Januar 10, 2022

4 Kommentare

Mit den Mon­tags­fäl­len (“MoFa”) prä­sen­tie­ren wir Ihnen inter­es­san­te und kniff­li­ge Fäl­le aus der Pra­xis für die Praxis.

Zunächst sind Sie gefor­dert.

⇨ Beant­wor­ten Sie die am Ende des Bei­tra­ges gestell­te Fra­ge für sich oder im Team und schrei­ben Sie bit­te Ihre Ant­wort in den Kom­men­tar­be­reich am Ende des Bei­trags.

Am dar­auf­fol­gen­den Don­ners­tag-Vor­mit­tag wird Sie der News­let­ter mit dem Betreff­be­ginn: „MoFa‑L“ über die Lösung informieren.

Teil 1 vom Dienst­zeug­nis-Quiz fin­den Sie hier ➪ www.patka-knowhow.at/dienstzeugnis-quiz-teil1-montagsfall


Der Mon­tags­fall vom 10. Jän­ner 2022

Wir begin­nen das Jahr mit einem Mon­tags­fall, der in weib­li­cher Tex­tie­rung („Dienst­neh­me­rin“) abge­fasst ist und selbst­ver­ständ­lich auch für Dienst­neh­mer gilt.

In die­sem Mon­tags­fall kön­nen Sie – für sich selbst oder im PV-Team – über­prü­fen, ob Ihr Wis­sen rund um das Aus­stel­len eines Dienst­zeug­nis­ses so umfas­send ist, dass Sie die nach­ste­hen­den Fra­gen rich­tig beantworten .

Ein Arbeits­ver­hält­nis wird beendet. 

Neben den diver­sen ande­ren Pflich­ten trifft Sie als Arbeit­ge­ber auch die Pflicht zur Erstel­lung eines Dienst­zeug­nis­ses.

Prü­fen Sie Ihr Wis­sen rund um das Dienst­zeug­nis in die­sem Quiz:

D) DATUM

Das Dienst­ver­hält­nis ende­te arbeits­recht­lich am 31.7.2018. Das Dienst­zeug­nis wur­de erst im Okto­ber 2021 aus­ge­stellt

Die Dienst­neh­me­rin kann ver­lan­gen, dass das ange­ge­be­ne Datum am Dienst­zeug­nis „17.10.2021“ auf das arbeits­recht­li­che Ende „31.7.2018“ rück­da­tiert wird.

Ist die­se Behauptung:

  • rich­tig
  • falsch

E) KOS­TEN FÜR DIE DIENSTZEUGNIS-AUSSTELLUNG

Für die Aus­stel­lung des Dienst­zeug­nis­ses hat die Dienst­neh­me­rin dem Unternehmen … 


a)

… auf­grund ihres Ver­lan­gens, dass ein Dienst­zeug­nis aus­ge­stellt wird, einen ange­mes­se­nen Kos­ten­er­satz zu leis­ten ➪ ein­fa­ches Dienst­zeug­nis: EUR 35,00; für qua­li­fi­zier­tes Dienst­zeug­nis: EUR 55,00)

Ist die­se Behauptung:

  • rich­tig
  • falsch

b)

… auf­grund ihres Ver­lan­gens, eine fremd­spra­chi­ge Dienst­zeug­nis­ver­si­on (zB Dienst­zeug­nis auf Eng­lisch) zu erstel­len, einen ange­mes­se­nen Kos­ten­er­satz zu leisten

Ist die­se Behauptung:

  • rich­tig
  • falsch

F) FOR­MA­LES IM DIENSTZEUGNIS

Die Dienst­neh­me­rin kann in den fol­gen­den Fäl­len vom Unter­neh­men for­dern, dass das aus­ge­stell­te Dienst­zeug­nis kor­ri­giert bzw ergänzt wer­den muss.


a)

Das Dienst­zeug­nis ent­hält unter­schied­li­che Datums­schreib­wei­sen (zB 31. Dezem­ber 2021; 31. 12. 2021)

Ist das Dienst­zeug­nis for­mal korrekt?:

  • ja
  • nein

b)

