➪ Wie lautet Ihre Begründung zu den folgenden zwei Fällen?:
Fall 1: Steuerfreies KM-Geld für die Vertretung?
Karin Pflegerova und Franziska Helferlein sind beide diplomierte Krankenpflegerinnen, in der Heimpflege tätig und bei der Pflege-Intensiv GmbH angestellt.
Beide starten den Arbeitstag von der Wohnung aus:
- Sie fahren mit dem eigenen Pkw zu den Pfleglingen
- am Ende des Arbeitstages: Fahrt von der letzten zu pflegenden Person nach Hause,
➪ dh kein Aufenthalt in den Büroräumen der Pflege-Intensiv GmbH.
Sie erhalten für die Fahrten vom Dienstgeber Km-Geld in Höhe von EUR 0,35/Km.
Ab dem 2. Jänner 2024 bis einschließlich 23. Februar 2024 fährt Karin Pflegerova jede Woche (Montag bis Freitag) morgens von der Wohnung zum pflegebedürftigen Wilfried Huber.
Sie erhält hierfür Km-Geld in Höhe von EUR 231,00 (Jänner) und EUR 138,50 (Februar).
Aus familiären Gründen nimmt sich Karin Pflegerova eine Auszeit bis 31. März.
In der Zeit von 26. Februar 2024 bis 31. März 2024 übernimmt Franziska Helferlein die Montag bis Freitag-Pflege des pflegebedürftigen Wilfried Huber. Sie fährt in dieser Zeit jeden Morgen von der Wohnung zum pflegebedürftigen Wilfried Huber.
Auch Franziska Helferlein erhält hierfür Km-Geld während dieser Betreuungszeit.
Wieso wurde das KM-Geld für Franziska Helferlein steuerfrei ausbezahlt?
➪ Wir sind gespannt auf Ihre Begründung. Schreiben Sie diese bitte in die Kommentare.
Fall 2: Steuerfreier Taggeld-Anteil
Eddie Torial ist IT-Leiter der Sorglos-Versicherungs-AG mit Standorten in Wien und Linz. An beiden Standorten sind IT-Mitarbeiter „vor Ort“, um rasch „Erste-Hilfe“ bei IT-Notfällen leisten zu können.
In seinem Dienstvertrag ist Wien als Dienstort geregelt.
Laut anzuwendendem Kollektivvertrag hat sein Dienstgeber bei Inlandsdienstreisen (= Verlassen des Dienstortes Wien oder seiner Wohnung in Wien ➪ inländischer Reiseort) Taggelder in Höhe von EUR 3,50 pro Reisestunde (max 12 Stunden pro Kalendertag) zu bezahlen.
Aufgrund eines umfassenden Software-Releases fährt Eddi am 15. Mai von zu Hause (Abfahrt: 07:00) zum Standort Linz und kommt am selben Tag um 20:15 Uhr wieder nach Hause.
Hierfür erhält Eddi ein Taggeld in Höhe von EUR 42,00 (12 Stunden x EUR 3,50)
Eddi hat einen Freund, Karl Besserwisser, der in der Personalverrechnung eines Handelsbetriebes arbeitet. Auf die Frage von Eddi, welcher Teil des Taggeldes sein Dienstgeber steuerfrei auszuzahlen hat, antwortet sein Freund Karl …… Was wäre Ihre Antwort auf die Frage von Eddi, welcher Teil des Taggeldes sein Dienstgeber steuerfrei auszuzahlen hat?
➪ Wir sind gespannt auf Ihre Antwort. Schreiben Sie diese bitte in die Kommentare.
Antworten auf diese und viele weitere Fragen, die Ihnen dabei helfen, verletzungsfrei den Dienstreise-Dschungel zu durchqueren, erhalten Sie in diesem Seminar kompetent und mit Witz & Charme durch den Dschungellotsen Mag. Ernst Patka.
Dienstreise-Seminar
WANN?
15. Mai 2024, 8:30–16:30 Uhr
WO?
Präsenz UND Online (“Hybrid-Seminar”)
Das Präsenzseminar findet in den Räumen der ARS Seminar und Kongreß VeranstaltungsgmbH statt, Teilnahme aber auch online möglich.
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Das sagen Teilnehmer:innen zu diesem Seminar
Gut erklärter Vortrag ➪ perfekt vorgetragen & sehr praxisnah
Fragen stellen ist möglich, Antworten sind verständlich und hilfreich für die Praxis
… extrem verständliche Beispiele
Genialer Vortragender (höchste Kompetenz kombiniert mit Witz und Charme), einzigartig, wie
- mit den verschiedenfarbigen Hüten die Abrechnungsunterschiede zwischen Arbeits- und Abgabenrecht bzw
- mit rot und grün asphaltierten Straßen die Regeln der Fahrtkostenvergütungen
erklärt werden
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… finden Sie auf der Webseite der ARS Seminar und Kongreß VeranstaltungsgmbH: