Seit 4 Jahren arbeitet Petar Krajcikals IT-Techniker 38,5 Stunden pro Woche in der „IT-Service GmbH“ mit Sitz in Wien.
Herr Krajcik wohnt mit seiner Familie in Bratislava und pendelt täglich mit dem Zug zwischen Arbeitsort (Wien) und Wohnort (Bratislava).
Seine tägliche Arbeitszeit laut Dienstvertrag:
Coronabedingt (Lockdown, Grenzsperren etc) musste Petar Krajcik ab März 2020 mehrere Wochen erstmals im Home-Office arbeiten, wobei er ohne besondere Schwierigkeiten seine Aufgaben als IT-Techniker erledigen konnte.
Mit großem Interesse erwartet Petar Krajcik das gesetzliche Home-Office-Paket. Er hat bereits Anfang März 2021 in der Personalabteilung seinen Wunsch deponiert, ab 1. April 2021 (kein Scherz!) dauerhaft jeweils am Freitag im Home-Office arbeiten zu wollen.
Der „Freitag-Home-Office-Tag“ erspart ihm für diesen Tag Anreisezeit und Anreisekosten.
Die Personalabteilung ist gewillt, dem Wunsch des Herrn Krajcik zu erfüllen.
Bevor Petar Krajcik eine endgültige Zusage zu seinem Freitags-Home-Office-Tag-Wunsch erhält, möchte sich die Personalleitung umfassend und praxisnah informieren.
Hierzu bucht sie die Info-Webinare des Home-Office-Kompetenzteams Dr. Andreas Jöst (Jurist in der Anwaltskanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH) und Mag. Ernst Patka am 25. März (www.pv-praxiswissen.at) …
… UND das war eine weise Entscheidung, denn die Teilnahme an diesen Webinaren ersparte der „IT-Service GmbH“ sehr viel Geld, administrativen Aufwand und menschliches „Abrechnungsleid“ in der Personalverrechnungsabteilung.
Sie wollen nun wissen,
- welche Info-Webinare rund um das Home-Office gemeint sind und
- warum sich die „IT-Service GmbH“ sehr viel Geld, administrativen Aufwand und menschliches „Abrechnungsleid“ in der Personalverrechnungsabteilung erspart?
Die Auflösungen
Auflösung 1:
Mit unseren Live-Webinaren
rechtssicher durch den Home-Office-Dschungel
➪ 25.3.2021, 9:00–12:30 Uhr
Wir haben 4 Home-Office-Pakete für Sie “geschnürt”:
Home-Office-Paket Arbeitsrecht mit Dr. Andreas Jöst
Home-Office-Paket (Lohn)Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Mag. Ernst Patka
Home-Office-Kombi-Paket: Arbeitsrecht und (Lohn)Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Home-Office-Kombi-Paket inkl. kostenfreier Erstberatung
Jedes Paket beinhaltet:
Auflösung 2:
Warum sich die „IT-Service GmbH“ sehr viel Geld, administrativen Aufwand und menschliches „Abrechnungsleid“ in der Personalverrechnungsabteilung erspart?
Im praxisnahen Webinar rund um das Home-Office wurde auch über die Auswirkungen des Artikel 13 der EU-Verordnung (VO 883/2004) informiert.
In diesem Artikel ist geregelt, dass dann, wenn ein Dienstnehmer gewöhnlich in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten beschäftigt ist (zB Petar Krajcik in Österreich und in der Slowakei), er sozialversicherungsrechtlich den Bestimmungen seines Wohnsitzstaates (= Slowakei) dann unterliegt, wenn er dort einen wesentlichen Teil (= 25% oder mehr der gesamten Dienstnehmertätigkeit) seiner Tätigkeit ausübt.
Ein Gespräch mit Petar Krajcik nach dem Webinar rund um das Home-Office ergibt, dass er seit ca 20 Jahren in Bratislava jeweils an den Samstagen im Durchschnitt 8 Stunden in einer Hundeschule als angestellter Hundetrainer arbeitet.
Stimmt nun die Personalabteilung dem Home-Office-Wunsch des Petar Krajcik zu, dann arbeitet er …
a) jeweils am Freitag 5 ½ Wochenstunden für die IT-Service GmbH und 8 Wochenstunden am Samstag für die Hundeschule, somit insgesamt 13 ½ Stunden als Dienstnehmer in der Slowakei (= Wohnsitzstaat), das sind 29,03 % der gesamten Arbeitszeit (= 46 ½ Wochenstunden) als Dienstnehmer;
b) 33 Wochenstunden in Österreich (Montag bis Donnerstag je 8 ¼ Stunden), das sind 70,97 % der gesamten Arbeitszeit als Dienstnehmer.
Diese Arbeitszeitverteilung (29,03% der gesamten Tätigkeit erfolgt im Wohnsitzstaat Slowakei) ergibt aufgrund des Artikel 13 der EU-Verordnung, dass Petar Krajcik, sollte der „Freitag-Home-Office-Tag“ genehmigt werden, ab 1. April 2021 bei der Landesstelle Wien der österreichischen Gesundheitskasse abzumelden und bei der slowakischen „Krankenkasse“ anzumelden wäre.
Petar Krajcik würde dann ab 1. April 2021 sozialversicherungsrechtlich den slowakischen Bestimmungen unterliegen.
Resümee
- 15 Minuten war die Personalabteilung bei der Einstellung von Petar Krajcik unachtsam. Sie stellte 2 entscheidende Fragen beim Einstellungsgespräch nicht. Beinahe wäre es zu einer mittleren administrativen Katastrophe gekommen und Petar Krajcik wäre ab 1. April in der Slowakei zu versichern gewesen.
- 2Zum Glück besuchte die Personalabteilung das Info-Webinar rund um das Home-Office am 25. März (www.pv-praxiswissen.at und wurde dort rechtzeitig vor dieser „Home-Office-Falle“ gewarnt.
Übrigens: Das letzte kleine Geheimnis zu diesem Fall, nämlich …
Wie lauten diese 2 Fragen beim Einstellungsgespräch, wenn einzustellende Bewerber*innen in einem Nachbarstaat den Wohnsitz haben, die verhindern, dass die Home-Office-Falle zuschnappt?
… wird im Webinar am 25.3.2021, 9:00–12:30 Uhr verraten; Details zu den Home-Office-Paketen inkl. Anmeldung finden Sie hier: