Ein schöner Gedanke, der dieser Tage für viele ÖsterreicherInnen wahr wird
Die Auszahlung von Steuerguthaben durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung startete in diesen Tagen…
Sie wollen keinen Gebrauch machen von der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung? Reichen Sie einfach Ihre Arbeitnehmerveranlagung via FinanzOnline ein. In diesem Fall wird die antragslose Arbeitnehmerveranlagung von Ihrer regulären Arbeitnehmerveranlagung “verdrängt”. Sie können somit Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, etc. geltend machen.
Sie haben noch kein Geld vom Finanzamt am Konto?
Das kann daran liegen, dass Sie kein Fall für die antragslose Arbeitnehmerveranlagung sind, weil Sie
- auch andere Einkünfte beziehen als solche, die der Lohnsteuerpflicht unterliegen (weil Sie zum Beispiel auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder als Selbständiger erzielen)
- weil Sie in den letzten Jahren immer wieder Ausgaben (Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen,…) geltend gemacht haben oder
- weil zu erwarten ist, dass Sie keine Steuergutschrift haben, sondern vielleicht sogar eine Rückzahlung ans Finanzamt leisten müssen (weil sie bspw. mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte haben, die gemeinsam über die erste Steuergrenze von ca. € 11.000 pro Jahr überragen).