In der Maschinenhandels-GmbH arbeitet Wolfgang Klinke. Er ist ein angestellter Vertreter. Seine Reisekostenabrechnungen stellen Wolfram Schreck, einen jungen Mitarbeiter der Reisekostenabrechnungsstelle immer wieder vor kniffligen Herausforderungen:
Wolfgang Klinke hängt an einen beruflichen Messebesuch in Barcelona (Messe vom Mittwoch bis Freitag 17:15 Uhr) einen privaten Wochenendaufenthalt in der Messestadt an.
Er fliegt erst am Sonntag nach Hause ➪ Ankunft in der Wohnung am Sonntag um 22:50 Uhr. Der Rückflug wird vom Dienstgeber bezahlt.
Sie sollen diese Dienstreise abrechnen:
a) Sind die Kosten des vom Dienstgeber bezahlten Rückflugs
- zur Gänze oder
- nur teilweise (in welcher Höhe?) steuerfrei oder
- da es sich um den Rückflug aus dem Urlaub handelt, als lohnwerter Vorteil zur Gänze abgabenpflichtig abzurechnen?
b) Wann endet steuerlich die Möglichkeit, abgabenfreie Taggelder zu gewähren?
➪ Schreiben Sie Ihre Antworten gerne in das Kommentarfeld
Max Error ist IT-Leiter der Maschinenbau AG. Sein Dienstort laut Dienstvertrag ist in der Zentrale in Wien. Er unterstützt sein Vor-Ort-IT-Team bei der Systemumstellung auf SAP in der Niederlassung in Innsbruck.
Für den 10-tägigen Aufenthalt in Innsbruck erhält er von der Reisekosten-Abrechnungsstelle der Maschinenbau AG steuerfrei …
a)
Pro Nächtigung (9 Nächtigungen) einen Pauschalbetrag von EUR 30,00, da er in der Villa seines Bruders nächtigt (es liegen somit keine Hotelrechnungen vor);
b)
das im Kollektivvertrag vorgesehene, mit EUR 26,40 betraglich begrenzte Taggeld für die 10 Aufenthaltstage.
Er reist mit der ÖBB (1. Klasse) und nutzt hierfür sein privat gekauftes Klimaticket (bisher: kein Dienstgeberzuschuss zum privaten Klimaticket) für die Strecke Wien ➪ Innsbruck und retour.
Er fordert einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von EUR 150,00 dafür, dass er sein privates Klimaticket verwendet hat. Der Dienstgeber zahlt diesen Betrag steuerfrei an den IT-Leiter aus.
Somit erhielt der IT-Leiter anlässlich obiger Dienstreise insgesamt EUR 684,00 ausbezahlt (= EUR 270 [Nächtigungspauschale] + EUR 264,00 [Taggelder für 10 Dienstreisetage] + EUR 150,00 [Klimaticketzuschuss].
Hievon rechnet die Reisekostenstelle
a)
EUR 135,00 abgabenpflichtig (Nächtigungspauschale, das den Betrag von EUR 15,00 übersteigt) und
b)
den Rest abgabenfrei ab.
Anlässlich einer Lohnabgabenprüfung wurde der Geschäftsleitung mitgeteilt, dass von der Gesamtsumme (= EUR 684,00) lediglich ca 22% abgabenfrei sind und der Rest wird nachversteuert.
In beiden kniffligen Fragen wendet sich Wolfram Schreck,
der junge Mitarbeiter der Reisekostenabrechnungsstelle, an Sie:
Wissen Sie, wo der Fehler in der Abrechnung liegt?
➪ Schreiben Sie Ihre Antworten gerne in das Kommentarfeld
Antworten auf diese und viele andere Fragen, die helfen, verletzungsfrei den Dienstreise-Dschungel zu durchqueren, erhalten Sie in diesem Seminar durch Ihren Dschungellotsen Mag. Ernst Patka.
Dienstreise-Seminar
WANN?
06. November 2023, 8:30–16:30 Uhr
WO?
Präsenz UND Online (“Hybrid-Seminar”)
Das Präsenzseminar findet in den Räumen der Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft (ARS) statt.
.
Das sagen Teilnehmer*innen zu diesem Seminar
Lieber Hr. Patka, Ich war im Frühling bei einem Ihrer Vorträge und man muss schon sagen, mit Ihnen machen die Themen Reisekostenabrechnung usw. richtig Spaß.
War teilweise wie in einem Kabarett und ich dachte mir:
“Endlich einer der unserer Problem kennt und dafür auch Lösungen hat!”.
Weiter so, alles Liebe. Theres Altenbacher (Hilti)
Gut erklärter Vortrag ➪ perfekt vorgetragen & sehr praxisnah
Fragen stellen ist möglich, Antworten sind verständlich und hilfreich für die Praxis
extrem verständliche Beispiele
Genialer Vortragender (höchste Kompetenz kombiniert mit Witz und Charme), einzigartig, wie
- mit den verschiedenfarbigen Hüten, die Abrechnungsunterschiede zwischen Arbeits- und Abgabenrecht bzw
- mit rot und grün asphaltierten Straßen die Regeln der Fahrtkostenvergütungen
erklärt werden
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