April 3, 2018

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Ein Bei­trag von Mag. Ernst Patka

Recht­fer­tigt Finanz­kri­se Burn­out- Erkran­kung als
Berufs­krank­heit?

Sach­ver­halt

In sei­ner Steu­er­erklä­rung setz­te ein Bank­ma­na­ger die Kos­ten für einen Fach­arzt und Kur­kos­ten als Wer­bungs­kos­ten ab.

Wer­bungs­kos­ten – und nicht außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung – des­halb, weil er als lei­ten­der Mit­ar­bei­ter einer Bank ganz beson­ders von den bran­chen­be­ding­ten Schwie­rig­kei­ten wäh­rend der Finanz­kri­se betrof­fen war. Dies war der Aus­lö­ser für sein Burn-out. Somit – so argu­men­tiert der Bank­ma­na­ger – kann man von einem berufs­be­ding­ten Burn-out aus­ge­hen und damit sind die Kos­ten Wer­bungs­kos­ten.

Das sieht die Finanz und auch das Bun­des­fnanz­ge­richt (BFG 20. 12. 2017, RV/7103030/2013) aber ganz anders.

Das sieht die Finanz und auch das Bun­des­fi­nanz­ge­richt
(BFG 20. 12. 2017, RV/7103030/2013) aber ganz anders.

  1. Wer­bungs­kos­ten lie­gen nur vor, wenn die Behand­lungs-/Hei­lungs­kos­ten

a) ent­we­der typi­sche Berufs­krank­hei­ten betref­fen (zB Staub­lun­ge eines Berg­ar­bei­ters) oder

b) wenn ein unmit­tel­ba­rer Zusam­men­hang zwi­schen Beruf und Krank­heit besteht (zB nach einem Arbeits­un­fall im Betrieb oder auf­grund einer beruf­li­chen Ver­wen­dung des Kfz).
Ande­re Krank­heits­kos­ten sind als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung gemäß § 34 EStG abzugs­fä­hig.

Berufs­krank­hei­ten sind somit von Volks­krank­hei­ten zu unterscheiden. 

2. Berufs­krank­hei­ten sind Erkran­kun­gen, die als „typisch“ (= cha­rak­te­ris­tisch) für eine bestimm­te Berufs­grup­pe ein­zu­stu­fen sind.

3. Krank­heits­kos­ten müs­sen dem­nach nach all­ge­mei­ner Lebens­er­fah­rung typi­scher­wei­se ihre Wur­zeln in jenem Beruf haben, der die Ein­nah­men ver­mit­telt, um als Wer­bungs­kos­ten bzw Betriebs­aus­ga­ben berück­sich­tigt wer­den zu können

Somit frag­te sich die Finanz und das BFG: Ist Burn-out berufs­ty­pisch für Bankmanager?

In eine Burn-out-Situa­ti­on kann grund­sätz­lich jeder ‒ unab­hän­gig von der Art des kon­kret aus­ge­üb­ten Beru­fes ‒ im Lau­fe sei­nes Lebens kom­men (Fah­ren Sie täg­lich 3 bis 4 mal als Wie­ner Taxi­fah­rer Kun­den von Trans­da­nu­bi­en über die A23 und anschlie­ßend über die Flug­ha­fen­au­to­bahn zum Flug­ha­fen ⇒ hoch­gra­dig gefähr­det zum „Psycho“ zu werden :-))

1. Wahr­schein­lich sind zahl­rei­che Berufs­grup­pen hoher Stress­be­las­tung und damit einem dies­be­züg­li­chen Burn-out-Risi­ko aus­ge­setzt (gilt auch für Beam­te! ‒ die­se Fest­stel­lung ist auch geschul­det mei­ner 38-jäh­ri­gen, nicht mis­sen wol­len­den Ehe [Frau = Beamtin] ;-))

2. Die eige­ne Stress­be­wäl­ti­gung und die hier­für anfal­len­den Kos­ten (Fach­ärz­te, Kur etc) fal­len unter „Erhal­tung bzw Ver­bes­se­rung der eige­nen Gesund­heit“ ⇒ Sie sind daher Kos­ten der per­sön­li­chen Lebens­füh­rung⇒ kei­ne Wer­bungs­kos­ten ⇒ außer­ge­wöhn­li­che Belastung

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