Oktober 11, 2017

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Die „Lücke“ zwi­schen Alters­teil­zeit und Pen­si­on schließen

Mit die­ser Fra­ge hat­te sich der euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te zu beschäf­ti­gen, nach­dem ein rumä­ni­scher Dienst­neh­mer von sei­nem Dienst­ge­ber ent­las­sen wurde.

Was ist passiert?

Der Dienst­neh­mer hat über sei­ne Fir­men-Email­adres­se nicht nur beruf­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on betrie­ben, son­dern hat dar­über auch mit sei­ner Ver­lob­ten und sei­nem Bru­der pri­vat kom­mu­ni­ziert (mit teils pikan­ten Details). Der Dienst­ge­ber hat das mit­pro­to­kol­liert und dem Gericht nach der Ent­las­sung 45 Sei­ten pri­va­ten Email­ver­kehr vor­ge­legt.

Die zen­tra­le Fra­ge im Verfahren:

Darf der Dienst­ge­ber den Dienst­neh­mer der­art über­wa­chen, dass er pri­va­te Mails mit liest?

Die Ant­wort des EGMR:

Nein, der Dienst­ge­ber darf zwar bei fach­li­chen The­men über die Schul­ter schau­en, aber wenn er erkennt, dass es sich um pri­va­te Kon­ver­sa­ti­on han­delt, muss der Dienst­ge­ber ent­we­der weg­schau­en oder dem Dienst­neh­mer die pri­va­te Kon­ver­sa­ti­on wäh­rend der Dienst­zeit ver­bie­ten.

  • Tipps für die Pra­xis:
    Der Dienst­ge­ber darf Dienst­neh­mern jeg­li­che pri­va­te Kom­mu­ni­ka­ti­on am Arbeits­platz ver­bie­ten, die über das abso­lut not­wen­di­ge Aus­maß hin­aus­geht, aber ob das immer sinn­voll ist?

Stich­wort: Arbeitsklima

Dienst­neh­mer, die das Gefühl haben, unter stän­di­ger eng­ma­schi­ger Kon­trol­le zu ste­hen, kön­nen sich in ihrer beruf­li­chen Tätig­keit nicht voll ent­fal­ten. Der Dienst­ge­ber kann daher in die­sem Fall nicht erwar­ten, dass das tota­le Ver­bot der pri­va­ten Kom­mu­ni­ka­ti­on zu Höchst­leis­tun­gen am Arbeits­platz führt.

Wer „A“ sagt, muss auch „B“ sagen

Ver­bie­tet der Dienst­ge­ber die pri­va­te Kom­mu­ni­ka­ti­on am Arbeits­platz, ist er dann auch so fair, dass er nie­mals vom Dienst­neh­mer erwar­tet (oder erhofft), dass die­ser in sei­ner Frei­zeit auf beruf­li­che Emails und Co. ant­wor­tet?

Fazit: Die Wahr­heit liegt mit Sicher­heit in der Mitte

Am gesün­des­ten für das Zusam­men­le­ben zwi­schen Dienst­ge­ber und Dienst­neh­mer ist mit Sicher­heit, die pri­va­te Nut­zung von Email,… in einem gewis­sen Maß zuzu­las­sen und im Gegen­zug dazu von Dienst­neh­mern sehr gute Leis­tun­gen in einem guten Betriebs­kli­ma zu erhal­ten (und evtl auch mal eine Ant­wort auf ein betrieb­li­ches Mail in der
Frei­zeit).

➪ Win-Win für beide!

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