Oktober 17, 2021

8 Kommentare

Mit den Mon­tags­fäl­len (“MoFa”) prä­sen­tie­ren wir Ihnen inter­es­san­te und kniff­li­ge Fäl­le aus der Pra­xis für die Praxis.

Zunächst sind Sie gefor­dert

⇨ Beant­wor­ten Sie die am Ende des Bei­tra­ges gestell­te Fra­ge für sich oder im Team und schrei­ben Sie bit­te Ihre Ant­wort in die Kom­men­ta­re.

Am dar­auf­fol­gen­den Don­ners­tag-Vor­mit­tag wird Sie der News­let­ter mit dem Betreff­be­ginn: „MoFa‑L“ über die Lösung informieren.


Der Mon­tags­fall vom 18. Okto­ber 2021

In die­sem Mon­tags­fall kön­nen Sie – für sich selbst oder im PV-Team – über­prü­fen, ob Ihr Wis­sen rund um den Pkw-Sach­be­zug so umfas­send ist, dass es für Sie ein Klacks ist, die fol­gen­den Spe­zi­al­fäl­le rich­tig zu lösen.

Beur­tei­len Sie die fol­gen­den Aus­sa­gen der Per­so­nal­ab­tei­lung (Sie betref­fen alle die 2021 gül­ti­ge Rechts­la­ge):

Fall 1: Hal­ber Sachbezug?

Der Dienst­neh­mer ist Außen­dienst­mit­ar­bei­ter und fährt im Regel­fall von der Woh­nung aus direkt zu den Kun­den und dann wie­der nach Hause. 

Er besucht kaum die Betriebs­stät­te sei­nes Dienst­ge­bers. Er darf den Fir­men-Pkw auch pri­vat nutzen.

Am Ende des Jah­res 2021 legt er ein Fahr­ten­buch vor, wonach

a) er ins­ge­samt 47.412 km gefah­ren ist,
b) davon waren laut Ein­trä­gen im Fahr­ten­buch nur 888 Pri­vat-km, der Rest waren betrieb­li­che Km.

Das Fahr­ten­buch ist nur des­halb nicht ord­nungs­ge­mäß, weil er in 2021 an 2 Außen­dienst­mit­ar­bei­ter-Mee­tings in der Dienst­ge­ber-Betriebs­stät­te teil­ge­nom­men hat und er die­se Fahr­ten als betrieb­lich (ins­ge­samt: 112 km) ein­ge­tra­gen hat.

Auf­grund die­ser Män­gel ver­wei­gert die Per­so­nal­ab­tei­lung – mit Hin­weis auf Rück­spra­che mit dem Betriebs­stät­ten­fi­nanz­amt (Aus­sa­ge des Finanz­am­tes: Kein hal­ber Sach­be­zug, wenn Fahr­ten­buch nicht ord­nungs­ge­mäß ist) – den hal­ben Sach­be­zug.      


➪ Was mei­nen Sie? Ist die Ent­schei­dung der Personalabteilung …

  • kor­rekt
  • nicht kor­rekt 

Wie begrün­den Sie Ihre Ent­schei­dung?
Wir freu­en uns, wenn Sie Ihr Ergeb­nis mit uns in den Kom­men­ta­ren teilen!

Fall 2: Lohn­ab­rech­nung eines Sachbezugs

Eine Ange­stell­te (35 Jah­re) ist ab Sep­tem­ber 2021 in Eltern­teil­zeit und darf den­noch wei­ter­hin den Fir­men-Pkw pri­vat nutzen:

  • Brut­to­mo­nats­ge­halt: EUR 750,00
  • vol­ler monat­li­cher Sach­be­zug: EUR 400,00

Die Abrech­nung der Dienst­neh­mer für Sep­tem­ber 2021 (= ers­ter Eltern­teil­zeit-Monat) wur­de wie folgt vorgenommen:


➪ Was mei­nen Sie? Ist die Berech­nung der Personalabteilung …

  • kor­rekt
  • nicht kor­rekt 

Wie begrün­den Sie Ihre Ent­schei­dung?
Wir freu­en uns, wenn Sie Ihr Ergeb­nis mit uns in den Kom­men­ta­ren teilen!

Fall 3: Sport­sitz als Heilmittel?

Ein Außen­dienst­mit­ar­bei­ter lei­det unter erheb­li­chen Rücken­schmer­zen

Er for­dert des­halb für den von ihm auch pri­vat genutz­ten Fir­men-Pkw den Ein­bau eines teu­ren Reca­ro-Sport­sit­zes, da der Betriebs­arzt mit Gut­ach­ten attes­tiert, dass für das Rücken­lei­den des Außen­dienst­mit­ar­bei­ters und auf­grund der inten­si­ven Fahr­leis­tung die­ser Sport­sitz qua­si als Heil­mit­tel anzu­se­hen ist.

