Ein Beitrag von Mag. Ernst Patka
Rechtfertigt Finanzkrise Burnout- Erkrankung als
Berufskrankheit?
Sachverhalt
In seiner Steuererklärung setzte ein Bankmanager die Kosten für einen Facharzt und Kurkosten als Werbungskosten ab.
Werbungskosten – und nicht außergewöhnliche Belastung – deshalb, weil er als leitender Mitarbeiter einer Bank ganz besonders von den branchenbedingten Schwierigkeiten während der Finanzkrise betroffen war. Dies war der Auslöser für sein Burn-out. Somit – so argumentiert der Bankmanager – kann man von einem berufsbedingten Burn-out ausgehen und damit sind die Kosten Werbungskosten.
Das sieht die Finanz und auch das Bundesfnanzgericht (BFG 20. 12. 2017, RV/7103030/2013) aber ganz anders.
Das sieht die Finanz und auch das Bundesfinanzgericht
(BFG 20. 12. 2017, RV/7103030/2013) aber ganz anders.
- Werbungskosten liegen nur vor, wenn die Behandlungs-/Heilungskosten
a) entweder typische Berufskrankheiten betreffen (zB Staublunge eines Bergarbeiters) oder
b) wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Beruf und Krankheit besteht (zB nach einem Arbeitsunfall im Betrieb oder aufgrund einer beruflichen Verwendung des Kfz).
Andere Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG abzugsfähig.
Berufskrankheiten sind somit von Volkskrankheiten zu unterscheiden.
2. Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die als „typisch“ (= charakteristisch) für eine bestimmte Berufsgruppe einzustufen sind.
3. Krankheitskosten müssen demnach nach allgemeiner Lebenserfahrung typischerweise ihre Wurzeln in jenem Beruf haben, der die Einnahmen vermittelt, um als Werbungskosten bzw Betriebsausgaben berücksichtigt werden zu können
Somit fragte sich die Finanz und das BFG: Ist Burn-out berufstypisch für Bankmanager?
In eine Burn-out-Situation kann grundsätzlich jeder ‒ unabhängig von der Art des konkret ausgeübten Berufes ‒ im Laufe seines Lebens kommen (Fahren Sie täglich 3 bis 4 mal als Wiener Taxifahrer Kunden von Transdanubien über die A23 und anschließend über die Flughafenautobahn zum Flughafen ⇒ hochgradig gefährdet zum „Psycho“ zu werden :-))
1. Wahrscheinlich sind zahlreiche Berufsgruppen hoher Stressbelastung und damit einem diesbezüglichen Burn-out-Risiko ausgesetzt (gilt auch für Beamte! ‒ diese Feststellung ist auch geschuldet meiner 38-jährigen, nicht missen wollenden Ehe [Frau = Beamtin] ;-))
2. Die eigene Stressbewältigung und die hierfür anfallenden Kosten (Fachärzte, Kur etc) fallen unter „Erhaltung bzw Verbesserung der eigenen Gesundheit“ ⇒ Sie sind daher Kosten der persönlichen Lebensführung⇒ keine Werbungskosten ⇒ außergewöhnliche Belastung