Das Jahr neigt sich dem Ende zu und die folgende Checkliste zeigt, was Sie auf keinen Fall vergessen sollten. Sie beschreibt außerdem, wie Sie Ihre Abgabenlast noch in den letzten Wochen des Jahres senken können.
Die Checkliste gliedert sich in 3 Teile:
1) Steuersparmöglichkeiten für Arbeitgeber
Anschaffung von Elektroautos
Seit 1.1.2016 sind die Anschaffungskosten von Elektroautos vorsteuerabzugs-berechtigt. Der volle Vorsteuerabzug steht Ihnen allerdings auch künftig nur bei Anschaffungskosten bis maximal € 40.000,00 netto zu.
Zwischen € 40.000,00 und € 80.000,00 gibt es einen aliquoten Vorsteuerabzug. Kostet das Elektroauto mehr als € 80.000,00 netto, so steht kein Vorsteuerabzug zu.
Aufrollung
Bei schwankenden Bezügen kann innerhalb des Kalenderjahres eine Aufrollung vorgenommen werden. War der Arbeitnehmer ganzjährig beschäftigt und legt er Belege über Beiträge an freiwillige Berufsverbände (zB Gewerkschaft) vor, kann der Arbeitgeber diese Belege bei der Aufrollung berücksichtigen, wenn kein Freibetragsbescheid vorgelegt wurde.
Ausländische Arbeitgeber
Hat ein ausländischer Arbeitgeber keine lohnsteuerliche Betriebsstätte in Österreich, so besteht kein verpflichtender Lohnsteuerabzug bei Beschäftigung von unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern. Die ab 2020 geltende Lohnsteuerabzugsverpflichtung ist rückwirkend aufgehoben worden.
Begräbniskosten-
zuschuss
Vom Dienstgeber geleistete Begräbniskostenzuschüsse sind ‒ analog zur Sozialversicherung ‒ nur lohnsteuerfrei, wenn sie freiwillig bezahlt wurden.
Der Höhe nach sind Begräbniskostenzuschüsse nicht begrenzt.
Dienst- oder
Firmenjubiläum
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, die anlässlich eines Firmen- oder Dienstjubiläums gewährt werden, sind bis € 186 jährlich steuerfrei.
digitale Arbeitsmittel
Bei Zurverfügungstellung digitaler Arbeitsmittel (Handy, Laptop, Internetverbindung) für Arbeiten im Home-Office durch den Arbeitgeber ist bei gelegentlicher Privatnutzung kein Sachbezug anzusetzen.
Essensbons
Gibt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Essensbons, dann sind diese bis € 8,00 pro Arbeitstag steuerfrei. Ab 2022 gilt die Abgabenfreiheit auch dann, wenn Speisen, die von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden, im Home-Office verzehrt werden. In der Sozialversicherung besteht eine entsprechende Beitragsfreiheit.
Achtung: Essenszuschüsse, die an Arbeitnehmer bezahlt werden, sind immer abgabenpflichtig!
Getränke/Essen am Arbeitsplatz
Stellt der Arbeitgeber Getränke und Essen verbilligt oder kostenfrei am Arbeitsplatz zur Verfügung, liegt kein lohnwerter Vorteil vor
Fortbildung
Steuerspartipp:
Statt einer Prämie bezahlt der Arbeitgeber Fortbildungen. Hiebei kann es sich bspw um Sprachkurse, aber auch um persönlichkeitsbildende Kurse, wie zB Rhetorik, Konfliktmanagement, Präsentation etc, handeln.
- Vorteil für den Arbeitnehmer:
Im Normalfall kann er diese Kurse, wenn er sie selbst bezahlt, nicht von der Steuer absetzen (sowohl privat als auch betrieblich nutzbare Kurse [= Mischaufwendungen] sind gemäß § 20 EStG steuerlich nicht absetzbar).
Der Arbeitgeber hingegen kann die Kurskosten – sofern ein betriebliches Interesse an dieser Fort- bzw Ausbildung gegeben ist – als Betriebsausgabe absetzen. - Vorteile für den Arbeitgeber:
Gesundheitsvorsorge
Aktionen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge ‒ auch präventive Maßnahmen, zB Grippeschutzimpfungen ‒ die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Arbeitnehmergruppen anbietet, sind steuerfrei, sozialversicherungsfrei und auch lohnnebenkostenfrei.