Da es sich beim Reca­ro-Sport­sitz um ein – wie der Betriebs­arzt fest­stell­te – Heil­mit­tel han­delt (ana­log zur Bild­schirm­bril­le), ver­langt der Außen­dienst­mit­ar­bei­ter dass die­ses Heil­mit­tel (= Reca­ro-Sport­sitz) nicht als Zube­hör gewer­tet und damit der Sach­be­zug nicht erhöht wer­den darf.


➪ Was mei­nen Sie? Ist die­se Annahme …

  • rich­tig
  • nicht rich­tig 

Wie begrün­den Sie Ihre Ent­schei­dung?
Wir freu­en uns, wenn Sie Ihr Ergeb­nis mit uns in den Kom­men­ta­ren teilen!

Wir freu­en uns auf Ihre Lösungs­vor­schlä­ge in den Kom­men­ta­ren!.
Begrün­den Sie bit­te Ihre Entscheidung.

➪ Die Lösungen:

Fall 1: Hal­ber Sachbezug?

In die­sem Fall irrt die Personalabteilung.

Begrün­dung: Wenn trotz ein­deu­tig man­gel­haf­ter Fahrtenbücher mit größ­ter Wahr­schein­lich­keit kei­ne Pri­vat­fahr­ten von mehr als 6.000 km vor­lie­gen, ist den­noch der hal­be Sach­be­zug anzuerkennen.

Hier­zu wur­de bereits im Okto­ber­heft der PVP aus 2015 aus­führ­lich informiert.

Die Sach­be­zugs­wer­te-Ver­ord­nung regelt, dass der hal­be Sach­be­zug nur dann ange­wandt wer­den kann, wenn der Dienst­neh­mer durch­schnitt­lich nicht mehr als 500 km nach­weis­lich pro Monat pri­vat fährt. Anders als beim “Mini-Sach­be­zug” wird nicht gefor­dert, dass der Nach­weis nur durch ein ord­nungs­ge­mäß geführ­tes Fahr­ten­buch erbracht wer­den kann.

Der VwGH hat in sei­nem Erkennt­nis vom 24. 9. 2014, 2011/13/0074–5 aus­drück­lich die fol­gen­den Grund­sät­ze festgehalten:

  • Als Nach­weis dafür, dass die mit dem Fir­men-Pkw gefah­re­nen Pri­vat-Kilo­me­ter den Grenz­wert von 6.000 km pro Jahr nicht über­schrit­ten haben, muss kein “lücken­lo­ses Fahr­ten­buch” geführt werden.
  • Wer­den bei der GPLA Unter­la­gen vor­ge­legt, aus denen her­vor­geht, dass die Dif­fe­renz zwi­schen der Gesamt­zahl der gefah­re­nen Kilo­me­ter und der nach­ge­wie­se­nen beruf­lich ver­an­lass­ten Fahr­ten den obi­gen Grenz­wert von 6.000 km pro Jahr nicht über­schrei­tet, so recht­fer­tigt dies, dass in der Lohn­ver­rech­nung der hal­be Pkw-Sach­be­zug ange­setzt wurde.

Fall 2: Lohn­ab­rech­nung eines Sachbezugs

Die Lohn­ab­rech­nung des Sach­be­zu­ges ist nicht zutref­fend.

Begrün­dung: Es wur­de die soge­nann­te 20%-Regel nicht beach­tet.

Gemäß § 53 Abs 1 ASVG darf der Dienst­neh­mer­bei­trag zur Sozi­al­ver­si­che­rung nicht höher sein als 20 % der Geld­be­zü­ge des Dienstnehmers. 

Das gilt nicht für den Wohn­bau­för­de­rungs­bei­trag (WF) sowie für die Arbei­ter­kam­mer­um­la­ge (KU) in Höhe von ins­ge­samt 1 %. KU und WF sind stets in vol­ler Höhe vom Dienst­neh­mer selbst zu tragen.

Einen die 20%-Grenze gege­be­nen­falls über­stei­gen­den SV-Dienst­neh­mer­bei­trag hat der Dienst­ge­ber zu übernehmen. 

Die­se Bestim­mung ist sehr häu­fig bei Teil­zeit-Dienst­neh­mern, denen vom Dienst­ge­ber ein Fir­men-Pkw zur Ver­fü­gung gestellt wird, zu beachten.

So wür­de daher die kor­rek­te Abrech­nung lauten:

Der Dienst­neh­mer­bei­trag zur Sozi­al­ver­si­che­rung beträgt EUR 161,50 (und nicht EUR 173,88), der sich wie folgt errech­net: 20% von EUR 750,00 (Geld­be­zug) + 1 % (WF + KU) von EUR 1.150,00 (Geld- und Sachbezug)

Fall 3: Sport­sitz als Heilmittel?

Grund­satz: Der Sport­sitz erhöht im Regel­fall den abga­ben­pflich­ti­gen Sach­be­zug, da er als Zube­hör ein­zu­stu­fen ist.

Aus­nah­me: Wenn die fol­gen­den 2 Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind, dann erhöht die Anschaf­fung des Reca­ro-Sit­zes nicht den Sachbezug.

  • Es liegt eine fun­dier­te, ärzt­li­che Bestä­ti­gung vor, dass der Sport­sitz aus medi­zi­ni­schen Grün­den (Rücken­lei­den) als Heil­mit­tel drin­gend emp­foh­len wird UND
  • der Sport­sitz anläss­lich von Pri­vat­fahr­ten aus­ge­baut wird.

Den­ken Sie an die – uE ver­gleich­ba­re – Situa­ti­on bei der Bild­schirm­bril­le. Auch die­se wird nach ärzt­li­cher Ver­ord­nung vom Arbeit­ge­ber bezahlt. Es liegt nur dann ein Sach­be­zug vor, wenn die Bril­le mit nach Hau­se mit­ge­nom­men wird, um bspw als pri­va­te Lese­bril­le ver­wen­det zu werden.

Ergeb­nis: Grund­sätz­lich ist der Reca­ro-Sitz ein Zube­hör, daher sach­be­zugs­er­hö­hend. Das gilt nur dann nicht, wenn – was sehr sehr unrea­lis­tisch ist – die­ser Sitz nicht für Pri­vat­fahr­ten ver­wen­det wird.

Kommentar verfassen:

Your email address will not be published. Required fields are marked

  1. Fall 1: Wenn nur die­ser, erklär­ba­re, for­ma­le Feh­ler der Zuord­nung vor­liegt, wür­de ich den hal­ben Sach­be­zug trotz­dem gewäh­ren, da die gel­ten­de Gren­ze für
    Pri­vat-KM nicht über­schrit­ten wird. Der Mit­ar­bei­ter soll­te sich mit Vor­trä­gen ” Wie füh­re ich ein kor­rek­tes Fahr­ten­buch” selb­stän­dig machen ;-).

    Fall 2: SV mit 20 % Regel berechnen

    Fall 3: Eine Bril­le ist grund­sätz­lich ein “Heil­be­helf”. Eine Bild­schirm­bril­le muss dazu noch beson­de­ren Anfor­de­run­gen ent­spre­chen. Ein Sport­sitz bleibt
    in mei­ner Beur­tei­lung ein Sport­sitz, egal ob er der Gesund­heit eines Mit­ar­bei­ters zuträg­lich ist oder nicht. Er wird ja auch als Sport­sitz und nicht als
    ortho­pä­di­scher Gesund­heits­sitz vertrieben.

  2. Fall 1: nicht kor­rekt. Es wur­den zwei Fahr­ten falsch erfasst, kei­ne Anga­ben dar­über ob ande­re Form­vor­schrif­ten nicht ein­ge­hal­ten wurden.
    Fall 2: gute Fra­ge, noch nie gehabt. Wür­de sagen nicht kor­rekt, Eltern­teil­zeit ist ja im MSchG gere­gelt, daher SB SV frei.
    Fall 3 : auch hier muss ich raten, nicht korrekt.

    Wo grabt ihr immer die Sach­ver­hal­te aus?? Unglaub­lich, habe das Gefühl noch nie Lohn­ver­rech­nung gemacht zu haben.

  3. 1) Nicht kor­rekt. Selbst wenn die KM betrieb­lich gewer­tet wer­den, kommt der MA nicht über 6000 km.
    2) Nicht kor­rekt. 20%-Regel ist anzuwenden.
    3) Korrekt.

  4. Fall 2:
    Beim Aus­zah­lungs­be­trag müss­te dann noch vom Net­to der Sach­be­zug abge­zo­gen werden.

    Brut­to (ohne Sach­be­zug) 750,00
    abzügl. Sozi­al­ver­si­che­rung 161,50
    abzügl. Lohn­steu­er 0,00
    N e t t o (Aus­zah­lungs­betr.) 588,50

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Werden Sie Mitglied im Patka-Knowhow-Club!

Unser Newsletter informiert Sie über Neuigkeiten in Personalrecht und Personalverrechnung.

  • kostenlos
  • informativ
  • nützlich
  • immer up to date
- Ihr Bundesland -
  • - Ihr Bundesland -
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

*Außer Ihrer Email-Adresse fragen wir Sie nach Ihrem Bundesland, um regionale Angebote und Informationen gezielt zu versenden und dadurch eine Informationsflut zu vermeiden. Abmeldung ist jederzeit möglich. Für die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten und den Versand unserer Informationen verwenden wir „Klick-Tipp“. Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung