… das Überleben in einer undurchschaubaren Umwelt ➪ die Beißschrecke (Heuschreckenart) im Moor, der Dienstgeber im Gesetzesdickicht.
Trauen Sie sich bspw eine rechtssichere Auskunft zu, welche Aus‑, Fort- und Weiterbildungen konkret der Dienstgeber bezahlen MUSS?
Ein wenig „Licht ins Dunkel“ verschafft der PV-JourFixe mit den folgenden Schwerpunkten:
Telearbeitsgesetz, worauf ist zu achten?
Alles klar bei Dienstzettel, Ausbildungskosten und Mehrfachbeschäftigung?
Umfassende Praxisanalyse: Das Unternehmen organisiert eine mehrtägige Kundenveranstaltung.
Antworten, Tipps und Praxishinweise zu diesen
Themenschwerpunkten erhalten Sie im PV-JourFixe.
THEMENSCHWERPUNKT 1
Telearbeitsgesetz, worauf ist zu achten?
- Wir analysieren im PV-JourFixe die neuen Bestimmungen aus der Sicht der Praxis;
- Müssen bestehende Homeoffice-Vereinbarungen geändert werden?
- Homeoffice-Pauschale wird zum Telearbeitspauschale, wobei sich das Risiko des Dienstgebers erhöht, mit dem Dienstnehmer in den “Clinch” zu geraten;
- Telearbeit am Badestrand ➪ ist ein Bienenstich bzw eine Verletzung beim Sprung vom 5m-Brett ein Arbeitsunfall?
THEMENSCHWERPUNKT 2
Alles klar bei Dienstzettel, Ausbildungskosten und Mehrfachbeschäftigung?
Ganz sicher nicht; Es ist erschreckend, welche schlechte Qualität Gesetze in den letzten Jahren haben. Rechtsanwender, insbesondere Dienstgeber stehen vor Regeln, die man so, oder so, oder überhaupt anders interpretieren kann.
Paradebeispiel:
Die Regelung, welche Aus‑, Fort- und Weiterbildungen konkret der Dienstgeber bezahlen MUSS
➪ Die Gewerkschaft vertritt – nicht überraschend – eine gänzlich gegenteilige
Rechtsansicht zu jener des – an der Gesetzwerdung mitformulierenden – Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Wer trägt das Auslegungsrisiko: Erneut der Dienstgeber bzw die HR-Abteilungen?
Im PV-JourFixe besprechen wir
- Einige Klarstellungen zu den Dienstzettelinhalten
- Praxistipps zur Neuregelung hinsichtlich Mehrfachbeschäftigung (Meldepflicht? Bewilligung durch den Dienstgeber möglich? Konsequenzen, wenn Dienstnehmer unzulässige Nebenbeschäftigung ausübt? etc)
- Welche Aus‑, Fort- und Weiterbildungen muss der Dienstgeber konkret bezahlen und kann er trotz Kostenübernahmepflicht eine Ausbildungskostenrückersatzklausel mit dem Dienstnehmer vereinbaren?
THEMENSCHWERPUNKT 3
Das Unternehmen organisiert eine mehrtägige Kundenveranstaltung (Luxushotel, Warenpräsentation, Ski-Rennen, VIP-Logen bei Konzert uvm)?
➪ umfassende Praxisanalyse
Eine derart umfassende, praxisgerechte Analyse von Kundenveranstaltungen mit Antworten auf die folgenden Fragen, das finden Sie nur im ARS-PV-JourFixe und sonst in keiner Veranstaltung.
- Wann liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn Dienstnehmer an einer Veranstaltung für Kunden teilnehmen und mitwirken?
- Welche Kosten sind als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu berücksichtigen?
- Was muss bei der Dokumentation für künftige Lohnabgabenprüfungen beachtet werden?
- Liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn Dienstnehmer bei dem Schirennen anlässlich der Kundenveranstaltung einen Unfall erleiden?
- Muss bei den Dienstnehmern des Kunden, die an der Veranstaltung teilgenommen haben, ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis in der Personalverrechnung berücksichtigt werden? Wie ist dabei vorzugehen?
