Ab 1.7.2019 ist Döbling flächendeckende Kurzparkzone.
Das bedeutet Parken ist ab sofort von 9:00 bis 19:00 Uhr kostenpflichtig. Die Parkdauer ist auf maximal drei Stunden begrenzt.
Geschäftsstraßen:
Hier können Parkpickerlbesitzer mit eingelegter Parkscheibe höchstens 1,5 Stunden parken.
Ausnahmen in Grüngebieten:
Hier gilt die neue Regelung nicht.
Es gibt daher derzeit nur mehr folgende Bezirke, die kein Parkpickerl haben:
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