Sie sollten dies am Heimweg unfallfrei hinbekommen!
Sie fahren vom Büro nach Hause. Sie bekommen während der Heimfahrt Hunger und kaufen eine Käsesemmel im Supermarkt ein.
Oder Sie haben ein „Entleerungsbedürfnis“, halten Ihr Fahrzeug an und verschwinden in den Wald. Seien Sie vorsichtig und verletzen Sie sich nicht, denn durch die private „Bedürfnisbefriedigung“ unterbrechen Sie den direkten Weg nach Hause und verlieren dadurch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz!
Wie die beiden obigen OGH-Urteile zeigen, liegt die Antwort auf die Frage: „War die Unterbrechung nur geringfügig oder schon mehr?“ stets im Auge des betrachtenden Gerichtes.
Daher: Vorsicht bei privatmotivierten Unterbrechungen am Heimweg
– diese sind nicht unfallversicherungsgeschützt.
Hinweis: In den Heften Juli bis Oktober 2015 der Personalverrechnung für die Praxis (Verlag LexisNexis) finden Sie in einer Kurzserie alle Antworten auf häufig in der Praxis gestellte Fragen zur Unfallversicherung (ua zu Wegunfällen, Unfällen bei Betriebsveranstaltungen, Unfällen beim Weg zum Arzt uvm).
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