Ein Dienst­ge­ber mit nicht­deut­scher Mut­ter­spra­che (Piz­za­in­ha­ber ist Ita­lie­ner) schrieb in das Dienst­zeug­nis der Kell­ne­rin: „„ NN hat die ihr über­tra­ge­nen Auf­ga­ben gewis­sen­haf­te und zu unse­rer volls­ten Zufrie­den­heit erfüllt“)

Ist das Dienst­zeug­nis for­mal korrekt?:

  • ja
  • nein

c)

Die Dienst­neh­me­rin besteht dar­auf, dass der Dienst­ge­ber in das Dienst­zeug­nis die Fest­stel­lung auf­nimmt, dass die Been­di­gung auf­grund von sub­jek­tiv nicht vor­werf­ba­ren Grün­den (zB Ratio­na­li­sie­rung) erfolgt ist.

Ist das Dienst­zeug­nis for­mal korrekt?:

  • ja
  • nein

Wir freu­en uns auf Ihre Lösungs­vor­schlä­ge in den Kom­men­ta­ren!. 
Begrün­den Sie bit­te Ihre Entscheidung


➪ Die Lösungen

… fol­gen wie immer am Donnerstag!

D) DATUM

Die­se Behaup­tung ist:

  • falsch

Vor dem Hin­ter­grund des Wahrheits­prinzips sprach der OGH (zuletzt OGH 9 ObA 163/13f, ARD 63 87/12/2014; aber auch bereits OGH 9 ObA 11/12a, ASoK 2012, 360 = ARD 6226/4/12) bereits mehr­fach expli­zit aus, dass das Zeug­nis mit dem Datum des tat­säch­li­chen Aus­stel­lungs­ta­ges ver­se­hen sein muss, wohin­ge­gen Vor- und Rück­da­tie­run­gen unzu­läs­sig sind. 

Ein­zi­ge Aus­nah­me: nach­träg­li­che Ände­run­gen und Berichtigungen.

E) KOS­TEN FÜR DIE DIENSTZEUGNIS-AUSSTELLUNG

a)

Die­se Behaup­tung ist:

  • falsch

Die Kos­ten für die Aus­fer­ti­gung des End­zeug­nis­ses trägt – im Gegen­satz zur Situa­ti­on beim Zwi­schen­zeug­nis – zur Gän­ze der Dienst­ge­ber. Er hat somit für Sach­auf­wand (Papier, Druck) und Personal­kosten der Erstel­lung auf­zu­kom­men. Eine Über­wäl­zung der Kos­ten auf die Dienst­neh­me­rin ist unzulässig.


b)

Die­se Behaup­tung ist:

  • rich­tig

Die Kos­ten der Aus­stel­lung eines Dupli­kats wird — etwa bei Ver­lust des Ori­gi­nals nach Über­ga­be an die Dienst­neh­me­rin — die­se selbst zu tra­gen haben.

Ver­langt die Dienst­neh­me­rin zusätz­lich zu dem in deut­scher Spra­che ver­fass­ten Dienst­zeug­nis noch ein sol­ches in einer ande­ren Spra­che, so wird sie regel­mä­ßig auch die damit ver­bun­de­nen Kos­ten zu tra­gen haben.

F) FOR­MA­LES IM DIENSTZEUGNIS

a)

Ist das Dienst­zeug­nis for­mal korrekt?:

  • nein 

b)

Ist das Dienst­zeug­nis for­mal korrekt?:

  • nein 

c)

Ist das Dienst­zeug­nis for­mal korrekt?:

  • ja 

Aus­zug aus der Zeit­schrift: Per­so­nal­ver­rech­nung für die Pra­xis (Ver­lag Lexis­Ne­xis); Heft Juni 2020 und der Urteils­be­spre­chung des OGH 24. 1. 2020, 8 ObA 64/19y; ARD 6694/9/2020

