COVID-19-Pan­de­mie stellt Per­so­nal­ver­rech­ner und HR-Ver­ant­wort­li­che der­zeit vor enor­me Her­aus­for­de­run­gen. Neben der “Corona”-Kurzarbeitsabrechnung soll­te nicht ver­ges­sen wer­den, dass sich auf­grund der COVID-19-Pan­de­mie Hand­lungs­be­darf bei inter­na­tio­na­len Per­so­nal­ver­rech­nungs­fäl­len ergibt. 

    Im zwei­ten Teil die­ser Serie infor­miert MMag. Karl Waser im Sep­tem­ber-Heft über den Hand­lungs­be­darf, der sich ergibt, bei a) aus­län­di­schen Dienst­neh­mern, die im Home-Office für ein öster­rei­chi­sches Unter­neh­men arbei­ten, b) bei ent­sand­ten Dienst­neh­mern und c) bei der Kurz­ar­beits­ab­rech­nung von Dienst­neh­mern mit Auslandsbezug.

  3. Kampf um Fach­kräf­te: Ist akti­ves Abwer­ben recht­lich zuläs­sig? Es herrscht in vie­len Bran­chen ein­Fach­kräf­te­man­gel. Moti­vier­te und gut aus­ge­bil­de­te Mit­ar­bei­ter zäh­len zu den wich­tigs­ten Res­sour­cen eines Unter­neh­mens und sind daher für die Mit­be­wer­ber „Objek­te der Begier­de“.
    Der Arbeits­rechts­exper­te Hon.-Prof. Dr. Georg Schi­ma hat sich in einem Arti­kel mit dem Titel: „Der Wech­sel von Arbeit­neh­mern im Schnitt­punkt zwi­schen Arbeits- und Wett­be­werbs­recht“ in der Zeit­schrift für Arbeits- und Sozi­al­recht (ZAS 2020/37, 229; Juli-Heft; mit den fol­gen­den, für die Pra­xis sehr inter­es­san­ten The­men beschäftigt:

  4. a) Arbeits­recht­li­che Gren­zen von Mit­ar­bei­ter­wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen (gemeint sind ua die Kon­kur­renz­klau­sel, Mit­ar­bei­ter­ab­wer­be- und Mit­ar­bei­ter­be­schäf­ti­gungs­ver­bo­te und Mandantenschutzklausel)

    b) Wel­che Abwer­be­prak­ti­ken sind UWG-recht­lich erlaubt und wel­che sind wett­be­werbs-/rechts­wid­rig?

  5. Sie fin­den im Sep­tem­ber-Heft vie­le hilf­rei­che Infos, auch zu Coro­na-The­men (eige­ner Bei­trag, gestal­tet von Kata­ri­na Leja).

Das Ziel der PVP ist es, den Arbeits­all­tag der Lese­rIn­nen zu erleich­tern, das wünscht Ihnen 

Ihr Ernst Patka

 „NUR WO PRA­XIS DRAUF­STEHT, IST AUCH PRA­XIS DRIN­NEN“ -
Wenn es um pra­xis­be­zo­ge­ne Infos geht, sind wir das Original!

Wei­te­re Infos zur Per­so­nal­ver­rech­nung für die Pra­xis (Ver­lag Lexis­Ne­xis) und Bestell­mög­lich­keit zum redu­zier­ten ABO-Preis im 1. Jahr fin­den Sie hier: 

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