Ostereier? Nein, Bundesgesetzblätter legte uns der Gesetzgeber kurz vor Ostern ins Osternest.
Wir haben diese 4 Neuerungen kompakt für Sie aufgelistet:
Arbeitsrechtliche Umsetzung der EU-Richtlinie zu transparenten Arbeitsbedingungen
a) BGBl I 2024/11, ausgegeben am 27. 3. 2024
b) Inkrafttreten: 28. 3. 2024
c) Link: https://bit.ly/BGBl-11–2024
d) Detailliert informiert …
zu dieser „Änderungswelle im österreichischen Arbeitsrecht“ haben wir bereits hier:
➪ https://www.patka-knowhow.at/arbeitsrecht-aenderungen-2024/
Der Inhalt der Gesetzesversion ist ident mit den Inhalten des besprochenen Initiativantrages.
Lohnsteuer: Freigrenze für Sonderzahlungen wird rückwirkend ab 1. 1. 2024 erhöht
a) BGBl I 2024/12, ausgegeben am 27. 3. 2024
b) Inkrafttreten: 1. 1. 2024
c) Link: https://bit.ly/BGBl-13–2024
d) Detailliertere Infos finden Sie hier:
Kirchenbeitrag: ab 2024 können € 600,00 steuerlich abgesetzt werden
a) BGBl I 2024/12, ausgegeben am 27. 3. 2024
b) Inkrafttreten: 1. 1. 2024
c) Link: https://bit.ly/BGBl-12–2024
d) Detailliertere Infos:
Die Beiträge anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften können gemäß § 18 Abs 1 Z 5 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden.
Ab der Veranlagung 2024 kann ein Betrag von max € 600,00 als Sonderausgabe steuermindernd berücksichtigt werden.ASVG: verspätete Anmeldung ➪ Klarstellung zu Beitragszuschlägen
a) BGBl I 2024/16, ausgegeben am 28. 3. 2024
b) Inkrafttreten: 29. 3. 2024
c) Link: https://bit.ly/BGBl-16–2024
d) Detailliertere Infos:
Die ASVG-Anpassung wurde aufgrund des VwGH-Urteils (VwGH 5. 7. 2023, Ro 2022/08/0009, ARD 6871/13/2023) notwendig und umfasst die folgenden Neuerungen:
Konsequenzen bei nicht rechtzeitig erfolgte Anmeldungen sind:
Diese Regelung wurde nun in § 113 Abs 1 und 2 ASVG präzisiert: