November 22, 2021

3 Kommentare

Mit den Mon­tags­fäl­len (“MoFa”) prä­sen­tie­ren wir Ihnen inter­es­san­te und kniff­li­ge Fäl­le aus der Pra­xis für die Praxis.

Zunächst sind Sie gefor­dert

⇨ Beant­wor­ten Sie die am Ende des Bei­tra­ges gestell­te Fra­ge für sich oder im Team und schrei­ben Sie bit­te Ihre Ant­wort in den Kom­men­tar­be­reich am Ende des Bei­trags.

Am dar­auf­fol­gen­den Don­ners­tag-Vor­mit­tag wird Sie der News­let­ter mit dem Betreff­be­ginn: „MoFa‑L“ über die Lösung informieren.


Der Mon­tags­fall vom 22. Novem­ber 2021

In die­sem Mon­tags­fall kön­nen Sie – für sich selbst oder im PV-Team – über­prü­fen, ob Ihr Wis­sen rund um das Pend­ler­pau­scha­le so umfas­send ist, dass es für Sie ein Klacks ist, die fol­gen­den 2 Spe­zi­al­fäl­le rich­tig zu lösen.

(Alle in die­sem Bei­trag genann­ten Per­so­nen, Fir­men etc. sind der blü­hen­den Phan­ta­sie von Herrn Mag. Ernst Pat­ka ent­sprun­gen und jede Ähn­lich­keit mit tat­säch­lich exis­tie­ren­den Per­so­nen, Fir­men, etc. wäre rein zufällig.)

Spe­zi­al­fall 1: Jakob Chan, Security

Jakob Chan arbei­tet ab 22.11.2021 als Secu­ri­ty für die WMTM-Watch GmbH, eine vom Ein­kaufs­zen­trum Wien Mit­te The Mall (daher WMTM) gegrün­de­te Sicherheitsfirma.

Sein Arbeits­ort ist das Ein­kaufs­zen­trum The Mall (1030 Wien, Land­stra­ßer Haupt­stra­ße 1b).

Sei­ne Arbeits­zeit ist Mon­tag bis Frei­tag von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Jakob Chan wohnt in Emmer­berg 1, 2722 Win­zen­dorf-Muth­manns­dorf. Gemäß der Ver­ein­ba­rung im Dienst­ver­trag ersetzt ihm sein Dienst­ge­ber die Kos­ten der Jah­res­kar­te der Wie­ner Linien. 

Er fährt täg­lich mit sei­nem eige­nen Pkw zur Park&Ride-Anlage Wie­ner Neu­stadt und dann mit dem Zug nach Wien Mitte.

Um vom 1. Arbeits­tag an ein Pend­ler­pau­scha­le in sei­ner Gehalts­ab­rech­nung berück­sich­tigt zu erhal­ten, gibt er die fol­gen­den Daten in den Pend­ler­rech­ner ein:


➪ Fra­ge an Sie:

Wenn Sie GPLB-Prüfer*in wären, wür­den Sie die Abrech­nung mit dem Pend­ler­pau­scha­le in Höhe von EUR 168,00 pro Monat beanstanden?

Wie begrün­den Sie Ihre Ant­wort? 
Wir freu­en uns, wenn Sie Ihr Ergeb­nis mit uns in den Kom­men­ta­ren teilen!

Spe­zi­al­fall 2: Jen­ni­fer Sal­do, Buchhalterin

Jen­ni­fer Sal­do wohnt in End­ach 3, 6330 Kuf­stein. Sie arbei­tet als Buch­hal­te­rin der­zeit bei der Waren­han­dels GmbH in der Andre­as-Hofer-Stra­ße 1 in Inns­bruck

Sie been­det das Dienst­ver­hält­nis bei der Waren­han­dels GmbH am 5. Dezem­ber 2021 und beginnt ab 6. Dezem­ber bei der Fit und Frisch GmbH in der Siegl­stra­ße 1, in 6200 Jen­bach. 

Ihre Arbeits­zeit in bei­den Fir­men: 09:00 bis 17:00 Uhr

Jen­ni­fer Sal­do hat 10 offe­ne Urlaubs­ar­beits­ta­ge, die die Waren­han­dels GmbH in der Dezem­ber-Abrech­nung berücksichtigt.

Es liegt – so die Recht­spre­chung – dann kein Sach­be­zug vor, wenn die Nut­zung des Fir­men­ei­gen­tums über­wie­gend bzw nahe­zu aus­schließ­lich im Dienst­ge­ber­in­ter­es­se erfolgt.

Aus die­sem Grund [sie­he obi­ge Anwei­sun­gen 1. und 2.] kann in die­sem Fall dar­auf ver­zich­tet wer­den, einen Sach­be­zug in der Gehalts­ver­rech­nung anzu­set­zen.

➪ 2 Fra­gen an Sie:

  1. In wel­cher Höhe kann die Waren­han­dels GmbH im Dezem­ber ein Pend­ler­pau­scha­le berück­sich­ti­gen und wenn ja, in wel­cher Höhe?
  2. Kann auch die Fit und Frisch GmbH im Dezem­ber ein Pend­ler­pau­scha­le berück­sich­ti­gen und wenn ja, in wel­cher Höhe?

Wir freu­en uns auf Ihre Lösungs­vor­schlä­ge in den Kom­men­ta­ren!.
Begrün­den Sie bit­te Ihre Entscheidung.

➪ Die Lösungen:

Lösung Spe­zi­al­fall 1: Jakob Chan, Security

Viel­leicht über­ra­schend, aber der Pend­ler­pau­schal­be­trag von EUR 168,00 pro Monat ist kor­rekt, obwohl der Pend­ler­rech­ner mit fal­schen Daten „gefüt­tert“ wurde.

Da der Dienst­ge­ber dem Dienst­neh­mer die Jah­res­kar­te der Wie­ner Lini­en ersetzt, ist als maß­geb­li­che Stre­cke für das Pend­ler­pau­scha­le nur jene vom Wohn­ort bis Stadt­gren­ze anzugeben.

Im kon­kre­ten Fall ist dies die Adres­se des Bahn­hof Lie­sing (= Lie­sin­ger Platz).

Gibt man die­se Adres­se (Lie­sin­ger Platz) als fik­ti­ve Arbeits­stät­ten­adres­se ein, erhält man fol­gen­des Ergebnis:

Gemäß Rand­zahl 750c der Lohn­steu­er­richt­li­ni­en 2002 gilt Folgendes:

Die Höhe des Pend­ler­pau­scha­les für die Teil­stre­cke ist jedoch mit dem fik­ti­ven Pend­ler­pau­scha­le für die Gesamt­stre­cke (zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te) begrenzt.“

Da das Pend­ler­pau­scha­le für die Stre­cke Woh­nung ➪ Stadt­gren­ze (= EUR 214,00 pro Monat) höher wäre als jenes bis zur eigent­li­chen Arbeits­stät­te, ist der Pend­ler­pau­schal­be­trag von EUR 168,00 pro Monat trotz unrich­ti­ger Ein­ga­be der Arbeits­stät­ten­adres­se kor­rekt.

Ergän­zen­de Anmer­kung

Im Novem­ber (= Dienst­ver­trags­be­ginn) ist ledig­lich ein ent­spre­chen­des Drit­tel des Pend­ler­pau­scha­le anzusetzen.

➪ Tipp aus der Pra­xis für die Praxis: 

Ins­be­son­de­re dann, wenn für die Teil­stre­ckeWohn­ort bis Stadt­gren­ze der Pend­ler­rech­ner ein gro­ßes Pend­ler­pau­scha­le anzeigt, soll­te aus Kon­troll­grün­den zusätz­lich auch ein Pend­ler­rech­ner­aus­druck für die Stre­cke Woh­nung tat­säch­li­che Arbeits­stät­te ange­for­dert wer­den, da das dar­in aus­ge­wie­se­ne Pend­ler­pau­scha­le nicht nied­ri­ger sein darf als jenes für die Teilstrecke.

Lösung Spe­zi­al­fall 2: Jen­ni­fer Sal­do, Buchhalterin

Die Waren­han­dels GmbH kann im Dezem­ber – auf­grund der Abrech­nung der Urlaubs­er­satz­leis­tung – ein vol­les Pend­ler­pau­scha­le in Höhe von EUR 168,00 berück­sich­ti­gen.

Die Fit und Frisch GmbH kann im Dezem­ber eben­falls ein vol­les Pend­ler­pau­scha­le in Höhe von EUR 113,00 berück­sich­ti­gen.

ABER: Jen­ni­fer Sal­do wird einer Pflicht­ver­an­la­gung unter­zo­gen wer­den, weil gleich­zei­tig in einem Monat Bezü­ge aus 2 ver­schie­de­nen Dienst­ver­hält­nis­sen zuge­flos­sen sind.

Da die Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se zeit­lich hin­ter­ein­an­der gela­gert sind und sich nicht über­schnei­den, steht Jen­ni­fer Sal­do somit für den Monat Dezem­ber nur ein (vol­les) Pend­ler­pau­scha­le zu.

Da der 2. Dienst­ge­ber (= Fit und Frisch GmbH) nicht wei­ter vom Wohn­sitz Jen­ni­fer Sal­dos ent­fernt war als der 1. Dienst­ge­ber (= Waren­han­dels GmbH), wird in der Pflicht­ver­an­la­gung nur das 1 Pend­ler­pau­scha­le und zwar jenes für die grö­ße­re Stre­cke Woh­nung ➪ Inns­bruck berück­sich­tigt (ana­lo­ger Sach­ver­halt im BFG-Urteil GZ. RV/5100941/2016 vom 28. Sep­tem­ber 2021).

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  1. Fall Jakob Chan: Ich wür­de die Pend­ler­pau­scha­le bean­stan­den, da für Wien ein “Werk­ver­kehr” auf­grund der Jah­res­kar­te besteht. Pend­ler­pau­scha­le wür­de mei­ner Mei­nung nur für den Weg von Woh­nung bis Stadt­gren­ze Wien gebühren. 

    Fall Jen­ni­fer Sal­do: bei­de Unter­neh­men kön­nen die Pend­ler­pau­scha­le berück­sich­ti­gen. In jenem Aus­maß in dem die Dame tat­säch­lich gepen­delt ist. Hier­bei zäh­len Urlaubs­ta­ge als Pend­ler­ta­ge, wenn die PP im Vor­mo­nat zuge­stan­den hat. Es müss­te ggf. die Rege­lung bzgl. der Drit­te­lung berück­sich­tigt wer­den falls nicht bei bei­den Unter­neh­men an mehr als 10 Tagen gepen­delt wurde.

  2. Fall 1: bin in Wien nicht so orts­kun­dig, aber für den Raum Wien erhält der Dienst­neh­mer kein Pend­ler­pau­scha­le, da er hier das Job­ti­cket des Dienst­ge­bers erhält als Jah­res­kar­te erhält. Für die Fahrt von sei­nem Wohn­ort bis zur Stadt­gren­ze Wien bzw. bis zum Beginn (ört­lich gese­hen) der Gül­tig­keit der Jah­res­kar­te erhält er das Pend­ler­pau­scha­le. Laut mei­ner Berech­nung 1356€ monatlich/ 113€ monat­lich, Pend­ler­eu­ro € 110,- jähr­lich. Und für Novem­ber erhält er nur 1/3 weil nur maxi­mal sie­ben Tage Fahrten.….

  3. Fall 1: Pend­ler­pau­scha­le wür­de nur für Wohn­ort und P+R Park­platz zu ste­hen, da ihm die Zug­fahrt sowie­so bezahlt wird. Somit ist die Pend­ler­be­rech­nung nicht korrekt. 

    Fall 2: wür­de ich in der alten Fir­ma kei­ne PP berück­sich­ti­gen. Tat­säch­li­che AT im Dez.: 3, Der Urlaub (Urlau­ber­satz­leis­tung) hat hier kei­ne Aus­wir­kung. In der neu­en Fir­ma wür­de ich die gesam­te PP berück­sich­ti­gen, weil mehr als 10 Fahr­ten sind.

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