August 20, 2021

9 Kommentare

Mit den Mon­tags­fäl­len (“MoFa”) prä­sen­tie­ren wir Ihnen inter­es­san­te und kniff­li­ge Fäl­le aus der Pra­xis für die Praxis.

Zunächst sind Sie gefor­dert

⇨ Beant­wor­ten Sie die am Ende des Bei­tra­ges gestell­te Fra­ge für sich oder im Team und schrei­ben Sie bit­te Ihre Ant­wort in die Kom­men­ta­re.

Am dar­auf­fol­gen­den Don­ners­tag-Vor­mit­tag wird Sie der News­let­ter mit dem Betreff­be­ginn: „MoFa‑L“ über die Lösung informieren.


Der Mon­tags­fall vom 23. August 2021

Die ITServ GmbH ist eine IT-Fir­ma in Wien, die Klein und Mit­tel­be­trie­be berät und unter­stützt in Hard‑, Soft­ware und Cloudangelegenheiten. 

In der Per­so­nal­ab­tei­lung gibt es der­zeit ein The­ma, das der Per­so­nal­lei­te­rin, Bir­git Kas­per­ski Kopf­zer­bre­chen berei­tet: die Home-Office-Wün­sche der IT-Spezialisten.

Hier die Wün­sche von 2 IT-Exper­ten der ITServ GmbH:

I.

Matej Kovac — 2 x / Woche Home-Office in Bra­tis­la­va

Matej Kovac hat sei­nen Fami­li­en­wohn­sitz in Bra­tis­la­va (Slo­wa­kei). Im Sep­tem­ber 2021 arbei­tet er 

a) an den Mon­ta­gen und Frei­ta­gen im Home-Office und

b) an den rest­li­chen Arbeits­ta­gen im Büro in Wien

Er erhält neben sei­nem Brut­to­mo­nats­be­zug zusätz­lich EUR 2,00 pro Home-Office-Tag, somit EUR 16,00 ( 8 Home-Office-Tage) im September.

II.

Boja­na Kova­ce­vic — vor­über­ge­hen­des Home-Office in Belgrad 

Boja­na Kova­ce­vic ist gebür­ti­ge Ser­bin. Sie flüch­te­te kriegs­be­dingt als Kind mit ihren Eltern nach Öster­reich. Der­zeit lebt sie mit ihrem Ehe­mann (kei­ne Kin­der) in Möd­ling.

Frau Kova­ce­vic iebt ihre Oma sehr und als sie erfährt, dass ihre Oma lebens­be­dro­henderkrankt ist, bit­tet sie die Per­so­nal­lei­te­rin, Bir­git Kas­per­ski zu ihrer Oma nach Bel­grad rei­sen zu dürfen.

Boja­na Kova­ce­vic ver­spricht, wäh­rend ihres Auf­ent­hal­tes im Gäs­te­zim­mer der Oma-Woh­nung in Bel­grad wei­ter­hin ihre Kun­den aus dem „Oma-Home-Office“ zu betreu­en

Boja­na Kova­ce­vic befin­det sich den gan­zen Sep­tem­ber in Bel­grad. Sie erhält neben ihrem Monats­brut­to­be­zug ein Über­stun­den­pau­scha­le, wobei sie laut Arbeits­zeit­auf­zeich­nung auch in Bel­grad Über­stun­den leistet.

Die Per­so­nal­lei­te­rin, Bir­git Kas­per­ski ist am Ran­de der Ver­zweif­lung bei der Fra­ge, wo und wie die Bezü­ge von Matej Kovac (Brut­to­mo­nats­be­zug und Home-Office-Pau­scha­le) und Boja­na Kova­ce­vic(Brut­to­mo­nats­be­zug und Über­stun­den­pau­scha­le) im Sep­tem­ber 2021 abzu­rech­nen sind?


➪ Fra­ge an Sie:

Die Per­so­nal­lei­te­rin Bir­git Kas­per­ski sucht Rat bei Ihnen und mei­ne Fra­ge an Sie:

Wel­che Infor­ma­ti­on geben Sie Frau Kas­per­ski für die Sep­tem­ber­ab­rech­nung von 

I. Matej Kovac und 

II. Boja­na Kovacevic

Hin­weis

Es geht aus­schließ­lich um die Besteue­rung, nicht um die Lohn­ne­ben­kos­ten oder die Sozialversicherung.

Ich freue mich auf Ihre Lösungs­vor­schlä­ge in den Kom­men­ta­ren!.
Begrün­den Sie bit­te Ihre Entscheidung.

Sie wol­len die Besteue­rungs­über­sichts-Check­lis­te für Praktiker*innen?

Die­se mai­len wir Ihnen ger­ne zu, wenn Sie uns ein Feed­back zu den Mon­tags­fäl­len (idea­ler­wei­se — und falls die Anga­be zwin­gend ist — inkl Foto + Namen des Foto­gra­fen) an office@patka-knowhow.at mailen.

Ein Feed­back, in dem Sie uns bspw mitteilen

  • Wie gefällt Ihnen die­se Art des „spie­le­ri­schen“ Wissens-Checks?;
  • Sind die Mon­tags­fäl­le hilf­reich für die Lösung beruf­li­cher Herausforderungen?
  • Soll­te die­se Art von Wis­sens-Check (gleich­zei­tig mit Wis­sens­ver­mitt­lung) auch bei wich­ti­gen The­men in (Neuerungs)Seminaren ein­ge­baut sein?
  • Sind Ihrer Mei­nung nach die Sach­ver­halt und Lösung klar und ver­ständ­lich beschrei­ben? (klar­deutsch und nicht Juristendeutsch)
  • … oder was Sie uns sonst noch mit­tei­len möchten.

Wir freu­en uns über Ihr Feed­back an office@patka-knowhow.at und sen­den Ihnen ger­ne als unser Dan­ke­schön für Ihr Feed­back die Besteue­rungs­über­sichts-Check­lis­te für Praktiker*innen!


➪ Die Lösung:

Vor­be­mer­kung 1:

Auf­tei­lung der Besteuerungsrechte

Arti­kel 15 des OECD Mus­ter­ab­kom­mens – an das sich die Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men ori­en­tie­ren – regelt, wel­cher Staat das Besteue­rungs­recht bei Ein­künf­ten aus unselbst­stän­di­ger Arbeit hat:

  1. Arbei­tet der Dienst­neh­mer im Wohn­sitz­staat, dann besteu­ert der Wohn­sitz­staat. Der Wohn­sitz­staat ist im Regel­fall jener Staat, in dem der Dienst­neh­mer sei­nen Mit­tel­punkt der (pri­va­ten) Lebens­in­ter­es­sen hat.
  2. Arbei­tet der Dienst­neh­mer hin­ge­gen (auch) in einem ande­ren Staat (= Tätig­keits­staat), der nicht der Wohn­sitz­staat ist, dann ist die Ant­wort auf die Fra­ge, wel­cher Staat das Besteue­rungs­recht hat, abhän­gig davon, ob die 183-Tage-Regel anzu­wen­den ist.

    a) 183-Tage-Regel ist anzu­wen­den ➪ Besteue­rungs­recht bleibt beim Wohn­sitz­staat auch für die Arbeits­ta­ge im Tätig­keits­staat

    b) 183-Tage-Regel ist nicht anzu­wen­den (zB weil der Dienst­ge­ber im Tätig­keits­staat ansäs­sig ist) ➪ Besteue­rungs­recht für die Arbeits­ta­ge im Tätig­keits­staat hat der Tätigkeitsstaat.

