August 6, 2018

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War­um sach­li­che Infos hilf­rei­cher sind als „Polit-Geplär­re“!

Gleit­zeit ist ein mit­ar­bei­ter­ori­en­tier­tes Zeit­mo­dell, da der Dienst­neh­mer einen Teil sei­ner Arbeits­zeit (Anfang/Ende) frei wäh­len kann.

Bei Gleit­zeit kön­nen Sie (gemeint ist der Dienst­neh­mer; Anm Autor) Beginn und Ende der täg­li­chen Nor­mal­ar­beits­zeit inner­halb eines zeit­li­chen Rah­mens frei gestalten. 

Sie kön­nen also Ihre Nor­mal­ar­beits­zeit fle­xi­bel ver­tei­len. Die­se darf bis zu 10 Stun­den pro Tag (ab 1.9.2018: bis zu 12 Stun­den pro Tag; Anm des Autors) dau­ern. Durch die fle­xi­ble Gestal­tung kann ein Zeit­gut­ha­ben oder auch ein Zeit­mi­nus auf­ge­baut wer­den.“ (aus: www.arbeiterkammer.at)

Es wäre hilf­reich gewe­sen, wenn über die in den Medi­en ‒ übri­gens nur bruch­stück­haft ‒ zitier­te Gleit­zeit­ver­ein­ba­rung sach­lich und inhalt­lich kor­rekt über Dienst­neh­mer­pflich­ten und Dienst­neh­mer­rech­te infor­miert wor­den wäre, anstatt mit Wör­tern wie Lohn­raub und Aus­beu­tung (© AK-Prä­si­den­tin Rena­te Anderl) zu emo­tio­na­li­sie­ren.

Link zur media­len Auf­re­gung: http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Wirbel-um-ersten-12-Stunden-Vertrag/343470620

Sach­lich und inhalt­lich kor­rekt infor­mie­ren, das ist das Gebot der Stun­de. So wie das der Groß­teil der mir aus Semi­na­ren und auf­grund beruf­li­cher Tätig­keit bekannt gewor­de­nen Mit­ar­bei­te­rIn­nen der AK tun.

Nur die Prä­si­den­tin zeigt ein ‒ offen­sicht­lich poli­tisch moti­vier­tes ‒ ein­sei­ti­ges und teil­wei­se fak­ten­aus­blen­den­des, emo­tio­na­li­sie­ren­des Verhalten.

Gleit­zeit ⇒ mög­li­che vor­teil­haf­te Arbeits­zeit­ge­stal­tung für Dienstnehmer

Über­stun­den fal­len an, wenn…

  • Arbeits­leis­tun­gen außer­halb des Gleit­zeit­rah­mens erfol­gen (zB Kun­den­fest nach 19:00 Uhr, bei dem die Dienst­neh­mer des Unter­neh­mens die zur Fei­er gekom­me­nen Kun­den betreu­en), oder
  • die täg­li­che Nor­mal­ar­beits­zeit von bis zu 12 Stun­den bzw die wöchent­li­che Nor­mal­ar­beits­zeit von bis zu 60 Stun­den über­schrit­ten wird, oder
  • Gut­stun­den am Ende der Gleit­zeit­pe­ri­ode die Über­tra­gungs­mög­lich­kei­ten in die nächs­te Gleit­zeit­pe­ri­ode über­schrei­ten, oder
  • der Dienst­neh­mer auf­grund vom Dienst­ge­ber ange­ord­ne­ter Arbeits­leis­tung inner­halb des für ihn vor­ge­se­he­nen Gleit­zeit­rah­mens tätig ist, wenn dadurch die gesetz­li­chen Gren­zen der Nor­mal­ar­beits­zeit [8 Stunden/Tag, 40 Stun­den /Woche] über­schrit­ten werden.

Sobald der Dienst­ge­ber ‒ zB im Fall 4. ‒ in die freie Arbeits­zeit­ge­stal­tung des Dienst­neh­mers ein­greift und Über­stun­den anord­net,  hat das die fol­gen­den Konsequenzen:

  • Es lie­gen Über­stun­den vor, die
  • der Dienst­neh­mer, wenn durch die­se Über­stun­den­leis­tung die Tages­ar­beits­zeit iHv 10 Stun­den bzw die Wochen­ar­beits­zeit iHv 50 Stun­den über­schrit­ten wird, grund­los ableh­nen kann („grund­lo­ses Ableh­nungs­recht“), und
  • er darf auf­grund der Ableh­nung der Über­stun­den­leis­tung weder benach­tei­ligt, noch recht­mä­ßig gekün­digt wer­den (dh: eine all­fäl­li­ge Dienst­ge­ber-Kün­di­gung kann bin­nen 2 Wochen ange­foch­ten wer­den) und
  • der Dienst­neh­mer hat ein „Ver­gü­tungs­wahl­recht“, dh er kann für die­se Über­stun­den (= Über­stun­den­leis­tung, die die Tages­ar­beits­zeit iHv 10 Stun­den bzw die Wochen­ar­beits­zeit iHv 50 Stun­den über­schrei­tet) abwei­chend von all­fäl­li­gen Dienst­ver­trags-Ver­ein­ba­run­gen ‒ selbst bestim­men, ob die­se Über­stun­den in Geld oder Zeit abge­gol­ten haben möchte

Kon­se­quenz: Ein Dienst­neh­mer mit einem All-In-Bezug („ … damit sind alle nur denk­mög­li­chen Mehr- und Über­stun­den abge­gol­ten“) hat auf­grund des „Ver­gü­tungs­wahl­rech­tes“ mei­ner Ansicht nach das Recht, den­noch – trotz All-In ‒ für die­se obi­gen Über­stun­den einen Zeit­aus­gleich zu ver­lan­gen, ohne dass der All-In-Bezug antei­lig ver­rin­gert wer­den darf.

So könn­te bspw eine die Arbeits­zeit­de­bat­te ver­sach­li­chen­de Info aussehen.

Markt­schreie­ri­sche“ Polit-Schlag­wör­ter ‒ von wel­cher Sei­te auch immer ‒ wie bspw Lohn­raub und Aus­beu­tung (© AK-Prä­si­den­tin Rena­te Anderl) emo­tio­na­li­sie­ren, aber infor­mie­ren nicht.

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