Oktober 10, 2023

2 Kommentare

Lohn­steu­er­ta­bel­le 2024 für unselbst­stän­dig Beschäftigte

Monats­lohn = Brut­to­be­zug abzüg­lich SV-Bei­trä­ge und Frei­be­trä­ge, jedoch vor Abzug des Wer­be­kos­ten­pau­scha­les (132 Euro p.a.)

Der Fami­li­en­bo­nus Plus ist als ers­ter Absetz­be­trag bis maxi­mal Null abzuziehen.

Ab 01.01.2024 wird der Fami­li­en­bo­nus Plus bei Kin­dern ab 18 von € 54,18 auf € 58,34 erhöht

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  1. Dan­ke für die Lohn­steu­er­ta­bel­le für unselb­stän­dig Erwerbstätige

    Habe fol­gen­de Frage:

    Gibt es die­se Tabel­le auch für Pen­sio­nis­ten oder ist sie iden­tisch mit der für unselb­stän­dig Erwerbstätigen?

    Dan­ke für Ihre Rück­mel­dung und schö­ne Grü­ße aus Kufstein
    Gün­ther Marek

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