Mai 20, 2021

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Sind Sie auch her­aus­ge­for­dert, weil

a) ein Dienst­neh­mer erst­mals im Aus­land tätig sein wird oder
b) der Dienst­neh­mer ger­ne auch im Aus­land im Home-Office arbei­ten würde?

Für Sie bedeu­tet das: Sie müs­sen Ant­wor­ten fin­den, bei­spiels­wei­se auf die fol­gen­den Fragen:

  • Wel­ches Arbeits­recht ist anwendbar?
  • Wo ist der Dienst­neh­mer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig?
  • Wel­ches Land hat das Besteue­rungs­recht?
  • Sind Lohn­ne­ben­kos­ten in Öster­reich zu entrichten?

  • Ken­nen Sie die für die Aus­lands­prä­mi­en­ab­rech­nung so wich­ti­ge 3 Schrit­te-Regel, die über die kon­kre­te Anwen­dung des Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­mens aufklärt?

Die­se Regel wen­den Sie an, wenn Sie einem Dienst­neh­mer, nach­träg­lich, nach­dem er sei­ne Tätig­keit im Aus­land been­det hat und wie­der in Öster­reich arbei­tet, eine Pro­jekt­er­folgs­prä­mie für die Aus­lands­tä­tig­keit bezahlen.

Schritt 1:

Sie beur­tei­len den Sach­ver­halt nach den öster­rei­chi­schen Rechtsvorschriften.

Schritt 2:

Sie beur­tei­len den Sach­ver­halt nach den Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens.

Schritt 3:

Der sich aus den bei­den vor­an­ge­gan­ge­nen Schrit­ten erge­ben­de Steu­er­an­spruch (Wel­cher Staat darf wie besteu­ern?) wird umgesetzt.

Um Ant­wor­ten auf

(a) die obi­gen Fra­gen und
(b) zur 3‑Schrit­te-Regel zu erhalten

haben Sie 3 Mög­lich­kei­ten:

  1. 1
    Sie sind ledig, ohne fes­te Bezie­hung, haben kei­nen Hund und kein Net­flix-Abo. Sie haben also viel Zeit und kön­nen sich tage­lan­ge durch diver­se Fach­bü­cher, Fach­zeit­schrif­ten, Inter­net­sei­ten und Co durch­wüh­len, um sich die Ant­wor­ten müh­sam zusam­men­zu­su­chen, oder
  2. 2
    Sie neh­men eine Exper­ten­be­ra­tung in Anspruch und 
    (a) hof­fen, dass die Ant­wor­ten auch zu Ihrem Fall pas­sen und 
    (b) Sie sind opti­mis­tisch, dass Sie die oft fach­chi­ne­sisch for­mu­lier­ten Ant­wor­ten rich­tig ver­ste­hen wer­den, oder
  3. 3
    Sie arbei­ten klug und effi­zi­ent: Sie buchen das Online-Semi­nar “Basis­wis­sen zur Mit­ar­bei­ter­ent­sen­dung” und erler­nen in einem ein­tä­gi­gen Vor­trag mit Herrn Mag. Ernst Pat­ka das Ent­sen­dungs­recht auf wit­zi­ge und MERK­wür­di­ge Wei­se. 
    Bei­spiels­wei­se garan­tiert er, dass Sie bei Dienst­neh­mern, die in meh­re­ren EU-Staa­ten (zB Büro und Home-Office) arbei­ten, bestim­men kön­nen, wel­cher EU-Staats sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­lich zustän­dig ist; dies des­halb, weil er es den Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mern MERK­wür­dig anhand eines Box­kampf­bei­spiels(!) erklärt.

Falls Sie sich für die drit­te, die klu­ge und effi­zi­en­te Mög­lich­keit ent­schei­den, haben wir 3 gute Nach­rich­ten für Sie: 

Das von ARS ver­an­stal­te­te Online-Semi­nar “Basis­wis­sen zur Mit­ar­bei­ter­ent­sen­dung” fin­det am 
➪ 26. Mai von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt

Bei einer Buchung über uns, erhal­ten Sie 15% Rabatt. Das Semi­nar kos­tet daher nur € 382,50 statt € 450,00 zzgl USt! … UND:

Sie erhal­ten kos­ten­frei ein ganz aktu­el­les (Stand 1. Mai 2021), für Prak­ti­ker geschrie­be­nes, 30-sei­ti­ges E‑Book:
Aus­lands­ent­sen­dungs­bro­schü­re (Wis­sens­wer­tes zum inter­na­tio­na­len Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­recht); © Mag. Sis­sy Kast­ner, LL.B und MMag. Karl Waser; ICON Wirt­schafts­treu­hand GmbH in Linz

Mit vie­len Bei­spie­len, Check­lis­ten und Schritt für Schritt-Anlei­tun­gen wer­den Sie im Semi­nar „Basis­wis­sen zur Mit­ar­bei­ter­ent­sen­dung“ über die arbeits‑, sozi­al­ver­si­che­rungs- und lohn­steu­er­recht­li­chen Grund­sät­ze informiert.

Übri­gens: Wel­che Kon­se­quenz für die Abrech­nung die 3‑Schrit­te-Regel bedeu­tet und war­um Sie nahe­zu sicher mit einem ver­är­ger­tem Dienst­neh­mer rech­nen müs­sen, in dem Monat, in dem er die Weih­nachts­re­mu­ne­ra­ti­on erhält, das erfah­ren Sie auch im Online-Seminar.

➪ Pra­xis pur im Online-Seminar!

Fol­gen­de The­men wer­den im Online-Semi­nar pra­xis­be­zo­gen besprochen:

  • Wel­che Inhal­te soll­te eine Ent­sen­de­ver­ein­ba­rung haben?
  • Arbei­ten in Dubai – Wel­che Fei­er­tags­re­geln gelten?
  • Sie ler­nen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten ken­nen, wie Sie Ihre Mit­ar­bei­ter ‒ trotz Aus­lands­tä­tig­keit – im öster­rei­chi­schen Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tem hal­ten können.
  • Anhand zahl­rei­cher Fall­bei­spie­le wird die Anwen­dung der 183-Tage-Regel geübt, damit Sie rechts­si­cher fest­stel­len, in wel­chem Land die Bezü­ge zu ver­steu­ern sind.
  • Ent­sen­dung ins Aus­land ⇒ DB, DZ bzw Kommunalsteuerpflicht?
  • Sie ler­nen im Semi­nar die 3‑Schrit­te-Regel bei der Besteue­rung von aus­län­di­schen Prä­mi­en kennen.
  • Abrech­nungs-Check: So gehen Sie rich­tig vor, wenn der Bezug teil­wei­se in Öster­reich und teil­wei­se im Aus­land zu besteu­ern ist (Kau­sa­li­täts­prin­zip und arbeits­ta­ge­wei­se Besteuerungsaufteilung).

Inter­es­siert Sie der Fol­der
des Ver­an­stal­ters, ARS

 Link zur Broschüre

Save the Date:
Online-Semi­nar “Basis­wis­sen zur Mit­ar­bei­ter­ent­sen­dung” 
➪ 26. Mai von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr 

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