Steuerfreiheit bleibt erhalten, wenn die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist und der Arbeitnehmer lediglich in Vorlage tritt.Home-Office-Pauschale
Zahlungen des Arbeitgebers zur pauschalen Abgeltung von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Home-Office sind ab dem Jahr 2021 bis zu € 300,00 pro Jahr – maximal € 3,00 pro Tag für höchstens 100 Home-Office-Tage – abgabenfrei.
Es besteht analog Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
Zwingend notwendig: Home-Office-Vereinbarung und Angabe der Home-Office-Tage am L16.Jahressechstel
Tipps zum optimalen Ausnützen des Jahressechstels mit 6 % bis 35,75 % Lohnsteuer: Werden neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge (zB Überstundenvergütungen, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz‑, Erschwernis‑, Gefahrenzulagen oder etwa Sachbezüge) nur 12-mal jährlich abgerechnet, dann wird das Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld idR nicht optimal ausgenutzt. In diesem Fall könnte in Höhe des restlichen Jahressechstels noch eine Prämie ausbezahlt werden, die nur mit 6 % versteuert werden muss.
Im Falle von Kurzarbeit im Kalenderjahr 2021 ist das Jahressechstel pauschal um 15% zu erhöhen,Kinderbetreuungs-zuschuss
Leistet der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder für sachlich bestimmte Arbeitnehmergruppen einen Zuschuss für die Kinderbetreuung durch eine
dann ist dieser Zuschuss bis max € 1.000,00 jährlich pro Kind bis zum 10. Lebensjahr lohnsteuer‑, sv- und lohnnebenkostenfrei.
Voraussetzung für die Abgabenfreiheit ist, dass der Zuschuss
geleistet wird (keine Zahlung an den Arbeitnehmer!).
Gutscheine können nur an die institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung übergeben werden.Lehrlinge
Förderungen für Lehrbetriebe
Als Lehrbetrieb können Unternehmen Unterstützung bei Themen wie Kursmaßnahmen für Lehrlinge in Kurzarbeit ohne Deckelung, Internatskosten, Coaching und Beratung, Lernschwierigkeiten, Basisförderung und Lehrabschlussprüfung nutzen.
Weitere Förderangebote für Lehrbetriebe finden Sie hier; www.wko.at/service/bildung-lehre/Gesamtuebersicht_Foerderarten_lehre.htmlMitarbeiterbeteiligung
Gibt der Arbeitgeber oder ein Konzernunternehmen an alle (aktiven) Arbeitnehmer oder an sachlich bestimmte Arbeitnehmergruppen verbilligt oder kostenlos Anteile (Aktien, Anteile an GmbHs, echte stille Beteiligungen) ab, dann ist der lohnwerte Vorteil bis € 3.000,– pro Arbeitnehmer (= Freibetrag) abgabenfrei.
Mitarbeiterbeteiligungs-
stiftung
Gibt eine Aktiengesellschaft an alle Arbeitnehmer oder an sachlich bestimmte Arbeitnehmergruppen verbilligt oder kostenlos Anteile ab, die in eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung eingelegt und von dieser verwaltet werden (mind 5 Jahre lang), ist derlohnwerte Vorteil bis € 4.500,– pro Arbeitnehmer lohnsteuer – sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei.
Mitarbeitergewinn-
beteiligung
Ab (voraussichtlich) den Lohnzahlungszeiträumen nach dem 31.12.2021 können alle Arbeitnehmer oder sachlich bestimmte Arbeitnehmergruppen eine steuerfreie Gewinnbeteiligung iHv max € 3.000,00 pro Kalenderjahr erhalten. (Gesetzwerdung bleibt abzuwarten).
Mitarbeiterrabatte
Steuerfrei bleiben Mitarbeiterrabatte bis zu 20 % je Einzelfall bzw bei höheren Rabatten bis zu € 1.000,00 pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist die Vergabe von Rabatten an alle Arbeitnehmer oder sachlich bestimmte Gruppen.
Ein Mitarbeiterrabatt kann in voller Höhe berücksichtigt werden, unabhängig
Neugründung
Begünstigte Arbeitnehmerbeschäftigung gem § 1 Z 7 NeuFöG (kein DB, DZ, WBF, UV), für maximal 12 Monate ab der erstmaligen Beschäftigung eines Arbeitnehmers innerhalb der ersten 3 Jahre ab Neugründung.
Öffi-Ticket
Zur Förderung des öffentlichen Verkehrs wurde die Möglichkeit geschaffen, dass ab 1.7.2021 Arbeitgeber steuerfreie Wochen‑, Monats- oder Jahreskarten zur Verfügung stellen. Diese müssen zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein und auch die reine Kostenübernahme (gänzlich oder teilweise) durch den Arbeitgeber ist steuerbegünstigt. Auch in der Sozialversicherung besteht Beitragsfreiheit.
