November 16, 2022

6 Kommentare

Nun doch  Höchst­be­trag für abga­ben­freie Teue­rungs­prä­mie bei Mehrfachbeschäftigungen?

Ein aktu­el­ler Geset­zes­ent­wurf sieht vor, dass dann, wenn Dienstnehmer*innen von mehr als einem Dienst­ge­ber ins­ge­samt abga­ben­freie Teue­rungs­prä­mi­en erhal­ten und die Betrags­sum­me mehr als € 3.000,00 jähr­lich beträgt, dann müs­sen sie auf­grund einer Pflicht­ver­an­la­gung nun plötz­lich Lohn­steu­er für den Über­schrei­tungs­be­trag zahlen.

Es fal­len jedoch kei­ne zusätz­li­che Lohn­ne­ben­kos­ten, Sozi­al­ver­si­che­rungs- und BV-Bei­trä­ge an.

Wie lern­schwach müs­sen jene sein, die Geset­ze formulieren:

Mit­ar­bei­ter­ge­winn­be­tei­li­gung:
zunächst ohne Betrags­gren­ze für die Dienst­neh­mer ➪ nach weni­gen Wochen: Geset­zes­no­vel­le mit Betrags­gren­ze für die Dienstnehmer

Abga­ben­freie Teue­rungs­prä­mie
Geset­zes­for­mu­lie­rer im Finanz­mi­nis­te­ri­um haben nichts dazu­ge­lernt ➪ wie­der zunächst Gesetz ohne Betrags­gren­ze für die Dienst­neh­mer for­mu­liert und eini­ge Wochen spä­ter: Geset­zes­no­vel­le mit Betrags­gren­ze für die Dienstnehmer 

Dass dadurch die Ver­dros­sen­heit bei allen steigt, die mit der Abrech­nung zu tun haben, ist eben­so nach­voll­zieh­bar wie das Kopf­schüt­teln dar­über, dass Wirt­schafts­kam­mer und Steu­er­be­ra­ter­kam­mer die­sem Trei­ben reak­ti­ons­los zuse­hen und man daher mit NEIN ant­wor­ten muss auf das Mot­to von Licht ins Dun­kel: „Ist da Jemand?“ 

Steu­er­freie Mit­ar­bei­ter­ge­winn­be­tei­li­gungen 2022 ➪ KEI­NE Umwand­lung in abga­ben­freie Teue­rungs­prä­mie?

Der Fra­gen-Ant­wor­ten-Kata­log des Finanz­mi­nis­te­ri­ums sieht für steu­er­freie Mit­ar­bei­ter­ge­winn­be­tei­li­gungen eine Umwand­lung im Jahr 2022 in eine abga­ben­freie Teue­rungs­prä­mie nur dann vor, wenn Mit­ar­bei­ter­ge­winn­be­tei­li­gungen (oder ähn­li­che Leis­tungs­ver­gü­tun­gen) in der Ver­gan­gen­heit nicht gewährt wor­den sind.

Die umstrit­te­ne Begrün­dung der Finanz: Auch in die­sen Fäl­len muss eine zusätz­li­che Zah­lung vor­lie­gen, was gleich­be­deu­tend ist, dass gemäß BMF-Aus­le­gung die fol­gen­de Geset­zes­re­ge­lung nahe­zu kei­nen Anwen­dungs­be­reich mehr hat:

§

Eine steu­er­frei gewähr­te Gewinn­be­tei­li­gung kann im Kalen­der­jahr 2022 rück­wir­kend als Teue­rungs­prä­mie behan­delt werden.“

Hät­te der Gesetz­ge­ber von Anfang an die im Fra­gen-Ant­wor­ten-Kata­log beschrie­be­ne BMF-Aus­le­gung gewollt, dann hät­te ein kla­rer Geset­zes­text lau­ten müssen: 

Eine steu­er­frei gewähr­te Gewinn­be­tei­li­gung kann im Kalen­der­jahr 2022 rück­wir­kend nur dann als Teue­rungs­prä­mie behan­delt wer­den, wenn in den vor­an­ge­gan­ge­nen Jah­ren kei­ne Gewinn­be­tei­li­gungs­zah­lun­gen an Dienst­neh­mer aus­be­zahlt wur­den und somit die 2022 steu­er­frei aus­be­zahl­te Gewinn­be­tei­li­gung zusätz­lich erfolgte.“

Oder noch kür­zer formuliert:

Eine steu­er­frei gewähr­te Gewinn­be­tei­li­gung kann im Kalen­der­jahr 2022 rück­wir­kend nur dann als Teue­rungs­prä­mie behan­delt wer­den, wenn alle für die Teue­rungs­prä­mie maß­geb­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.“

Da dies nicht der Fall ist, gilt mei­ner Mei­nung nach – bei text­lich sinn­vol­ler Aus­le­gung mit Haus­ver­stand –, dass für die Umwand­lung der in 2022 steu­er­frei aus­be­zahl­ten Mit­ar­bei­ter­ge­winn­be­tei­li­gung in eine abga­ben­freie Teue­rungs­prä­mie die bei­den zen­tra­len Vor­aus­set­zun­gen für die Abga­ben­frei­heit einer Teue­rungs­prä­mie (Teue­rungs­ab­gel­tung und zusätz­lich)  a u s n a h m s w e i s e  nicht gel­ten sollen.

So, wie einer­seits das Gesetz fomu­liert wur­de und wenn dann die Rechts­aus­le­gung im Fra­gen-Ant­wor­ten-Kata­log des Finanz­mi­nis­te­ri­ums dazu betrach­tet wird, dann hat dies schon Ähn­lich­keit mit Gewinn­spiel-Bau­ern­fän­ge­rei. Man ver­spricht eine steu­er­freie Umwand­lung, um die­se dann mit juris­tisch spitz­fin­di­ger, aber haus­ver­stands­be­frei­ter Inter­pre­ta­ti­on wie­der weit­ge­hend zurückzunehmen. 


Apro­pos Haus­ver­stand:
Ich erlau­be mir als akkre­di­tier­ter Jour­na­list eine krea­ti­ve Freiheit: 

I have a dream: Eines Tages setzt sich das, was in der Wer­bung eines öster­rei­chi­schen Unter­neh­mens des Lebens­mit­tel­ein­zel­han­dels pro­pa­giert wur­de, im Finanz­mi­nis­te­ri­um durch, ent­fal­tet sich unauf­hör­lich und erfreut uns mit den posi­ti­ven Ergeb­nis­sen: der Haus­ver­stand (https://www.youtube.com/watch?v=yilMtyigKXI).

Doch dann bin ich auf­ge­wacht und las obi­gen Fra­gen-Ant­wor­ten-Kata­log und wuss­te: 

Es war nur ein Traum …

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  1. Sie spre­chen einem aus der See­le! Ich wünsch­te mir schon lan­ge ein “Zumut­bar­keits­ge­bot” des Gesetz­ge­bers oder wenigs­tens Haus­ver­stand UND Bedienungsanleitung.

    Vor­aus­set­zung für eine Ein­stel­lung als Geset­zes­for­mu­lie­rer müss­te sein, wenigs­tens kurz außer­halb des eige­nen Bio­tops Erfah­rung gesam­melt zu haben!

    P.S.: Die Fach­ter­mi­ni „außer­or­dent­li­che Amts­re­vi­si­on“, „Kon­takt­ko­mi­tee der Finanz­ver­wal­tung“ und „Steu­er­om­buds­mann“ lösen bei mir schon lan­ge kei­ne schö­nen Träu­me, son­dern nur mehr übels­te Refle­xe aus, solan­ge Amts­be­kann­te (wie Hof­rat Mag. P.G. Ger­ne­groß bei den Pri­va­ten) mit all­tags­frem­den Inter­pre­ta­tio­nen behörd­lich tole­riert v.a. Rand­grup­pen-Bas­hing betrei­ben, um ver­meint­lich den Fis­kus zu schüt­zen und damit in Wirk­lich­keit nur unse­re Höchst­ge­rich­te zumül­len. Die Ent­rech­te­ten bekom­men kein Gehör bei den rech­ten Nar­ren, die noch immer von fast 30% nar­rer Rech­te gewählt werden.

    1. Frü­her hat man auch erfah­re­ne Prü­fer aus der Pra­xis ins Minis­te­ri­um geholt, um Ent­schei­dun­gen auf Pra­xis­taug­lich­keit abzu­klop­fen. Die­se Zei­ten sind vor­bei und wir mer­ken das lei­der sehr auf­grund der sich dar­aus erge­ben­den nega­ti­ven Konsequenzen.

  2. Sg. Herr Patka,

    sehr gelun­gen ihr Bei­trag und es hat mich wirk­lich amü­siert wie sie es auf den Punkt gebracht haben.
    Scha­de nur das es seit Jah­ren kei­ne Wir­kun­gen zeigt.…

    Bes­te Grüße
    Mar­git Weninger

    1. Gequäl­ten Men­schen ein Lächeln abzu­rin­gen ist lei­der das ein­zi­ge, was ich in die­ser lei­der häu­fig kom­pe­tenz- und haus­ver­stands­be­frei­ten Büro­kra­tie tun kann. 😉

  3. Sie spre­chen mir aus der See­le, ich frag mich auch immer wo der Haus­ver­stand bleibt.……
    Hät­te ich Mit­ar­bei­ter die so kon­fu­se Ent­schei­dun­gen tref­fen wie unse­re Gesetz­ge­bung, ich wür­de sie (frist­los) ent­las­sen, um wei­te­ren wirt­schaft­li­chen Scha­den abzuwenden.…

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