Vor­be­mer­kung 2:

Kau­sa­li­täts­prin­zip

a) Nach den obi­gen Regeln (= Vor­be­mer­kung 1) sind nur jene Bezü­ge zwi­schen Wohn­sitz­staat und Tätig­keits­staat auf­zu­tei­len, die leis­tungs­mä­ßig nicht ein­deu­tig einem Staat zuzu­ord­nen sind.
Die Besteue­rung die­ser Bezü­ge (zB Brut­to­mo­nats­be­zug) ist im Ver­hält­nis der Arbeits­ta­ge vor­zu­neh­men.

b) Erhält der Dienst­neh­mer hin­ge­gen Bezü­ge, die leis­tungs­mä­ßig nur einem Staat zuzu­ord­nen sind (zB Über­stun­den, die nur in einem Staat geleis­tet wer­den), dann ist gemäß dem Kau­sa­li­täts­prin­zip auch die Besteue­rung die­ser Bezü­ge nur in die­sem Staat vorzunehmen.

Besteue­rung Matej Kovac

a)

Wohn­sitz­staat: Slo­wa­kei ➪ jeder Arbeits­tag in der Slo­wa­kei (im Home-Office) ➪ Besteue­rung in der Slowakei

Wich­tig: Sie soll­ten sich eine von der slo­wa­ki­schen Finanz­be­hör­de bestä­tig­te Ansäs­sig­keits­be­schei­ni­gung vor­le­gen las­sen, um sicher zu sein, dass die Slo­wa­kei der Wohn­sitz­staat ist.

b)

183-Tage-Regel ist für den Tätig­keits­staat Öster­reich hin­sicht­lich der Büro­ta­ge nicht anwend­bar, da der Dienst­ge­ber ansäs­sig ist im Tätigkeitsstaat.

c)

Aus a) und b) ergibt sich, dass leis­tungs­mä­ßig nicht ein­deu­tig einem Staat zuzu­ord­nen­de Bezü­ge (= Brut­to­mo­nats­be­zug) im Ver­hält­nis der Arbeits­ta­ge zwi­schen der Slo­wa­kei und Öster­reich auf­zu­tei­len ist ➪ Der Sep­tem­ber 2021 hat ins­ge­samt  22 Arbeits­ta­ge, wovon auf das Home-Office (Slo­wa­kei) und 14 auf die Büro­ta­ge (Öster­reich) entfallen.

d)

Das Home-Office-Pau­scha­le (EUR 16,00) ist hin­ge­gen auf­grund des Kau­sa­li­täts­prin­zips (die­ses Ent­gelt ist leis­tungs­mä­ßig nur einem Staat [Slo­wa­kei] zuzu­ord­nen) zur Gän­ze in der Slo­wa­kei zu besteuern.

Besteue­rung Boja­na Kovacevic

a)

Wohn­sitz­staat: Öster­reich (= Mit­tel­punkt der [pri­va­ten] Lebensinteressen

b)

Tätig­keits­staat im Sep­tem­ber: Ser­bi­en

c)

183-Tage-Regel ist für den Tätig­keits­staat Ser­bi­en anwend­bar, weil der Dienst­ge­ber, die ITServ GmbH (1) in Ser­bi­en nicht ansäs­sig ist und (2) in Ser­bi­en auch kei­ne Betriebs­stät­te hat und (3) der Auf­ent­halt von Boja­na Kova­ce­vic maxi­mal 2 bis 3 Mona­te dauert.

d)

Sowohl der Brut­to­mo­nats­be­zug, als auch das Über­stun­den­pau­scha­le sind daher auch im Sep­tem­ber 2021 zur Gän­ze im Wohn­sitz­staat Öster­reich zu ver­steu­ern, da Ser­bi­en nicht der Mit­tel­punkt der (pri­va­ten) Lebens­in­ter­es­sen und daher nicht der Wohn­sitz­staat von Boja­na Kova­ce­vic ist ➪ Besteue­rung im Wohn­sitz­staat (Öster­reich) auf­grund des­sen, dass die 183-Tage-Regel anzu­wen­den ist.

Ach­tung:

Der Unter­schied zwi­schen der Besteue­rung der Arbeits­ta­ge im Home-Office bei Matej Kovac bzw Boja­na Kova­ce­vic ist, dass 

  • Matej Kovac in sei­nem Wohn­sitz­staat die Home-Office-Tätig­keit aus­übt, während
  • Boja­na Kova­ce­vic in einem „frem­den“ Staat, der nicht ihr Wohn­sitz­staat ist, ihre Tätig­keit im „Oma-Home-Office“ erbringt.
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  1. Hal­lo, also ich den­ke im Fall des Kol­le­gen aus Bra­tis­la­va, der stän­dig aus dem Home Office arbei­tet, muss man sich anse­hen, wo über das gan­ze Jahr gese­hen die Tätig­keit über­wie­gend aus­ge­übt wird, Slo­wa­kei oder Österreich.

    Bei der Kol­le­gin aus Ser­bi­en ist das eine Mona­te eine Aus­nah­me und soll­te bei der Über­wie­gen­heit kei­ne Rol­le spie­len, Öster­reich ist also das Land der Versteuerung.

  2. Hal­lo,

    mein Input ist fol­gen­der: wenn sich nicht mehr als 183 Tage im Tätig­keits­staat (zB Slo­wa­kei) auf­ge­hal­ten wird, dann bleibt die Besteue­rung in Öster­reich. Durch COVID gibt es da ja auch noch div. Aus­nah­me­re­ge­lun­gen (Home Office, Grenz­gän­ger etc).

    Die ser­bi­sche Kol­le­gin ist ein Monat durch­ge­hend im Aus­land. Gute Fra­ge? Gilt da eben­falls die 183-Tage Regel?
    Ist das wie bei Mon­ta­ge­ar­bei­tern geregelt?

    Ich bin auch sehr gespannt auf die Auflösung.

  3. Kovac — da der Wohn­sitz in in Bra­tis­la­va ist wür­de ich von einer Besteue­rung im Wohn­sitz­staat ausgehen
    Kova­je­vic — da das Oma Home­of­fice nur kurz­fris­tig sein soll, wür­de ich eben­so sagen, dass die Lohn­steu­er­pflicht in Öster­reich bleibt.

  4. Wie genau ist die “Ansäs­sig­keit des Dienst­ge­bers” zu ver­ste­hen, wenn es sich um einen Kon­zern­ver­bund han­delt? Annah­me: im Fall 1 hat die ITServ GmbH ein Toch­ter­un­ter­neh­men in der Slo­va­kei. Macht dies irgend­ei­nen Unter­schied oder wird tat­säch­lich rein auf der arbeits­recht­li­chen AG abgestellt?

  5. Dan­ke für die Auf­klä­rung. Kann ich im Fall Kovac die Abfuhr der Steu­er im Wohn­sitz­land dem Arbeit­neh­mer über­las­sen und ihm die betref­fen­den Tage ein­fach “brut­to” aus­zah­len? Und Arbeit­neh­mer muss sich dar­um küm­mer, dass und wie er die Steu­er für die ent­spre­chen­den Tage in der Slo­wa­kei abführt?

    1. Die­se Ant­wort kann von Land zu Land ver­schei­den sein und zwar abhän­gig vom jewei­li­gen Lan­des­recht => Unter­neh­men, die Mit­glied der WKO sind, kön­nen bei den ent­spre­chen­den Außen­han­dels­stel­len nach­fra­gen. Bei der Mehr­zahl der Län­der – nicht bei allen – wird es wahr­schein­lich so sein, wie von Ihnen angeführt.

  6. Wer­den dann nur 14 Lohn­steu­er­ta­ge in Öster­reich nach der Tages­ta­bel­le gerech­net? Oder müs­sen zusätz­lich noch Auf­zeich­nun­gen über Auf­ent­halts­ta­ge in Öster­reich bzw. in der Slo­wa­kei geführt wer­den und dem­entspre­chend die Lohn­steu­er­ta­ge auf­ge­teilt werden?

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