Endet der Freistellungsanspruch für geimpfte Risikogruppen-Dienstnehmer?
Dies war Fall 2 in meinem letzten Blog-Artikel, den Sie hier nachlesen können:
➪ Personalisten treffen immer häufiger auf Vampire
Der Artikel zeigte an 2 Fällen, dass sich vereinzelt energieraubende Vampire in Behörden eingeschlichen haben.
ABER es gibt sie auch: die Energiespender!
Obigen Blog-Artikel hatte ich am Donnerstag, den 29. April veröffentlicht.
Frau Yvonne Spor, LL.B (WU), Mitarbeiterin in der Kanzlei Patricia Petravic-Cruse – Personalverrechnung hat meine Anregung, eine § 43a ASVG-Anfrage betreffend geimpften Risikogruppen-Dienstnehmer aufgegriffen und noch am SELBEN Tag diese Anfrage an die Wiener Landesstelle der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) geschickt.
Kritik, wo Kritik angebracht ist, aber auch Lob …
… wo lobenswertes geschehen ist:
Mein Lob gilt Herrn Andreas Hertel (Wiener Landesstelle der ÖGK; Abteilungsleiter), der bereits am nächsten Tag (= Freitag, der 30. April) wie folgt geantwortet hat:
„Die Erstattung des Entgelts, der abzuführenden Steuern, Abgaben und Beiträge für Angehörige der COVID-19-Risikogruppe durch den Krankenversicherungsträger erfolgt unabhängig vom Erhalt einer Impfung durch den Dienstnehmer für Zeiträume bis 31.05.2021.
Voraussetzung für eine Erstattung ist die Erfüllung der in § 735 Abs. 3 angeführten Bedingungen.“
Ein herzliches Danke an Frau Yvonne Spor für die Zusendung der Antwort, die ich gerne zu Ihrer Information weiterleite und Danke auch an Herrn Andreas Hertel für die sehr rasche Antwort:
Das sind Lichtblicke, die Energie spenden, die wir für die
Abrechnungen so dringend benötigen!