Das Ticket kann auch übertragbar sein. Ein Pendlerpauschale-Anspruch ist hierfür keine Voraussetzung.Pensionskassenbeiträge
Bei dieser Form der Zukunftssicherung (Zahlungen bis zu 10 % der Lohn- und Gehaltssumme der Anwartschaftsberechtigten sind jährlich als Betriebsausgaben absetzbar) fallen keine Lohnabgaben an.
Übertritt in Abfertigung „Neu“
Arbeitnehmer, die sich im System Abfertigung „Alt“ befinden können zeitlich unbefristet in das System Abfertigung „Neu“ mittels Voll– oder Teilübertritt übertreten.
Weihnachtsfeier und
Weihnachtsgeschenke
Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zB Weihnachtsfeiern) gibt es pro Arbeitnehmer und Jahr einen Steuerfreibetrag in Höhe von € 365,00.
Im Jahr 2021 gilt coronabedingt die Ersatzregelung, dass Arbeitgeber als Ersatz für die abgesagte Weihnachtfeier steuerfreie Gutscheine bis zu € 365,00 – soferne in 2021 keine Kosten für Betriebsfeiern angefallen sind — den Arbeitnehmer bis 31. Jänner 2022 aushändigen dürfen.
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind bis max. € 186,00 pro Jahr und Arbeitnehmer steuerfrei (Kombination mit dem € 365,00 – Gutschein möglich). Sachgeschenke sind bspw Warengutscheine, Goldmünzen etc.
Auch die Autobahnvignette kann als Sachgeschenk des Arbeitgebers steuerfrei den Arbeitnehmern zugewendet werden.
Geldgeschenke sind hingegen steuerpflichtig.Zukunftssicherung
Die Zukunftssicherung für alle Arbeitnehmer ist bis € 300,00 pro Jahr und Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. Darunter fallen bspw Prämienzahlungen für bestimmte Lebens‑, Kranken- und Unfallversicherungen, Beiträge an Pensionsinvestmentfonds.
Achtung: Bei einer Bezugsumwandlung innerhalb der Höchstbeitragsgrundlage schreibt die Gesundheitskasse Sozialversicherungsbeiträge vor. Für Arbeitnehmer im System Abfertigung Neu fallen damit auch Beiträge zur betrieblichen Vorsorgekasse an.2) Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer
Die Personalabteilung ist Ansprechpartner für die Arbeitnehmer. Die nachstehende Checkliste, die bspw per E‑Mail verteilt oder am schwarzen Brett ausgehängt werden kann, informiert Arbeitnehmer konkret und kompakt über ihre Steuersparmöglichkeiten.
Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag
Überprüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind ➪ wenn ja:
Formular E 30; bei Änderungen: Formular E 31
Arbeitnehmerveranlagung
Bis zum 31. 12. 2021 können Angestellte noch eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2016 abgeben bzw eine Rückerstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuern in 2016 beantragen.
Seit 2017 erhalten Arbeitnehmer uU mit der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung automatisch eine Steuerrückerstattung.
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird durchgeführt, wenn
- anzunehmen ist, dass im Vorjahr nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sind,
- die Veranlagung zu einer Steuergutschrift führt und
- nicht anzunehmen ist, dass auch noch Werbungskosten, von der automatischen Datenübermittlung nicht erfasste Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder antragsgebundene Freibeträge oder Absetzbeträge geltend gemacht werden.
Wird die Arbeitnehmerveranlagung nicht automatisch durchgeführt, wird diese insbesondere sinnvoll sein, um geltend zu machen …:
- „Steuerausgleich“ bei schwankenden Bezügen
- Sonderausgaben, Werbungskosten, Pendlerpauschale, Pendlereuro, Familienbonus Plus, außergewöhnliche Belastungen
- Verluste aus anderen Einkunftsarten (= Verlustausgleich)
- Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag
- Negativsteuer (ab 2016 SV-Rückerstattung)
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Ausgaben zB für Krankheiten und Behinderungen (Kosten für Arzt, Medikamente, Spital, Betreuung), für Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Kuraufenthalte können, soweit sie von der Versicherung nicht ersetzt werden, im Jahr der Bezahlung steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Steuerwirksam werden solche Ausgaben erst dann, wenn sie insgesamt einen vom Einkommen und Familienstand abhängigen Selbstbehalt (der maximal 12 % des Einkommens beträgt) übersteigen.
Bestimmte außergewöhnliche Belastungen (zB Behinderungen, Katastrophenschäden, Kosten der auswärtigen Berufsausbildung der Kinder) sind ohne Kürzung um einen Selbstbehalt absetzbar.Bausparen
31. 12. 2021: € 1.200,00; 1,5% staatliche Prämie; max € 18,00.
Familienbonus Plus
Die Höhe des Absetzbetrages bestimmt sich nach dem Alter des Kindes:
- Bis zum 18. Geburtstag stehen € 1.500.- jährlich zu.
- Nach Ablauf des Monats, in den der 18. Geburtstag fällt, stehen € 500,16,- jährlich zu.
Der Arbeitnehmer kann wählen, ob der den Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung beantragt (Formular: E 30) oder über die Arbeitnehmerveranlagung geltend macht.
Ab 2022 wird der Familienbonus Plus voraussichtlich auf € 2.000,00 jährlich bei Kindern unter 18 Jahren und € 650,00 jährlich bei Kindern über 18 Jahren erhöht.Negativsteuer
Pendlerpauschale/ Pendlereuro
Auch Teilzeitkräfte, die nur an einem oder zwei Tagen pro Woche zur Arbeit fahren, können eine (anteilige) Pendlerpauschale beantragen
Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Achtung: Die Rückerstattung der SV-Beiträge ist steuerpflichtig
Wer aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehrere echte oder freie Dienstverhältnisse bzw selbstständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken‑, Pensions- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich die Arbeitnehmeranteile, die auf den Höchstbeitragsgrundlagen-Überschreitungsbetrag entfallen (allerdings nur die Arbeitnehmeranteile), rückerstatten lassen (11,4 % Pensionsversicherung, 4 % Krankenversicherung, 3 % Arbeitslosenversicherung).
Bis 31. 12. 2021 ist dies noch für das Jahr 2018 bezüglich Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen möglich. Für Pensionsversicherungsbeiträge kann zeitlich unbefristet ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden.Rückzahlung von Lohnsteuerbeträgen
Bis zum 31. 12. 2021 können Angestellte noch Rückzahlungsanträge von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer aus dem Jahre 2016 beim Betriebsfinanzamt abgeben.
Spenden
➪ Fallgruppe 1:
Spenden an bestimmte begünstigte Organisationen (insbesondere: Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen, Universitäten, Museen, Bundesdenkmalamt etc).
➪ Fallgruppe 2:
Private Spenden an Vereine oder Einrichtungen, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen bzw Entwicklungs- bzw Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln.
➪ Fallgruppe 3:
Einrichtungen, die Umwelt‑, Natur- oder Artenschutz betreiben oder Tierheime führen oder für solche Zwecke Spenden sammeln.
Diese begünstigten Spendenempfänger müssen sich beim Finanzamt registrieren lassen und werden auf der Homepage des BMF veröffentlicht (https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp).
➪ Für alle 3 Fallgruppen gilt,
… dass der steuerlich absetzbare Maximalbetrag an Spenden grds mit 10 % des Vorjahreseinkommens begrenzt ist. Für die Spenden in den Jahren 2020 und 2021 wird auf die höhere Grenze aus der Veranlagung 2019 abgestellt.
… dass die Spendenempfänger in der Liste der begünstigten Spendenempfänger (www.bmf.gv.at) aufscheinen.
Seit 1.1.2017 werden Spenden von den Spendenorganisationen verpflichtend direkt an das Finanzamt gemeldet und automatisch für die Arbeitnehmerveranlagung des jeweiligen Jahres übernommen.Werbungskosten, Sonderausgaben
Beispiele für allgemeine Werbungskosten:
Fortbildungs‑, Umschulungskosten, Betriebsratsumlage, Reisekosten, Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten, Mitgliedsbeiträge, Fachliteratur, Bewerbungsfotos, berufliche Visitenkarten, berufliche Telefon-(Handy-) Gesprächsgebühren, Aktentasche, PC, Laptop etc
Differenzwerbungskosten:
Wurde vom Arbeitgeber die Möglichkeit der Zuwendung eines abgabenfreien Homeoffice-Pauschale (max € 300,00) nicht oder nicht zur Gänze genutzt, kann der Arbeitnehmer den Differenzbetrag als Differenzwerbungskosten bei seiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Ergonomisch geeignetes Mobiliar:
Ergonomisch geeignetes Mobiliar ist bis zu € 300,00 pro Jahr abzugsfähig, wenn in diesem Jahr zumindest 26 Homeoffice-Tage angefallen sind.
Ein Vortrag in Folgejahre bis 2023 ist möglich.
Achtung: Der Höchstbetrag für 2021 in Höhe von € 300,00 wird um die im Veranlagungsjahr 2020 geltend gemachten Werbungskosten (max € 150,00) reduziert!
Sonderausgaben:
- Kirchenbeitrag ist bis zu € 400,00 absetzbar
- Nachkauf von Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung kann voll steuermindernd geltend gemacht werden
- Nicht mehr absetzbar: freiwillige Kranken‑, Unfall- oder Pensionsversicherungen und Ausgaben zur Wohnraumschaffung und Sanierung
Wertpapierveranlagung im Privatvermögen
Quelle: KPMG-Newsletter
Zukunftsvorsorge (prämienbegünstigt)
Wer in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge investiert, erhält eine staatliche Prämie in Höhe von 4,25% (höchstens € 129,92 bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von € 3.056,94).
Zuverdienst
Lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer können Zusatzeinkünfte (zB Honorare oder Vermietungseinkünfte) bis zu € 730,00 pro Jahr steuerfrei kassieren.
3) Noch bis zum 31. Dezember kontrollieren –
– der (Lohnsteuer-)Check am Jahresende
Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag
a) Wurde dieser Absetzbetrag berücksichtigt? ➪ Wenn ja ➪
Check: E 30 Formular muss vorliegen.
b) Check: Unter Umständen beim Arbeitnehmer nachfragen, ob die Voraussetzungen nach wie vor gegeben sind
Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Check, ob der Arbeitnehmeranteil der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Niedrigverdiener reduziert wurde.
Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert 3%.
Aufrollung
War der Arbeitnehmer ganzjährig beim Arbeitgeber beschäftigt und waren die monatlichen Bezüge unterschiedlich hoch bzw legt der Arbeitnehmer Belege über ÖGB-Beiträge und / oder Kirchensteuerbeiträge vor? Der Arbeitgeber kann zwecks erwartbarer Lohnsteuergutschrift aufrollen.
Bonusmeilen
Check:
- Liegt eine vom Arbeitnehmer schriftlich abgegebene Erklärung vor, dass er an keinem Kundenbindungs-(Vielflieger-)Programm teilnimmt?
Wenn ja UND wenn keine Anzeichen bestehen, dass diese Erklärung unrichtig ist ➪ kein Bonusmeilen-Sachbezugsthema - In allen anderen Fällen verlangt die Österreichische Gesundheitskasse, dass ein Sachbezug angesetzt wird (Bewertung orientiert sich an den Mittelpreisen des Verbrauchsortes). Der Vorteil aus Bonusmeilen ist laut Gebietskrankenkasse ein laufender Bezug.
BVK-Beiträge
Der Arbeitgeber hat auch während bestimmter entgeltfreier Zeiten (für die Dauer des Anspruches auf Krankengeld bzw Wochengeld, Präsenz-/ Zivildienst) für den Arbeitnehmer Abfertigung-Neu-Beiträge zu entrichten.
Check: Wurde die Beitragsentrichtung während des Jahres durchgeführt? ➪ Wenn nein ➪ Nachholung der unterlassenen Beitragsentrichtung im DezemberEntgeltfortzahlung bei Quarantäne
“Quarantäne-Entgeltfortzahlungen”, die der Arbeitgeber auszahlt und die von der Bezirksverwaltungsbehörde erstattet werden, ist als fortgezahltes Entgelt im Sinne des EFZG anzusehen. Daraus ergeben sich diese Abrechnungsgrundsätze:
Laufende Entgelte die von der Bezirksverwaltungsbehörde erstattet werden, sind pfändbar und
- LSt‑, SV- und BV-beitragspflichtig, jedoch
- DB‑, DZ- und KommSt- frei.
Jener Sonderzahlungsteil, der der Bezirksverwaltungsbehörde erstattet wird, ist pfändbar und
- als Sonderzahlung LSt‑, SV- und BV-beitragspflichtig, jedoch
- DB‑, DZ- und KommSt-frei.
Wichtig für Arbeitgeber: Anteilige Sonderzahlungen sind unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt erstattungsfähig!
Die im fortgezahlten Entgelt enthaltenen laufenden Bezüge erhöhen das Jahressechstel, sonstige Bezüge sind auf das Jahressechstel anzurechnen.
