April 5, 2019

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Am 7. April 1948 wur­de die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO) der ver­ei­nig­ten Staa­ten gegrün­det. Seit­her ist in Ver­fas­sung der WHO sta­tu­iert, dass ihr Zweck dar­in liegt, allen Völ­kern zur Errei­chung des best­mög­li­chen Gesund­heits­zu­stan­des zu verhelfen.

Die WHO defi­niert Gesund­heit als Zustand des voll­stän­di­gen, kör­per­li­chen, geis­ti­gen und sozia­len Wohl­be­fin­dens. Gesund­heit ist ein wesent­li­cher Bestand­teil des all­täg­li­chen Lebens — und nicht vor­ran­gi­ges Lebensziel.

Was hat das mit der Arbeits­welt zu tun?

  • Dienst­neh­mer ver­brin­gen einen wesent­li­chen Teil ihrer Lebens­zeit am Arbeits­platz. Die Arbeits­zeit ist damit Teil des all­täg­li­chen Lebens eines jeden Dienstnehmers
  • Der Dienst­ge­ber trägt mit Maß­nah­men der betrieb­li­chen Gesund­heits­för­de­rung zu gesün­de­ren Dienst­neh­mer  bei und kann dabei Abga­ben sparen. 
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