Februar 13, 2017

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Sie soll­ten dies am Heim­weg unfall­frei hinbekommen!

Sie fah­ren vom Büro nach Hau­se. Sie bekom­men wäh­rend der Heim­fahrt Hun­ger und kau­fen eine Käse­sem­mel im Super­markt ein.

Oder Sie haben ein „Ent­lee­rungs­be­dürf­nis“, hal­ten Ihr Fahr­zeug an und ver­schwin­den in den Wald. Sei­en Sie vor­sich­tig und ver­let­zen Sie sich nicht, denn durch die pri­va­te „Bedürf­nis­be­frie­di­gung“ unter­bre­chen Sie den direk­ten Weg nach Hau­se und ver­lie­ren dadurch den gesetz­li­chen Unfallversicherungsschutz!

  • Der Wald räch­te sich am Wild­pin­k­ler und die­ser bekam einen Ast ins Gesicht ⇒ blei­ben­de Augen­ver­let­zung ⇒ kein Arbeits­un­fall und auch kein gesetz­lich geschütz­ter Weg­un­fall! (OGH 11. 11. 2016, 10 ObS 133/16f)
  • Die Essens­ein­käu­fe­rin rutsch­te am Park­platz aus ⇒ kein Arbeits­un­fall und auch kein gesetz­lich geschütz­ter Weg­un­fall (OGH 20. 12. 2016, 10 ObS 158/16g).
  • Merk­satz für die Pra­xis:

    Der Unfall­ver­si­che­rungs­schutz ent­fällt, wenn eine pri­va­te eigen­wirt­schaft­li­che Tätig­keit (Ein­kau­fen, Pin­keln) nach ihrer Art und Dau­er — zeit­lich und räum­lich gese­hen — eine mehr als nur gering­fü­gi­ge Unter­bre­chung des Heim­we­ges ist und dadurch kein inne­rer Zusam­men­hang mehr zwi­schen dem Unfall­ge­sche­hen und der betrieb­li­chen Tätig­keit besteht.

Wie die bei­den obi­gen OGH-Urtei­le zei­gen, liegt die Ant­wort auf die Fra­ge: „War die Unter­bre­chung nur gering­fü­gig oder schon mehr?“ stets im Auge des betrach­ten­den Gerichtes.


Daher: Vor­sicht bei priv­at­mo­ti­vier­ten Unter­bre­chun­gen am Heim­weg
– die­se sind nicht unfallversicherungsgeschützt.


Hin­weis: In den Hef­ten Juli bis Okto­ber 2015 der Per­so­nal­ver­rech­nung für die Pra­xis (Ver­lag Lexis­Ne­xis) fin­den Sie in einer Kurz­se­rie alle Ant­wor­ten auf häu­fig in der Pra­xis gestell­te Fra­gen zur Unfall­ver­si­che­rung (ua zu Weg­un­fäl­len, Unfäl­len bei Betriebs­ver­an­stal­tun­gen, Unfäl­len beim Weg zum Arzt uvm).


Nur wo Pra­xis drauf steht, ist auch Pra­xis drin

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