November 21, 2022

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Ihr Dienst­neh­mer möch­te in sei­nem EU-Wohn­sitz­staat (zB Ungarn) im Home­of­fice arbei­ten? Auf Ihrer Stir­ne bil­den sich Schweiß­per­len, weil Sie die aus­län­di­sche Sozi­al­ver­si­che­rungs­zu­stän­dig­keit fürch­ten?

Lesen sie den fol­gen­den BLOG-Bei­trag und …

  •  eini­ge Schweiß­per­len trock­nen und …
  • Sie wer­den entspannter. 

Übt ein in einem EU-Staat ansäs­si­ger Dienst­neh­mer (EU-Staat = Wohn­sitz­staat = Mit­tel­punkt sei­ner Lebens­in­ter­es­sen; zB Ungarn) einen wesent­li­chen Teil sei­ner Tätig­keit (= min­des­tens 25 % gemes­sen an der Arbeits­zeit wäh­rend eines 12-Monats­zeit­rau­mes) im Wohn­sitz­staat aus, dann ist er im Wohn­sitz­staat zu ver­si­chern.

Seit Beginn der Coro­na-Pan­de­mie sehen die EU-Regeln hin­sicht­lich Home­of­fice eine Über­gangs­pha­se vor, wonach Home­of­fice in die­ser Zeit die Sozi­al­ver­si­che­rungs­zu­ord­nung nicht ver­än­dern soll.

Die­se Aus­nah­me­re­ge­lung bezüg­lich EU Sozi­al­ver­si­che­rungs­zu­stän­dig­keit bei Home­of­fice läuft nun offen­bar doch nicht – wie vor­ge­se­hen – mit 31.12.2022 aus, son­dern soll … 

  • bis 30.6.2023

ver­län­gert werden.

Der Über­gangs­zeit­raum soll – so wird gemun­kelt ? – dazu genutzt wer­den, um sich auf eine neue Gren­ze für die wesent­li­che Tätig­keit im Wohn­sitz­staat zwi­schen 40% und 50% statt der­zeit 25% zu eini­gen, die bes­ser zu den Home­of­fice – Gepflo­gen­hei­ten passt.

Ein offi­zi­el­les Schrei­ben der EU Ver­wal­tungs­kom­mis­si­on liegt lei­der noch nicht vor und auch die Öster­rei­chi­sche Gesund­heits­kas­se hat dazu – soweit erkenn­bar – noch nichts ver­laut­bart.

In der Schweiz und in Deutsch­land ist die Ver­län­ge­rung der Aus­nah­me aber schon online:


HIN­WEIS: Die­se Info stell­te mir freund­li­cher­wei­se Frau Mag. Alex­an­dra Plat­zer (Steu­er­be­ra­te­rin mit Schwer­punkt: Per­so­nal­ver­rech­nung und Glo­bal Mobi­li­ty; ➪ www.platzer.tax) zur Ver­fü­gung, wofür ich mich sehr bedanke.

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