Mit den Montagsfällen (“MoFa”) präsentieren wir Ihnen interessante und knifflige Fälle aus der Praxis für die Praxis.
Zunächst sind Sie gefordert.
⇨ Beantworten Sie die am Ende des Beitrages gestellte Frage für sich oder im Team und schreiben Sie bitte Ihre Antwort in die Kommentare.
Am darauffolgenden Donnerstag-Vormittag wird Sie der Newsletter mit dem Betreffbeginn: „MoFa‑L“ über die Lösung informieren.
Der Montagsfall vom 9. August 2021
In diesem Montagsfall können Sie – für sich selbst oder im PV-Team – überprüfen, inwieweit Ihr Wissen rund um das Jobticket bereits soweit gefestigt ist, dass es für Sie ein Klacks ist, die folgenden Spezialfälle richtig zu lösen.
Beurteilen Sie die folgenden Aussagen (Sie betreffen alle die neue, ab 1. Juli 2021 gültige Rechtslage):
Sachverhalt:
- Wohnort des Dienstnehmers: St. Pölten;
- Dienstort des Dienstnehmers: 3040 Neulengbach; Postgasse 11
Welche der vom Dienstgeber dem Dienstnehmer zur Verfügung gestellten Jahreskarten sind nach der neuen Rechtslage abgabenfreie Jobtickets?
Liegt bei den nachfolgenden Sachverhalten ein
abgabenfreies Jobticket vor?
Sind die folgenden Aussagen zutreffend / nicht zutreffend? – Teil 1
Sind die folgenden Aussagen zutreffend / nicht zutreffend? – Teil 2
Hier finden Sie die alle Fälle in einer PDF-Datei zum Downloaden:
➪ 1. Frage an Sie:
Sachverhalt 1:
- Wohnort: Wien, visavis vom Hauptbahnhof;
- Dienstort St. Pölten (Dienstnehmer benützt ausschließlich ÖBB)
➪ Liegt bei bei diesem Sachverhalten ein abgabenfreies Jobticket vor?
➪ 2. Frage an Sie:
Sachverhalt 2:
- Peter Pan übersiedelt per 1. Jänner 2022 nach Eichgraben; Dienstort bleibt St. Pölten;
➪ Liegt bei bei diesem Sachverhalten ein abgabenfreies Jobticket vor?
Ich freue mich auf Ihre Lösungsvorschläge in den Kommentaren!.
Begründen Sie bitte Ihre Entscheidung.
➪ Die Lösungen:
Hier finden Sie die alle Fälle mit den Lösungen in einer PDF-Datei zum Downloaden:
Sachverhalt 1: Ja, es liegt ein abgabenfreies Jobticket vor, da die Jahreskarte der Wiener Linien am Wohnort gültig ist,
Sachverhalt 2: Nein, ab der Übersiedelung (also ab Jänner 2022) liegt kein abgabenfreies Jobticket vor, da jetzt die Jahreskarte der Wiener Linien weder am Wohn- noch am Arbeitsort gültig ist. Es würde meiner Meinung nach ab Jänner 2022 ein abgabenpflichtiger Sachbezug vorliegen.
Frage 1: Ja, da am Wohnort gültig
Frage 2: nach dem Umzug für die restliche Laufzeit nicht mehr, da weder Wohnort noch Dienstort
Sachverhalt 1: Ja, es liegt ein abgabenfreies Jobticket vor, da die Jahreskarte der Wiener Linien am Wohnort gültig ist,
Sachverhalt 2: bis Dezember 2021 ja; ab der Übersiedelung (also ab Jänner 2022) liegt kein abgabenfreies Jobticket vor, da jetzt die Jahreskarte der Wiener Linien weder am Wohn- noch am Arbeitsort gültig ist. Ab Jänner 2022 liegt ein abgabenpflichtiger Sachbezug vor.
Sachverhalt 1) Ja, da sein Wohnsitz in Wien ist.
Sachverhalt 2) Ab 1.1.2022 keine Abgabenfreiheitmehr, Der Wohnsitz wurde nach Niederösterreich verlegt.