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Sind die formellen Voraussetzungen erfüllt?
Werden die SEG-Zulagen gewährt aufgrund …
- gesetzlicher Vorschriften,
- von Gebietskörperschaften erlassener Dienstordnungen,
- aufsichtsbehördlich genehmigter Dienst(Besoldungs)ordnungen der Körperschaften des öffentlichen Rechtes,
- der vom Österreichischen Gewerkschaftsbund für seine Bediensteten festgelegten Arbeitsordnung,
- von Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen, auf Grund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigungen abgeschlossen worden sind,
- von Betriebsvereinbarungen, die wegen Fehlens eines kollektivvertragsfähigen Vertragsteiles (§ 4 ArbVG) auf der Arbeitgeberseite zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und dem kollektivvertragsfähigen Vertragsteil auf der Arbeitnehmerseite abgeschlossen wurden,
- innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern
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Sind die materiellen Voraussetzungen überwiegend im Lohnzahlungszeitraum erfüllt?
Die Zulagen werden gewährt, weil die vom Dienstnehmer zu leistenden Arbeiten überwiegend (= mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit, für die eine Zulage gewährt wird) unter Umständen erfolgen, die
- in erheblichem Maße eine Verschmutzung des Dienstnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken (Schmutzzulage),
- im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen (Erschwerniszulage; Vergleich der Arbeitsbedingungen innerhalb der Berufsgruppe) oder
- infolge der schädlichen Einwirkung von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Gasen, Dämpfen, Säuren, Laugen, Staub oder Erschütterungen oder einer Sturz- oder anderen Gefahr zwangsläufig eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des Dienstnehmers mit sich bringen (Gefahrenzulage).
Hinweis: Ein Vergleich mit den Arbeitsbedingungen innerhalb der Berufsgruppe ist nur bei der Erschwerniszulage und nicht bei Schmutz- und Gefahrenzulage vorzunehmen!
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Jährliche Sachverhaltsüberprüfungen
Überprüfen Sie jährlich, ob sich die Verhältnisse (Verschmutzung, Erschwernis, Gefahr) – bspw aufgrund des technischen Fortschritts – derart verändert haben, dass die materielle Voraussetzung
nicht mehr überwiegend im Lohnzahlungszeitraum vorliegt.
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Ist die Höhe der SEG-Zulage angemessen?
SEG-Zulagen sind auch hinsichtlich ihrer betraglichen Angemessenheit zu prüfen. Das Ausmaß der Verschmutzung oder Erschwernis oder Gefahr muss in einem sachlich vertretbaren Verhältnis zum Ausmaß der Zulage stehen. SEG-Zulagen betragen üblicherweise einen Bruchteil des „reinen“ Stundenlohns.
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Liegen aussagekräftige Aufzeichnungen vor?
Es sind laufend, (nicht erst nachträglich erstellte) aussagekräftige Aufzeichnungen darüber zu führen
- um welche Arbeiten es sich gehandelt hat und
- wann die Arbeiten geleistet wurden (Zahl der Arbeitsstunden
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Achten Sie auf die monatliche „Betragsschranke”
SEG-Zulagen sind steuerfrei, wenn sie zusammen mit allfälligen Zuschlägen für Sonn‑, Feiertags- und Nachtarbeit bzw den für diese Arbeiten gewährten Überstundenzuschlägen insgesamt monatlich € 360,00 (oder € 540,00 bei überwiegender Nachtarbeit) nicht übersteigen.
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Lohnsteuer- und SV-Pflicht von SEG-Zulagen während Urlaub und Feiertagen?
Wägen Sie ab zwischen den Vor- und Nachteilen (a) der tatsächlichen, nachgewiesenen Urlaubsverbrauchsnachweise versus (b) pauschaler Berücksichtigung (dh 11 Monate frei und 1 Monat pflichtig) iZm der Steuerpflicht von SEG-Zulagen während Urlaub bzw Feiertag ab:
Zu keiner SEG-Steuerpflicht während Urlaub bzw Feiertag kommt es, wenn das Überwiegensprinzip nachweislich eingehalten wurde (dh trotz Urlaub bzw Feiertag lagen die Voraussetzungen für eine lohnsteuerfreie SEG-Zulage an mehr als der Hälfte der tatsächlichen Arbeitstage im betreffenden Monat vor
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Stellen Sie im Zweifel Anfragen an die Abgabenbehörden (Finanzamt: § 90 EStG; Österreichische Gesundheitskasse: § 43 a ASVG).
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