Ihr Dienstnehmer möchte in seinem EU-Wohnsitzstaat (zB Ungarn) im Homeoffice arbeiten? Auf Ihrer Stirne bilden sich Schweißperlen, weil Sie die ausländische Sozialversicherungszuständigkeit fürchten?
Lesen sie den folgenden BLOG-Beitrag und …
- einige Schweißperlen trocknen und …
- Sie werden entspannter.
Übt ein in einem EU-Staat ansässiger Dienstnehmer (EU-Staat = Wohnsitzstaat = Mittelpunkt seiner Lebensinteressen; zB Ungarn) einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit (= mindestens 25 % gemessen an der Arbeitszeit während eines 12-Monatszeitraumes) im Wohnsitzstaat aus, dann ist er im Wohnsitzstaat zu versichern.
Seit Beginn der Corona-Pandemie sehen die EU-Regeln hinsichtlich Homeoffice eine Übergangsphase vor, wonach Homeoffice in dieser Zeit die Sozialversicherungszuordnung nicht verändern soll.
Diese Ausnahmeregelung bezüglich EU Sozialversicherungszuständigkeit bei Homeoffice läuft nun offenbar doch nicht – wie vorgesehen – mit 31.12.2022 aus, sondern soll …
verlängert werden.
Der Übergangszeitraum soll – so wird gemunkelt – dazu genutzt werden, um sich auf eine neue Grenze für die wesentliche Tätigkeit im Wohnsitzstaat zwischen 40% und 50% statt derzeit 25% zu einigen, die besser zu den Homeoffice – Gepflogenheiten passt.
Ein offizielles Schreiben der EU Verwaltungskommission liegt leider noch nicht vor und auch die Österreichische Gesundheitskasse hat dazu – soweit erkennbar – noch nichts verlautbart.
In der Schweiz und in Deutschland ist die Verlängerung der Ausnahme aber schon online:
HINWEIS: Diese Info stellte mir freundlicherweise Frau Mag. Alexandra Platzer (Steuerberaterin mit Schwerpunkt: Personalverrechnung und Global Mobility; ➪ www.platzer.tax) zur Verfügung, wofür ich mich sehr bedanke.