Kostenzuschuss = lohnwerter Vorteil?
- im Betrieb von einem ‒ vom Dienstgeber bezahlten ‒ praktischen Arzt geimpft werden, oder
- sich von ihrem Hausarzt impfen lassen und der Dienstgeber ersetzt dem Dienstnehmer die Kosten (Impfstoff + Arzthonorar)
Wie sind diese beiden Varianten in der Gehaltsverrechnung abzurechnen?
Wenn
- es sich bei der Impfung um eine im „Impfplan Österreich“ des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen angeführte nationale Impfung gegen impfpräventable Erkrankungen handelt (das trifft auf die Grippeimpfung zu) und
- der Dienstgeber allen Dienstnehmern oder einer nach sachlichen Kriterien gebildeten Dienstnehmer-Gruppe diese Impfung anbietet,
dann sind beide Varianten abgabenfrei!!
Dh: Keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherung, keine Lohnnebenkosten
Es gilt das Motto:
Lohnabgabensparen UND Gesundheit der Dienstnehmer fördern
Sollte ein MUSS in jedem Unternehmen sein.
Bitte beachten Sie:
Anders als bei den anderen zielgerichteten und wirkungsorientierten Maßnahmen der Gesundheitsförderung kann der Dienstgeber bei Impfungen – und nur bei diesen ‒ auch Kostenzuschüsse an den Dienstnehmer (für Impfstoff + Arzthonorar) abgabenfrei leisten, wenn die beiden oa Voraussetzungen a) und b) erfüllt sind.
Übrigens: Was sagen Sie zu folgendem Firmenrundschreiben, mit dem einerseits auf die kostenfreie Dienstgeber-Zuwendung hingewiesen wird und mit dem andererseits ‒ mit „speziellen“ Argumenten ‒ erreicht werden soll, dass sich möglichst viele Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer impfen lassen (siehe hierzu den letzten Absatz des Rundschreibens)
„Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter, auch heuer wieder werden wir höchstwahrscheinlich nicht von einer Grippewelle verschont werden.
Um Ihre Gesundheit und Ihre Abwehrkräfte gegen die Grippeviren zu stärken, können Sie sich kostenfrei gegen Grippe impfen lassen und zwar, an folgenden Tagen A, B, C, D, jeweils zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, denn die Impfung bringt Ihnen einen 3‑fach Nutzen:
- Sie bleiben gesund, während Ungeimpfte bei Bettruhe matt vor sich hindösen
- Sie erhalten diesen Gesundheitsschutz vollkommen kostenfrei und
- Sie sichern Ihr Einkommen ab, denn
wer sich trotz der kostenfreien Möglichkeit NICHT impfen lässt und dann an Grippe erkrankt, handelt grob fahrlässig! Bei grober Fahrlässigkeit entfällt die Entgeltfortzahlung!
Und ehrlich: Es tut gar nicht weh, der kleine Pickser“.
Wie beurteilen Sie dieses Firmenrundschreiben?