Expatriates
Check: Bei der Abrechnung von Expatriates ➪ Liegen Belege über Miet- und Betriebskosten, Schulbesuchsbestätigungen vor?
Sie können 20 % der Bemessungsgrundlage, max € 10.000,00 als Werbungskosten berücksichtigen ohne tatsächliche Aufwendungen nachweisen zu müssen. Reisekosten kürzen den Pauschalbetrag nicht.Fahrtenbuch
Egal, ob Dienstreisen mit dem Privat-Pkw oder Privatfahrten mit dem Firmen-Pkw durchgeführt wurden, die zeitnahe Führung eines Fahrtenbuchs ist im Regelfall erforderlich.
Checkliste bezüglich der aufzuzeichnenden Inhalte:
Praxishinweise für in Excel geführte Fahrtenbücher
- In Excel geführte Fahrtenbücher sind formell nicht ordnungsgemäß.
Der Grund: nachträgliche, „spurenlose“ Datenveränderung ist möglich. - Formell nicht ordnungsgemäß heißt aber nicht automatisch auch, dass das Fahrtenbuch inhaltlich unrichtig ist.
- Ist insgesamt die Kilometeranzahl unter Berücksichtigung aller vorhandenen Beweismittel plausibel und kann die Finanzbehörde nicht schlüssig darlegen, dass nachträglich Datenveränderungen vorgenommen wurden, dann sind die im – formell nicht ordnungsgemäßen – Fahrtenbuch ausgewiesenen Kilometer anzuerkennen.
KFZ-Sachbezug
- 1,5 % für schadstoffarmes Fahrzeug, dessen CO2-Ausstoßwert im Erstzulassungs-/Neu-Anschaffungsjahr unter dem Grenzwert liegt;
- 2 % für Pkw, dessen CO2-Ausstoßwert über dem Grenzwert des Erstzulassungs-/Neu-Anschaffungsjahres liegt;
- 0 % für schadstofffreie Pkw (Wasserstoff oder elektrisch betriebene Pkw)
Kilometergeld
Check: Wurde die Jahres-Obergrenze (30.000 km bzw € 12.600,00) für das maximale Ausmaß an abgabenfreien Km-Geldern beachtet?
Lehrlinge
Für ab 1.1.2016 abgeschlossene Lehrverhältnisse gelten folgende Regeln in der Sozialversicherung:
1) Lg … Lehrling:
Check: Wurde die Arbeitslosen-Versicherungs-Niedrigverdiener-Regelung beachtet?
Für Lehrlinge (mit Lehrzeitbeginn ab dem 1.1.2016) beträgt der Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei einer monatlichen Beitragsgrundlage:
- bis € 1.790,00: 0 % (minus 1,20 % der monatlichen Beitragsgrundlage)
- von € 1.790,01 bis € 1.953,00: 1 % (minus 0,20 % der monatlichen Beitragsgrundlage)
Zahlreiche Infos zu Förderungen und Co finden Sie unter:
www.lehre-foerdern.at
Lohn- und Sozialdumping
Der Anwendungsbereich des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSDB‑G) wurde mit 1.1.2015 ausgeweitet.
Für grenzüberschreitende Entsendungen und Überlassungen sind ab 1. September 2021 Änderungen aufgrund der Novelle BGBl I 2021/74 zu beachten.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien leisten. Auch Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen sind umfasst.
Ausgenommen vom Entgeltbegriff sind die in § 49 Abs 3 ASVG genannten, sv-freien Vergütungen (zB Kilometergelder, steuerfreie Schmutzzulagen, …)
Ausländische Arbeitgeber müssen Lohnunterlagen, SV-Anmeldungen, Dienstvertrag bzw Dienstzettel in deutscher oder englischer Sprache bereithalten.
Bei Unterentlohnung, aber auch bei Vergehen wie zB Nichtbereithalten oder Nichtübermittlung der entsprechenden (Lohn)unterlagen und Meldungen an die zuständige Behörde oder der Verweigerung von Auskünften drohen (hohe) Verwaltungsstrafen.
Der Arbeitgeber bleibt straffrei, wenn er die offenen Ansprüche
Lohnwerte Vorteile
Check:
- Wurden Arbeitnehmern lohnwerte Vorteile (Incentives, Mitarbeiterrabatte, Einkaufsgutscheine, dem Arbeitnehmer bezahlte Jahreskarte bzw ÖBB-Vorteilscard etc) gewährt?
- Wenn JA, wurden diese Lohnabgaben versteuert?