WEITERE TOP-THEMEN
Aktuelles & Neuerungen
- Aktuelle Infos rund um die Mitarbeiterprämien
- Checkliste: Welche Lohnverrechnungsunterlagen/Aufzeichnungen
sind im Visier der Lohnabgabenprüfer - ASVG: Klarstellung zu den Rechtskonsequenzen bei verspäteter
Dienstnehmeranmeldung - Der Dienstgeber übernimmt die Verkehrsstrafen des Dienstnehmers ➪ lohnwerter Vorteil
- Sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlagenhinweise zum Sabbatical
- Klarstellungen zur Grenzgängerregelung mit Deutschland
- Bürokratische Erleichterungen bei A1-Anträgen bei Entsendungen
Arbeitshilfen & Praxisfälle
- Passend zur Jahreszeit: Urlaub soll auf Wunsch des Dienstgebers storniertwerden
➪ Wie ist der Urlaubsstorno-Kostenersatz des Dienstgebers in der Gehaltsabrechnung zu erfassen? - Übersicht über die 12 häufigsten, von Lohnabgabenprüfern beanstandeten Fehler beim Fahrtenbuch
- Der Abrechnungsspezialfall: Wie ist in der Gehaltsabrechnung eine Entschädigungszahlung zu erfassen, die der Dienstnehmer deshalb erhält, weil er das Dienstverhältnis früher als einvernehmlich vereinbart, beendet.
Für die PV-Praxis wichtige Judikatur
Die Gerichte haben kürzlich folgende Streitfragen, die sehr interessant für die Praxis sind, entschieden:
- Schränkt der Dienstgeber die Möglichkeit
ein, im Homeoffice zu arbeiten.
Ist dies eine – betriebsratszustimmungspflichtige – verschlechternde Versetzung? - Warum ist die folgende Dienstvertragsregel ein Minenfeld für den Dienstgeber?
„Ein Dienstverhältnis wird für 3 Monate befristet (1. Monat = Probemonat), danach geht das Dienstverhältnis in ein unbefristetes über.“ - Ein gekündigter Dienstnehmer hat eine Gehaltseinbuße von 35% zu erwarten und dennoch liegt keine Sozialwidrigkeit vor – Wie geht das denn?
- Reinigungskräfte mit Gewerbeberechtigung und Werkverträgen – Was sagt die Judikatur zu diesem Sachverhalt?
- Damit der Dienstnehmer in Elternteilzeit einer einvernehmlichen
Dienstvertragsauflösung zustimmt, erhielt er eine „Zustimmungszahlung“
➪ Abgangsentschädigung oder Vergleich oder Kündigungsentschädigung? – Was trifft zu? - Dienstnehmer musste pandemiebedingt im Homeoffice arbeiten ➪ Kann er für diese Zeit anteilige Kosten eines Arbeitszimmers geltend machen?
Buchungsmöglichkeit und Termine
Ihre Investition in 3 Termine PV-JourFixe
(Frühjahr / Herbst / Winter 2024*):
ABO 3‑Termine: € 971,-
➪ fragen Sie nach ‘Friends of Ernst Pakta’-Gutschrift*
JETZT BUCHEN
➪ Online oder in Präsenz
(Email an ARS Akademie*)
* Mehr Informationen zum PV-JourFixe, Terminmöglichkeiten und Friends of Ernst Patka
finden Sie hier ➪
www.patka-knowhow.at/ars-pv-jourfixe
Veranstalter: ARS Seminar und Kongreß VeranstaltungsgmbH, www.ars.at
Spezielle “Goodies”
Bei diesem JourFixe erhalten Sie – wie immer –
ein sehr umfangreiches Servicepaket, das Ihnen die tägliche Arbeit erleichtern wird – lassen Sie sich überraschen!
Den Zugang zu einer passwortgeschützte Seite, die die Jourfixe-Teilnehmer*innen über Neuerungen auch dann informiert, wenn diese erst nach dem Jourfixe-Termin eintreten.
Unser Vortragender GARANTIERT klare Sprache & in der Praxis umsetzbare Lösungen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!