Mit den Montagsfällen (“MoFa”) präsentieren wir Ihnen interessante und knifflige Fälle aus der Praxis für die Praxis.
Zunächst sind Sie gefordert.
⇨ Beantworten Sie die am Ende des Beitrages gestellte Frage für sich oder im Team und schreiben Sie bitte Ihre Antwort in den Kommentarbereich am Ende des Beitrags.
Am darauffolgenden Donnerstag-Vormittag wird Sie der Newsletter mit dem Betreffbeginn: „MoFa‑L“ über die Lösung informieren.
Teil 1 vom Dienstzeugnis-Quiz finden Sie hier ➪ www.patka-knowhow.at/dienstzeugnis-quiz-teil1-montagsfall
Der Montagsfall vom 10. Jänner 2022
Wir beginnen das Jahr mit einem Montagsfall, der in weiblicher Textierung („Dienstnehmerin“) abgefasst ist und selbstverständlich auch für Dienstnehmer gilt.
In diesem Montagsfall können Sie – für sich selbst oder im PV-Team – überprüfen, ob Ihr Wissen rund um das Ausstellen eines Dienstzeugnisses so umfassend ist, dass Sie die nachstehenden Fragen richtig beantworten .
Ein Arbeitsverhältnis wird beendet.
Neben den diversen anderen Pflichten trifft Sie als Arbeitgeber auch die Pflicht zur Erstellung eines Dienstzeugnisses.
Prüfen Sie Ihr Wissen rund um das Dienstzeugnis in diesem Quiz:
D) DATUM
Das Dienstverhältnis endete arbeitsrechtlich am 31.7.2018. Das Dienstzeugnis wurde erst im Oktober 2021 ausgestellt.
Die Dienstnehmerin kann verlangen, dass das angegebene Datum am Dienstzeugnis „17.10.2021“ auf das arbeitsrechtliche Ende „31.7.2018“ rückdatiert wird.Ist diese Behauptung:
E) KOSTEN FÜR DIE DIENSTZEUGNIS-AUSSTELLUNG
Für die Ausstellung des Dienstzeugnisses hat die Dienstnehmerin dem Unternehmen …
a)
… aufgrund ihres Verlangens, dass ein Dienstzeugnis ausgestellt wird, einen angemessenen Kostenersatz zu leisten ➪ einfaches Dienstzeugnis: EUR 35,00; für qualifiziertes Dienstzeugnis: EUR 55,00)
Ist diese Behauptung:
b)
Ist diese Behauptung:
F) FORMALES IM DIENSTZEUGNIS
Die Dienstnehmerin kann in den folgenden Fällen vom Unternehmen fordern, dass das ausgestellte Dienstzeugnis korrigiert bzw ergänzt werden muss.
a)
Das Dienstzeugnis enthält unterschiedliche Datumsschreibweisen (zB 31. Dezember 2021; 31. 12. 2021)
Ist das Dienstzeugnis formal korrekt?:
b)
Ein Dienstgeber mit nichtdeutscher Muttersprache (Pizzainhaber ist Italiener) schrieb in das Dienstzeugnis der Kellnerin: „„ NN hat die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhafte und zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt“)
Ist das Dienstzeugnis formal korrekt?:
c)
Die Dienstnehmerin besteht darauf, dass der Dienstgeber in das Dienstzeugnis die Feststellung aufnimmt, dass die Beendigung aufgrund von subjektiv nicht vorwerfbaren Gründen (zB Rationalisierung) erfolgt ist.
Ist das Dienstzeugnis formal korrekt?:
Wir freuen uns auf Ihre Lösungsvorschläge in den Kommentaren!.
Begründen Sie bitte Ihre Entscheidung
➪ Die Lösungen
… folgen wie immer am Donnerstag!
D) DATUM
Diese Behauptung ist:
Vor dem Hintergrund des Wahrheitsprinzips sprach der OGH (zuletzt OGH 9 ObA 163/13f, ARD 63 87/12/2014; aber auch bereits OGH 9 ObA 11/12a, ASoK 2012, 360 = ARD 6226/4/12) bereits mehrfach explizit aus, dass das Zeugnis mit dem Datum des tatsächlichen Ausstellungstages versehen sein muss, wohingegen Vor- und Rückdatierungen unzulässig sind.
Einzige Ausnahme: nachträgliche Änderungen und Berichtigungen.E) KOSTEN FÜR DIE DIENSTZEUGNIS-AUSSTELLUNG
a)
Diese Behauptung ist:
Die Kosten für die Ausfertigung des Endzeugnisses trägt – im Gegensatz zur Situation beim Zwischenzeugnis – zur Gänze der Dienstgeber. Er hat somit für Sachaufwand (Papier, Druck) und Personalkosten der Erstellung aufzukommen. Eine Überwälzung der Kosten auf die Dienstnehmerin ist unzulässig.
b)
Diese Behauptung ist:
Die Kosten der Ausstellung eines Duplikats wird — etwa bei Verlust des Originals nach Übergabe an die Dienstnehmerin — diese selbst zu tragen haben.
Verlangt die Dienstnehmerin zusätzlich zu dem in deutscher Sprache verfassten Dienstzeugnis noch ein solches in einer anderen Sprache, so wird sie regelmäßig auch die damit verbundenen Kosten zu tragen haben.
F) FORMALES IM DIENSTZEUGNIS
a)
Ist das Dienstzeugnis formal korrekt?:
b)
Ist das Dienstzeugnis formal korrekt?:
c)
Ist das Dienstzeugnis formal korrekt?:
Auszug aus der Zeitschrift: Personalverrechnung für die Praxis (Verlag LexisNexis); Heft Juni 2020 und der Urteilsbesprechung des OGH 24. 1. 2020, 8 ObA 64/19y; ARD 6694/9/2020
- Ein Beendigungshinweis könnte es der Dienstnehmerin schwerer machen, einen neuen Job zu bekommen. Daher gilt: Das Dienstzeugnis darf idR keinen Hinweis darauf enthalten, wie das Dienstverhältnis geendet hat, ausgenommen die Dienstnehmerin wünscht dies ➪ da die Dienstnehmerin die Beendigungsfeststellung in 3. c) wünscht ➪ richtig
- Das Zeugnis muss inhaltlich und grammatikalisch fehlerfrei sein, widrigenfalls die Dienstnehmerin einen Anspruch auf Korrektur des ausgestellten Dienstzeugnisses hätte.
- Flüchtigkeitsfehler, wie uneinheitliche Zeichenabstände, das Fehlen eines Punktes, die uneinheitliche Datumsbezeichnung (fallweise ausgeschrieben, dann wieder abgekürzt), geringe grammatikalische Mängel aufgrund nichtdeutscher Muttersprache (Pizzeriainhaber ist gebürtiger Italiener und schrieb in das Dienstzeugnis des Kellners: „ihm übertragenen Aufgaben gewissenhafte und zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt“) bedeuten laut dem angegebenen OGH nicht automatisch eine mangelnde Wertschätzung und begründen daher auch keinen Verbesserungsanspruch ➪ 3. a) und 3. b): falsch
1 falsch
2a falsch
2b richtig
3a ja
3b nein
3c ja
1 f
2a f
2b es besteht keine Verpflichtung das Dienstzeugnis in einer Fremdsprache auszustellen
3a nein
3b ja
3c ja
Bemerkung:
wir wurden jüngst über die Reklamation des AN-Vertreters aufgefordert das DZ folgend auszubessern:
“.…und danken für die gute Zusammenarbeit.…” auf “.…für die ausgezeichnete Zusammenarbeit…”
da nachteilig für den AN formuliert. ^^
Ein Fall aus der Praxis.
Ein Brief der AK OÖ enthielt folgenden Passus:
“…Außderdem wurde das Dienstzeugnis nicht auf Firmenbriefpapier gedruckt, sondern auf sehr dünnem Druckerpapier, was ebenfalls mangelnde Wertschätzung bezüglich der Dienstnehmerin ausdrückt und daher nicht zulässig ist.”
Seit der Erfindung (und Verwendung) qualitativ hoher Farbdrucker lassen wir im Unternehmen kein Briefpapier mehr drucken. War aber auch die erste entsprechende Beschwerde in den letzten 20 Jahren.
Hallo Frau Lindlbauer,
nach ständiger Rechtsprechung darf die äußere Form des Zeugnisses nicht so beschaffen sein, dass daraus auf eine mangelnde Wertschätzung des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer geschlossen werden kann.
Ein gleichermaßen mangelhaftes Dienstzeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, liegt vor, wenn in einem Dienstzeugnis der Firmenwortlaut im Firmenstempel nur undeutlich lesbar ist. Wenn es im Unternehmen generell so üblich ist, dass bei allen Dienstzeugnissen diese auf dünnen, aber sauberen, fettfleckfreien Papier mit sauberen, gut lesbaren Firmenstempel erstellt werden, dann ist dies ok.
Mit herzlichen Grüßen
Ernst PATKA