Juli 5, 2019

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Ab 1.7.2019 ist Döb­ling flä­chen­de­cken­de Kurzparkzone.

Das bedeu­tet Par­ken ist ab sofort von 9:00 bis 19:00 Uhr kos­ten­pflich­tig. Die Park­dau­er ist auf maxi­mal drei Stun­den begrenzt. 

Geschäfts­stra­ßen:

Hier kön­nen Park­pi­ckerl­be­sit­zer mit ein­ge­leg­ter Park­schei­be höchs­tens 1,5 Stun­den par­ken.


Aus­nah­men in Grüngebieten:

Hier gilt die neue Rege­lung nicht.

  • Grün­ge­bie­ten
  • land­wirt­schaft­lich genutz­te Flächen
  • Park­plät­ze Kah­len­berg, Leo­polds­berg und Cobenzl sowie
  • Park­platz des Krapfenwaldbades
  • Hin­weis

    Es ist ein Sach­be­zug für den KfZ-Abstell­platz von EUR 14,53 pro Monat anzu­set­zen, wenn der Abstell­platz in einer park­raum­be­wirt­schaf­te­ten Zone liegt (gilt daher ab sofort auch für Döbling)

Es gibt daher der­zeit nur mehr fol­gen­de Bezir­ke, die kein Park­pi­ckerl haben:

  • Hiet­zing
  • Flo­rids­dorf
  • Donau­stadt
  • Lie­sing

Wir emp­feh­len Ihnen zu die­sem The­ma den Bei­trag von ARTUS.

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