November 29, 2023

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sowie Arbeits­rechts­fra­gen und Abrech­nungs­fal­len bei Geschen­ken und Veranstaltungskosten

Die betrieb­li­che Weih­nachts­fei­er – jene Zeit des Jah­res, in der das Büro zum fest­li­chen Schlacht­feld wird. Hier sind ein paar humor­vol­le, aber durch­aus ernst gemein­te Rat­schlä­ge, wie man die­se fest­li­che Her­aus­for­de­rung meistert:

1


Ist die Anwe­sen­heit Pflicht oder Kür?

Die Weih­nachts­fei­er ist zwar kein Zwangs­ver­gnü­gen, aber auch kei­ne Gele­gen­heit für Stu­ben­ho­cker. Wer sich der Fei­er ver­wei­gert, könn­te auch sonst als Team-Muf­fel gel­ten. Also, auf zum Fest – es sei denn, man bevor­zugt das roman­ti­sche Ren­dez­vous mit dem Aktenschrank.

2


Mode ist König

Beim Out­fit gilt: Der Anlass bestimmt den Dress­code. Dunk­ler Anzug auf der Bow­ling­bahn? Fehl am Platz! Den­ken Sie dar­an: Im Büro wie auf der Fei­er gilt die Regel – je mehr Stoff, des­to mehr Respekt. Also: Heben Sie gewag­tes Out­fits für den Sil­ves­ter­ball auf.

3


Plau­dern mit Taktik

Small­talk ist kein Kür, son­dern Pflicht. Nut­zen Sie die Gele­gen­heit, um mit allen zu plau­dern – auch mit der Füh­rungs­kraft. Erin­nert euch, die Weih­nachts­fei­er ist nicht nur für Leb­ku­chen und Punsch da, son­dern auch, um Bezie­hun­gen zu knüp­fen – und das nicht nur für die Kar­rie­re, son­dern auch, weil es ein­fach höf­lich ist.

4


Mit Maß und Ziel trinken

Beim Alko­hol gilt: weni­ger ist mehr. Wer kann, bleibt nüch­tern und fröh­lich. Mehr als ein oder zwei Glä­ser kön­nen zu feucht-fröh­li­chen Miss­ge­schi­cken füh­ren. Bit­te beach­ten Sie: Die Fir­men­fei­er ist kein Frei­brief für exzes­si­ven Genuss.

5


Flirt-Faux­pas vermeiden

Arbeits­platz­ro­man­tik? Ja, aber bit­te nicht auf der Weih­nachts­fei­er. Jeder Flirt wird hier akri­bisch von den Kol­le­gen beob­ach­tet und spä­ter genüss­lich dis­ku­tiert. Fühlt man sich bedrängt, sucht man am bes­ten Bei­stand und bin­det jemand Drit­ten ins Gespräch ein.

6


Der rich­ti­ge Zeit­punkt zum Gehen

Nach Hau­se gehen soll­te man, sobald die Füh­rungs­kraft es tut. Zu früh gehen wirkt unhöf­lich, zu spät gehen lässt einen am nächs­ten Tag wie ein Wrack erschei­nen. Timing ist alles!

7


Das Duzen – Vor­sicht, Falle!

Wenn die Füh­rungs­kraft das „Du“ anbie­tet, freut euch – aber sind Sie vor­sich­tig. Am nächs­ten Tag könn­te wie­der das for­mel­le „Sie“ gel­ten. Solan­ge das nicht klar ist, bleibt bei der siche­ren Anspra­che. Soll­te die Füh­rungs­kraft zurück zum „Sie“ wech­seln, akzep­tiert es ohne Mur­ren und war­tet auf die nächs­te Feier.


Wer­den die­se Tipps befolgt, dann wird die Weih­nachts­fei­er sicher ein Erfolg – oder zumin­dest über­lebt man sie ohne grö­ße­re Skan­da­le. Fro­hes Fest!

Fro­hes Fest!

Inspi­riert zu die­ser Auf­zäh­lung hat mich Caro­lin Lüde­mann, Mit­glied im Deut­schen Knig­ge-Rat, die in einem Bei­trag auf  www.haufe.de/recht Spiel­re­geln zur Weih­nachts­fei­er verrät.


Ist rund um den Ver­hal­tens-Knig­ge alles klar, so bestehen mög­li­cher­wei­se den­noch Zwei­fels­fra­gen aus dem Arbeits- oder Abgabenrecht

  1. 1
    „Zählt eine betrieb­li­che Weih­nachts­fei­er zur Arbeitszeit?“
  2. 2
    „Ist ein Unfall am Heim­weg ein Arbeitsunfall?“
  3. 3
    „Ist eine Abteilungs‑, oder Team- Weih­nachts­fei­er auch eine Betriebsveranstaltung?“
  4. 4
    „Zäh­len die fol­gen­den Kos­ten zu den Betriebs­ver­an­stal­tungs­kos­ten: Event-Agen­tur­kos­ten, Bus­trans­fer­kos­ten, Lokal­mie­te, inner­be­trieb­li­che Vor­be­rei­tungs­kos­ten, Cateringkosten?“
  5. 5
    „Ist ein Sach­be­zug anzu­set­zen, wenn Dienst­neh­mer Begleit­per­so­nen zur Betriebs­ver­an­stal­tung mit­brin­gen dürfen?“

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