August 9, 2021

4 Kommentare

Mit den Mon­tags­fäl­len (“MoFa”) prä­sen­tie­ren wir Ihnen inter­es­san­te und kniff­li­ge Fäl­le aus der Pra­xis für die Praxis.

Zunächst sind Sie gefor­dert

⇨ Beant­wor­ten Sie die am Ende des Bei­tra­ges gestell­te Fra­ge für sich oder im Team und schrei­ben Sie bit­te Ihre Ant­wort in die Kom­men­ta­re.

Am dar­auf­fol­gen­den Don­ners­tag-Vor­mit­tag wird Sie der News­let­ter mit dem Betreff­be­ginn: „MoFa‑L“ über die Lösung informieren.


Der Mon­tags­fall vom 9. August 2021

In die­sem Mon­tags­fall kön­nen Sie – für sich selbst oder im PV-Team – über­prü­fen, inwie­weit Ihr Wis­sen rund um das Job­ti­cket bereits soweit gefes­tigt ist, dass es für Sie ein Klacks ist, die fol­gen­den Spe­zi­al­fäl­le rich­tig zu lösen.

Beur­tei­len Sie die fol­gen­den Aus­sa­gen (Sie betref­fen alle die neue, ab 1. Juli 2021 gül­ti­ge Rechts­la­ge):

Sach­ver­halt:

  • Wohn­ort des Dienst­neh­mers: St. Pöl­ten
  • Dienst­ort des Dienst­neh­mers: 3040 Neu­leng­bach; Post­gas­se 11

Wel­che der vom Dienst­ge­ber dem Dienst­neh­mer zur Ver­fü­gung gestell­ten Jah­res­kar­ten sind nach der neu­en Rechts­la­ge abga­ben­freie Jobtickets?

Liegt bei den nach­fol­gen­den Sach­ver­hal­ten ein
abga­ben­frei­es Job­ti­cket vor?

Sind die fol­gen­den Aus­sa­gen zutref­fend / nicht zutref­fend? – Teil 1

Sind die fol­gen­den Aus­sa­gen zutref­fend / nicht zutref­fend? – Teil 2

Hier fin­den Sie die alle Fäl­le in einer PDF-Datei zum Downloaden:


➪ 1. Fra­ge an Sie:

Sach­ver­halt 1:

  • Wohn­ort: Wien, visa­vis vom Hauptbahnhof; 
  • Dienst­ort St. Pöl­ten (Dienst­neh­mer benützt aus­schließ­lich ÖBB)
Der Dienst­ge­ber kauft dem Dienst­neh­mer Peter Pan eine Jah­res­kar­te der Wie­ner Lini­en (Lauf­zeit 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022).

➪ Liegt bei bei die­sem Sach­ver­hal­ten ein abga­ben­frei­es Job­ti­cket vor?

➪ 2. Fra­ge an Sie:

Sach­ver­halt 2:

  • Peter Pan über­sie­delt per 1. Jän­ner 2022 nach Eich­gra­ben; Dienst­ort bleibt St. Pölten;
Der Dienst­ge­ber über­nimmt wei­ter­hin gemäß dienst­ver­trag­li­cher Zusa­ge die Kos­ten der Jah­res­kar­te der Wie­ner Linien.

➪ Liegt bei bei die­sem Sach­ver­hal­ten ein abga­ben­frei­es Job­ti­cket vor?

Ich freue mich auf Ihre Lösungs­vor­schlä­ge in den Kom­men­ta­ren!.
Begrün­den Sie bit­te Ihre Entscheidung.


➪ Die Lösungen:

Hier fin­den Sie die alle Fäl­le mit den Lösun­gen in einer PDF-Datei zum Downloaden:

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  1. Sach­ver­halt 1: Ja, es liegt ein abga­ben­frei­es Job­ti­cket vor, da die Jah­res­kar­te der Wie­ner Lini­en am Wohn­ort gül­tig ist,

    Sach­ver­halt 2: Nein, ab der Über­sie­de­lung (also ab Jän­ner 2022) liegt kein abga­ben­frei­es Job­ti­cket vor, da jetzt die Jah­res­kar­te der Wie­ner Lini­en weder am Wohn- noch am Arbeits­ort gül­tig ist. Es wür­de mei­ner Mei­nung nach ab Jän­ner 2022 ein abga­ben­pflich­ti­ger Sach­be­zug vorliegen.

  2. Fra­ge 1: Ja, da am Wohn­ort gültig
    Fra­ge 2: nach dem Umzug für die rest­li­che Lauf­zeit nicht mehr, da weder Wohn­ort noch Dienstort

  3. Sach­ver­halt 1: Ja, es liegt ein abga­ben­frei­es Job­ti­cket vor, da die Jah­res­kar­te der Wie­ner Lini­en am Wohn­ort gül­tig ist,

    Sach­ver­halt 2: bis Dezem­ber 2021 ja; ab der Über­sie­de­lung (also ab Jän­ner 2022) liegt kein abga­ben­frei­es Job­ti­cket vor, da jetzt die Jah­res­kar­te der Wie­ner Lini­en weder am Wohn- noch am Arbeits­ort gül­tig ist. Ab Jän­ner 2022 liegt ein abga­ben­pflich­ti­ger Sach­be­zug vor.

  4. Sach­ver­halt 1) Ja, da sein Wohn­sitz in Wien ist. 

    Sach­ver­halt 2) Ab 1.1.2022 kei­ne Abga­ben­frei­heit­mehr, Der Wohn­sitz wur­de nach Nie­der­ös­ter­reich verlegt.

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