Sind Sie auch herausgefordert, weil
a) ein Dienstnehmer erstmals im Ausland tätig sein wird oder
b) der Dienstnehmer gerne auch im Ausland im Home-Office arbeiten würde?
Für Sie bedeutet das: Sie müssen Antworten finden, beispielsweise auf die folgenden Fragen:
- Welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
- Wo ist der Dienstnehmer sozialversicherungspflichtig?
- Welches Land hat das Besteuerungsrecht?
- Sind Lohnnebenkosten in Österreich zu entrichten?
Diese Regel wenden Sie an, wenn Sie einem Dienstnehmer, nachträglich, nachdem er seine Tätigkeit im Ausland beendet hat und wieder in Österreich arbeitet, eine Projekterfolgsprämie für die Auslandstätigkeit bezahlen.
Schritt 1:
Sie beurteilen den Sachverhalt nach den österreichischen Rechtsvorschriften.
Schritt 2:
Sie beurteilen den Sachverhalt nach den Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens.
Schritt 3:
Der sich aus den beiden vorangegangenen Schritten ergebende Steueranspruch (Welcher Staat darf wie besteuern?) wird umgesetzt.
Um Antworten auf
(a) die obigen Fragen und
(b) zur 3‑Schritte-Regel zu erhalten
haben Sie 3 Möglichkeiten:
- 1Sie sind ledig, ohne feste Beziehung, haben keinen Hund und kein Netflix-Abo. Sie haben also viel Zeit und können sich tagelange durch diverse Fachbücher, Fachzeitschriften, Internetseiten und Co durchwühlen, um sich die Antworten mühsam zusammenzusuchen, oder
- 2Sie nehmen eine Expertenberatung in Anspruch und
(a) hoffen, dass die Antworten auch zu Ihrem Fall passen und
(b) Sie sind optimistisch, dass Sie die oft fachchinesisch formulierten Antworten richtig verstehen werden, oder - 3Sie arbeiten klug und effizient: Sie buchen das Online-Seminar “Basiswissen zur Mitarbeiterentsendung” und erlernen in einem eintägigen Vortrag mit Herrn Mag. Ernst Patka das Entsendungsrecht auf witzige und MERKwürdige Weise.
Beispielsweise garantiert er, dass Sie bei Dienstnehmern, die in mehreren EU-Staaten (zB Büro und Home-Office) arbeiten, bestimmen können, welcher EU-Staats sozialversicherungsrechtlich zuständig ist; dies deshalb, weil er es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern MERKwürdig anhand eines Boxkampfbeispiels(!) erklärt.
Falls Sie sich für die dritte, die kluge und effiziente Möglichkeit entscheiden, haben wir 3 gute Nachrichten für Sie:
Das von ARS veranstaltete Online-Seminar “Basiswissen zur Mitarbeiterentsendung” findet am
➪ 26. Mai von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt
Bei einer Buchung über uns, erhalten Sie 15% Rabatt. Das Seminar kostet daher nur € 382,50 statt € 450,00 zzgl USt! … UND:
Sie erhalten kostenfrei ein ganz aktuelles (Stand 1. Mai 2021), für Praktiker geschriebenes, 30-seitiges E‑Book:
Auslandsentsendungsbroschüre (Wissenswertes zum internationalen Steuer- und Sozialversicherungsrecht); © Mag. Sissy Kastner, LL.B und MMag. Karl Waser; ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz
Mit vielen Beispielen, Checklisten und Schritt für Schritt-Anleitungen werden Sie im Seminar „Basiswissen zur Mitarbeiterentsendung“ über die arbeits‑, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Grundsätze informiert.
Übrigens: Welche Konsequenz für die Abrechnung die 3‑Schritte-Regel bedeutet und warum Sie nahezu sicher mit einem verärgertem Dienstnehmer rechnen müssen, in dem Monat, in dem er die Weihnachtsremuneration erhält, das erfahren Sie auch im Online-Seminar.
➪ Praxis pur im Online-Seminar!
Folgende Themen werden im Online-Seminar praxisbezogen besprochen:
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Online-Seminar “Basiswissen zur Mitarbeiterentsendung”
➪ 26. Mai von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr