➪ Praxisfall: Wie würden Sie diesen Lösen?
Ihr Dienstnehmer hängt an einen beruflichen Messebesuch in Barcelona (Messe vom Mittwoch bis Freitag 17:15 Uhr) einen privaten Wochenendaufenthalt in der Messestadt an.
Er fliegt erst am Sonntag nach Hause. Ankunft in der Wohnung am Sonntag um 22:50 Uhr. Der Rückflug wird vom Dienstgeber bezahlt.
Sie sollen diese Dienstreise abrechnen:
- Sind die Kosten des vom Dienstgeber bezahlten Rückflugs zur Gänze oder nur teilweise (in welcher Höhe) steuerfrei oder da es sich um den Rückflug aus dem Urlaub handelt, als lohnwerter Vorteil abgabenpflichtig abzurechnen?
- Wann endet steuerlich die Möglichkeit, abgabenfreie Taggelder zu gewähren?
➪ Lösung:
- Solange die Kosten des Heimfluges nach Ende des privaten Wochenendes nicht höher sind als jene, die angefallen wären, wenn der Dienstnehmer unmittelbar nach Messeende heimgeflogen wäre, dann sind die Heimflugkostenersätze abgabenfrei.
- Taggelder können solange abgabenfrei für diese Dienstreise bezahlt werden als es dauern würde, bis der Dienstnehmer die Wohnung zu Hause aufsperrt, wenn er unmittelbar nach Ende der Messe (= Freitag 17:15 Uhr).
Reisekostenabrechnung ist wie die Entschärfung von Tretminen
Dienstreisen und deren Abrechnung gehören zu den größten Herausforderungen in der Personalverrechnung. Sind Dienstnehmer im Auftrag des Dienstgebers unterwegs, bewegen sie sich abrechnungstechnisch in einem riesigen Minenfeld:
- Stehen Taggelder, Nächtigungsgelder und Fahrtkostenersätze zu?
- Wenn ja, sind sie abgabenfrei oder abgabenpflichtig abzurechnen?
- Wann beginnt die Dienstreise und was ist noch eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?
- Was tun, wenn kein Originalbeleg vorgelegt werden kann, weil das Ticket online gebucht wurde?
- usw.
Wussten Sie, dass …
- dann ein Finanzstrafverfahren drohen kann, wenn der Reisekosten-Workflow (Einscannen von Belegen durch den Reisenden) dem Originalbeleg keine Aufmerksamkeit widmet?
- der steuerliche Begriff des „funktionalen Arbeitsplatzes“, der das abgabenfreie Taggeld „killt“, Grund für enorme Abgabennachzahlungen sein kann?
Diese und zahlreiche weitere Fragen werden von mir, Ernst Patka, anhand zahlreicher Praxisbeispiele und alltagstauglicher Unterlagen geklärt UND die Beispiele im Skriptum sind bereits mit den neuen Werten für 2025 erstellt.
Darüber hinaus findet sich im Seminar ausreichend Platz für Ihre individuellen Fragen zur Reisekostenabrechnung!
Dienstreise-Seminar
WANN?
10. Oktober 2024, 8:30–16:30 Uhr
WO?
Präsenz UND Online (“Hybrid-Seminar”)
Das Präsenzseminar findet in den Räumen der ARS Seminar und Kongreß VeranstaltungsgmbH statt, Teilnahme aber auch online möglich.
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Das sagen Teilnehmer:innen zu diesem Seminar
Gut erklärter Vortrag ➪ perfekt vorgetragen & sehr praxisnah
Fragen stellen ist möglich, Antworten sind verständlich und hilfreich für die Praxis
… extrem verständliche Beispiele
Genialer Vortragender (höchste Kompetenz kombiniert mit Witz und Charme), einzigartig, wie
- mit den verschiedenfarbigen Hüten die Abrechnungsunterschiede zwischen Arbeits- und Abgabenrecht bzw
- mit rot und grün asphaltierten Straßen die Regeln der Fahrtkostenvergütungen
erklärt werden
Sichern Sie sich den Seminarplatz!
… finden Sie auf der Webseite der ARS Seminar und Kongreß VeranstaltungsgmbH: