Die „Lücke“ zwischen Altersteilzeit und Pension schließen
Mit dieser Frage hatte sich der europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu beschäftigen, nachdem ein rumänischer Dienstnehmer von seinem Dienstgeber entlassen wurde.
Was ist passiert?
Der Dienstnehmer hat über seine Firmen-Emailadresse nicht nur berufliche Kommunikation betrieben, sondern hat darüber auch mit seiner Verlobten und seinem Bruder privat kommuniziert (mit teils pikanten Details). Der Dienstgeber hat das mitprotokolliert und dem Gericht nach der Entlassung 45 Seiten privaten Emailverkehr vorgelegt.
Die zentrale Frage im Verfahren:
Darf der Dienstgeber den Dienstnehmer derart überwachen, dass er private Mails mit liest?
Die Antwort des EGMR:
Nein, der Dienstgeber darf zwar bei fachlichen Themen über die Schulter schauen, aber wenn er erkennt, dass es sich um private Konversation handelt, muss der Dienstgeber entweder wegschauen oder dem Dienstnehmer die private Konversation während der Dienstzeit verbieten.
Stichwort: Arbeitsklima
Dienstnehmer, die das Gefühl haben, unter ständiger engmaschiger Kontrolle zu stehen, können sich in ihrer beruflichen Tätigkeit nicht voll entfalten. Der Dienstgeber kann daher in diesem Fall nicht erwarten, dass das totale Verbot der privaten Kommunikation zu Höchstleistungen am Arbeitsplatz führt.
Wer „A“ sagt, muss auch „B“ sagen
Verbietet der Dienstgeber die private Kommunikation am Arbeitsplatz, ist er dann auch so fair, dass er niemals vom Dienstnehmer erwartet (oder erhofft), dass dieser in seiner Freizeit auf berufliche Emails und Co. antwortet?
Fazit: Die Wahrheit liegt mit Sicherheit in der Mitte
Am gesündesten für das Zusammenleben zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ist mit Sicherheit, die private Nutzung von Email,… in einem gewissen Maß zuzulassen und im Gegenzug dazu von Dienstnehmern sehr gute Leistungen in einem guten Betriebsklima zu erhalten (und evtl auch mal eine Antwort auf ein betriebliches Mail in der
Freizeit).