- Wenn NEIN, liegen ausreichend Dokumentationen vor, die belegen, warum kein lohnwerter Vorteil gegeben ist?
Dokumentationsbeispiele:
Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigten
Checkliste zur Vermeidung des Mehrarbeitszuschlags:
- Passen Sie die vertragliche Situation dem Ist-Arbeitszeitbedarf an.
- Prüfen Sie, ob überhaupt zuschlagspflichtige Mehrarbeit vorliegt.
- Überlegen Sie Maßnahmen, wie Sie die Auszahlung des Mehrarbeitszuschlags verhindern können.
Beispiele:
Nachweise
Check: Liegen – falls erforderlich – die folgenden Nachweise vor?:
Pendlerpauschale
Unter Umständen beim Arbeitnehmer nachfragen, ob die Voraussetzungen noch vorliegen.
➪ Tipp: Jährliches Meldeaufforderungsschreiben den Arbeitnehmern übermitteln.
In den Monaten Jänner bis Juni und November und Dezember 2021 kann jene Höhe des Pendlerpauschale abgabenfrei abgerechnet werden, wie dies ohne Berücksichtigung von Einschränkungen aufgrund
- COVID-19-Kurzarbeit,
- Telearbeit wegen der COVID-19-Krise bzw.
- Dienstverhinderungen wegen der COVID-19-Krise
- Corona-bedingter Quarantäne
der Fall gewesen wäre.
Reisekostenabrechnung
Check:
Schmutz‑, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen)
Diese sind gemäß Rz 1132 der LStR 2002 einmal im Kalenderjahr steuerpflichtig abzurechnen, wenn sich unter Umständen aus dem konkreten Urlaubsverbrauch nichts anderes ergibt.
- In den Monaten Jänner bis Juni und November und Dezember 2021 kann jene Höhe an SEG-Zulagen abgabenfrei abgerechnet werden, wie dies ohne Berücksichtigung von Einschränkungen aufgrund COVID-19-Kurzarbeit,
- Telearbeit wegen der COVID-19-Krise bzw.
- Dienstverhinderungen wegen der COVID-19-Krise
- Corona-bedingter Quarantäne
der Fall gewesen wäre.
Schnittberechnungen für Nicht-Leistungszeiten
Das Ausfallsprinzip sieht vor, dass variable Bezüge (wie Vergütung für Überstunden oder Zulagen) auch in Nicht-Leistungszeiten (wie zB während Urlaub, Krankenstand) zu berücksichtigen sind.
Check: Wurde das Ausfallsprinzip während des Jahres berücksichtigt? ➪ Wenn nein ➪ Schnittberechnung und Abrechnung im Dezember nachholen.Überstunden
Check:
a)
Überstundenpauschale:
Sind im Jahresdurchschnitt ausreichend viele Überstunden gemacht worden, die die Gewährung der Steuerbegünstigung (für 10 Überstundenzuschläge, max € 86,00 pro Monat) rechtfertigen?
b)
All-In: Wurde der (zwingende) Teiler von 203 verwendet?
Die Inanspruchnahme der steuerfreien Zuschläge setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die Überstunden im Jahresdurchschnitt auch im erforderlichen Ausmaß tatsächlich leistet. Hierbei ist bei einer All-In-Vereinbarung der Überstundeteiler 203 heranzuziehen.
ACHTUNG: Bei Gleitzeit liegen für Vollzeitkräfte üblicherweise nur am Ende der Gleitzeitperiode Überstunden im Ausmaß der nicht übertragbaren Zeitguthaben vor, womit auch nur in diesen Fällen die steuerfreien zehn 50%igen-Zuschläge (maximal EUR 86,00) berücksichtigt werden können. Sofern daher keine besonderen Überstunden vorliegen (zB mehr als 10 Stunden täglich und/oder mehr als 50 Stunden wöchentlich) können nur zehn 50%ige Überstunden steuerfrei im Auszahlungsmonat (also bspw nur einmal bei jährlicher Gleitzeitperiode) abgerechnet werden.
c)
Deckungsprüfung:
Auch bei pauschaler Überstundenabgeltung (Überstundenpauschale, All-in) darf der Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden als bei Einzelverrechnung und er darf auch nicht unter das kollektivvertragliche Mindestgehalt rutschen.
Es ist daher vom Arbeitgeber jährlich eine Deckungsprüfung (= Vergleichsrechnung) durchzuführen, in der der Arbeitgeber den pauschalen Abgeltungen den fiktiven Betrag gegenüberstellt, den der Arbeitnehmer für die geleisteten Mehr- und Überstunden bei Einzelverrechnung erhalten hätte.
Führt der Arbeitgeber diese Deckungsrechnung nicht durch, dann verfällt der Anspruch des Arbeitnehmers nicht und es steht dem Arbeitnehmer die 3‑jährige Verjährungsfrist zur Verfügung.
d)
Überstundennachweise:
Hat ein Arbeitnehmer in früheren Lohnzahlungszeiträumen Überstunden aufgezeichnet, die ausreichen für die volle Nutzung der Steuerbegünstigung (max. 10 Überstundenzuschläge; max € 86,00 pro Monat)?
wenn JA. ➪. Plausibilität reicht aus
wenn NEIN. ➪. Überstundennachweise für 6 Monate erforderlich (gilt auch für Neueintritte)
e)
Arbeitszeitaufzeichnungen:
Werden keine Arbeitszeitaufzeichnungen geführt, dann hat der Arbeitgeber mit den folgenden Konsequenzen zu rechnen:
- Verwaltungsstrafe
- Verfallsfrist beginnt nicht zu laufen, sodass dem Arbeitnehmer die 3‑jährige Verjährungsfrist zur Verfügung steht.
f)
Corona-Kurzarbeit:
Genauso wie die SFN-Zuschläge und SEG-Zulagen können in Zeiträumen von Kurzarbeit steuerbegünstigt abgerechnet werden.
SFN-Zuschläge
Check: Wurden die steuerfreien Zuschläge für Sonn‑, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) während des Urlaubes steuerpflichtig abgerechnet? ➪ Wenn nein ➪ Zuschläge in der Dezember-Abrechnung steuerpflichtig abrechnen.
- In den Monaten Jänner bis Juni und November und Dezember 2021 kann jene Höhe an SFN-Zuschlägen abgabenfrei abgerechnet werden, wie dies ohne Berücksichtigung von Einschränkungen aufgrund COVID-19-Kurzarbeit,
- Telearbeit wegen der COVID-19-Krise bzw.
- Dienstverhinderungen wegen der COVID-19-Krise
- Corona-bedingter Quarantäne
der Fall gewesen wäre.
Zuschuss (A) zur Entgeltfortzahlung an Arbeitnehmer von KMUs
Klein- und Mittelbetriebe, die regelmäßig weniger als 51 Arbeitnehmer beschäftigen, erhalten von der AUVA einen 50%igen Zuschuss, wenn sie Arbeitnehmern (auch geringfügig Beschäftigten) auf Grund eines unfallbedingten Krankenstandes(Freizeit- oder Arbeitsunfall) das Entgelt für mehr als 3 Tage fortzahlen müssen.
Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Arbeitnehmern erhalten sogar 75% ersetzt.
Außerdem erhalten derartige Betriebe einen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung bei sonstigen Krankenständen der Arbeitnehmer, wenn der Krankenstand länger als 10 Tage dauert. In diesen Fällen wird der Zuschuss aber erst ab dem 11. Krankenstandstag gewährt.
Die Höhe des Zuschusses ist mit der 1½-fachen tägliche Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt (Deckelung 2021: € 277,50 pro Tag).
Die höchstmögliche Bezugsdauer beträgt 6 Wochen je Arbeitsjahr (Kalenderjahr).
Auch wenn die Anträge bis zu 3 Jahre nach Beginn der jeweiligen Entgeltfortzahlung gestellt werden können, sollte der bevorstehende Jahreswechsel genützt werden, um zu überprüfen, ob Ansprüche bestehen.Zuschuss (B) zur Entgeltfortzahlung für Arbeitgeber
Seit 1.7.2013 erhalten Arbeitgeber den gesamten Aufwand der Entgeltfortzahlung (einschließlich allfälliger Sonderzahlungen) seitens der AUVA durch EFZ-Zuschüsse ersetzt, wenn Arbeitnehmer durch Unfälle an der Arbeit gehindert sind, die sich während eines Einsatzes bei Katastrophenschutz oder Katastrophenhilfe ereignet haben.
Vielen Dank für die tolle Übersicht!
Schöne Weihnachten und ein gesundes und glückliches neues Jahr 2022!
Mit freundlichen Grüßen
Irene Greiderer
Liebe Frau Greiderer,
es freut mich, wenn die Übersicht für Sie hilfreich ist!
Vielen Dank für die lieben Wünsche — und auch Ihnen die besten Wünsche für eine friedvolle Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein glückliches und gesundes Neues Jahr 2022!
Mit lieben Grüßen
Ernst Patka