  • Ein Been­di­gungs­hin­weis könn­te es der Dienst­neh­me­rin schwe­rer machen, einen neu­en Job zu bekom­men. Daher gilt: Das Dienst­zeug­nis darf idR kei­nen Hin­weis dar­auf ent­hal­ten, wie das Dienst­ver­hält­nis geen­det hat, aus­ge­nom­men die Dienst­neh­me­rin wünscht dies ➪ da die Dienst­neh­me­rin die Been­di­gungs­fest­stel­lung in 3. c) wünscht ➪ richtig
  • Das Zeug­nis muss inhalt­lich und gram­ma­ti­ka­lisch feh­ler­frei sein, wid­ri­gen­falls die Dienst­neh­me­rin einen Anspruch auf Kor­rek­tur des aus­ge­stell­ten Dienst­zeug­nis­ses hätte. 
  • Flüch­tig­keits­feh­ler, wie unein­heit­li­che Zei­chen­ab­stän­de, das Feh­len eines Punk­tes, die unein­heit­li­che Datums­be­zeich­nung (fall­wei­se aus­ge­schrie­ben, dann wie­der abge­kürzt), gerin­ge gram­ma­ti­ka­li­sche Män­gel auf­grund nicht­deut­scher Mut­ter­spra­che (Piz­ze­ria­in­ha­ber ist gebür­ti­ger Ita­lie­ner und schrieb in das Dienst­zeug­nis des Kell­ners: „ihm über­tra­ge­nen Auf­ga­ben gewis­sen­haf­te und zu unse­rer volls­ten Zufrie­den­heit erfüllt“) bedeu­ten laut dem ange­ge­be­nen OGH nicht auto­ma­tisch eine man­geln­de Wert­schät­zung und begrün­den daher auch kei­nen Ver­bes­se­rungs­an­spruch  3. a) und 3. b): falsch

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  1. 1 f
    2a f
    2b es besteht kei­ne Ver­pflich­tung das Dienst­zeug­nis in einer Fremd­spra­che auszustellen
    3a nein
    3b ja
    3c ja

    Bemer­kung:
    wir wur­den jüngst über die Rekla­ma­ti­on des AN-Ver­tre­ters auf­ge­for­dert das DZ fol­gend auszubessern:

    .…und dan­ken für die gute Zusam­men­ar­beit.…” auf “.…für die aus­ge­zeich­ne­te Zusammenarbeit…”

    da nach­tei­lig für den AN formuliert. ^^

  2. Ein Fall aus der Praxis.
    Ein Brief der AK ent­hielt fol­gen­den Passus:

    …Auß­der­dem wur­de das Dienst­zeug­nis nicht auf Fir­men­brief­pa­pier gedruckt, son­dern auf sehr dün­nem Dru­cker­pa­pier, was eben­falls man­geln­de Wert­schät­zung bezüg­lich der Dienst­neh­me­rin aus­drückt und daher nicht zuläs­sig ist.”

    Seit der Erfin­dung (und Ver­wen­dung) qua­li­ta­tiv hoher Farb­dru­cker las­sen wir im Unter­neh­men kein Brief­pa­pier mehr dru­cken. War aber auch die ers­te ent­spre­chen­de Beschwer­de in den letz­ten 20 Jahren.

    1. Hal­lo Frau Lindlbauer,

      nach stän­di­ger Recht­spre­chung darf die äuße­re Form des Zeug­nis­ses nicht so beschaf­fen sein, dass dar­aus auf eine man­geln­de Wert­schät­zung des Dienst­ge­bers gegen­über dem Dienst­neh­mer geschlos­sen wer­den kann.

      Ein glei­cher­ma­ßen man­gel­haf­tes Dienst­zeug­nis, das den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen nicht ent­spricht, liegt vor, wenn in einem Dienst­zeug­nis der Fir­men­wort­laut im Fir­men­stem­pel nur undeut­lich les­bar ist. Wenn es im Unter­neh­men gene­rell so üblich ist, dass bei allen Dienst­zeug­nis­sen die­se auf dün­nen, aber sau­be­ren, fett­fleck­frei­en Papier mit sau­be­ren, gut les­ba­ren Fir­men­stem­pel erstellt wer­den, dann ist dies ok.

      Mit herz­li­chen Grüßen
      Ernst PATKA

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