Beantworten Sie für sich diese beiden Fragen und
treffen Sie dann die für Sie beste Entscheidung.
➪ FRAGE 1: Archie und der pauschalierte Fahrtkostenersatz
- ein Klimaticket kostet € 1.095 pro Jahr,
- eine ÖBB-Monatskarte für die Strecke Wels ➪ St Pölten kostet € 256 pro Monat und
- ein Einzelticket für die einfache Fahrtstecke Wels ➪ St. Pölten ohne Retourfahrt kostet € 34,70; dh € 69,70 für hin und retour.
- Die einfache Fahrtstrecke mit der Westbahn kostet € 26,90; dh € 53,80 für hin und retour.
Die Frage an Sie:
Mitarbeiter der Personalabteilung des Dienstgebers fragen Sie, ob es riskant ist, den pauschalen Fahrtkostenersatz weiterhin, bei nur 1 Bürotag pro Woche, zur Gänze sv-beitragsfrei abzurechnen.
Ein Tipp: die Lösung finden Sie am Ende dieses Blog-Beitrags.
➪ FRAGE 2: Lieben Sie PV-Checklisten?
Warum ich Ihnen diese 2 Fragen stelle?
Die Antworten auf diese 2 Fragen beschreiben die Neuerungen 2023 in der Fachzeitschrift Personalverrechnung für die Praxis (Verlag LexisNexis).
➪ Neuerungen 1
Mag. Alexandra Platzer (www.platzer.tax) wird sich ab Jänner 2023 den Themen: Fahrtkostenersätze bzw ‑zuschüsse — Job-/Klimaticket — Pendlerpauschale annehmen.
Hierzu existieren in der Praxis zahlreiche unterschiedliche Sachverhalte, deren abrechnungstechnische Einordnung nicht immer einfach ist.
Sie wird in jedem Heft je 1 Praxisfall aufgreifen und analysieren, wie dieser Fall arbeits‑, sozialversicherungs‑, lohnsteuer- und lohnnebenkostenrechtlich zu behandeln und abzurechnen ist.
Obiger „Archie-Fall“ ist dem Beitrag entnommen, der im Jänner-Heft erscheinen wird.
➪ Neuerungen 2
Ab dem Jänner-Heft 2023 wird eine neue – in unregelmäßigen Abständen erscheinende – Rubrik „Checklisten aus der Praxis für die Praxis“ erscheinen, in der jeweils 1 Checkliste zu einem Personalrechtsthema enthalten sein wird.
Die Checklisten dieser Rubrik werden Ihnen dabei helfen, …
UND …
obwohl die Preise in Österreich rasant ansteigen – so lag die Inflation im Oktober bei 11% – können Sie ein ABO der Personalverrechnung für die Praxis (Verlag LexisNexis) für 2023 zum unveränderten ABO-Preis 2022 erwerben:
Treffen Sie jetzt als Personalist*in …
Übrigens: Sie wollen im „Archie-Fall“ wissen, ob der
Fahrtkostenzuschuss sv-frei ausbezahlt werden kann?
➪ Lösung zu FRAGE 1: Archie und der pauschalierte Fahrtkostenersatz
Solange Archie an mehr als 20 Arbeitstagen im Jahr, verteilt über das Kalenderjahr in die Arbeit pendelt, ist das Klimaticket noch immer die günstigste Tarifvariante.
Einzeltickets für die Hin- und Retourfahrt kosten mit der Westbahn pro Tag € 53,80, das wären bei 21 Fahrten im Jahr € 1.129,80 (mehr als das Klimaticket).
Der monatliche Fahrtkostenersatz von € 90 ist etwas niedriger als 1/12 der Kosten des Klimatickets. Es ist daher weiterhin möglich, diesen Pauschalbetrag sv-beitragsfrei abzurechnen.
Hinweis
Mehr praktische Fälle, mehr Lösungen, mehr Analysen werden in 2023 Inhalt der PVP sein ➪ daher meine Empfehlung: nutzen Sie die PVP-ABO 2023 Aktion bis 31.12.2022, wenn Sie noch keine Abonnentin oder noch kein Abonnent sind!
➪ Mehr Infos zur PVP: www.patka-knowhow.at/pvp-zeitschrift
Es bräuchte wohl dringend eine GESAMTREFORM der „Mobilitätsförderung“ statt dieser ewigen „Wurstelei“.
War die aktuelle Situation schon nicht mehr administrierbar, tauchen mit den erneuten Änderungen aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes betreffend des Ansatzes von Differenzwerbungskosten („Pendlerpauschale bzw. Pendlereuro trotz Jobticket“) nur weitere steuer- bzw. arbeitsrechtliche Fragen auf. Nach beinahe jedem Aufsetzen innerbetrieblicher Regelungen ändern sich die Rahmenbedingungen wieder unmittelbar, aber weil die Zeiträume und Geltungsbereiche nicht kongruent sind, sind Korrekturen nur schwer, gestuft und wenig praxistauglich umsetzbar.
Unverständlich ist, warum befristete Erhöhungen (Verdoppelung der Pendlerpauschale bzw. Vervierfachung des Pendlereuros im Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023) unterjährig erfolgen und die Dienstgeber wieder in die Pflicht genommen werden, z.B. diese höheren Werte so bald als möglich, spätestens jedoch bis 31.8.2022, mittels Aufrollung in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen und Pendlertage und „ganze“ HO-Tage zu erfassen und zusammen mit Kostenübernahmen gemäß § 26 Z 5 lit. b, übernommenen Kosten für Massenverkehrsmittel und Werkverkehr – Anzahl der Kalendermonate, Tagesgeldern, Kilometergeldern und pauschalen Nächtigungsgeldern zu melden haben.
Treffen Pendlertage mit Homeoffice zusammen, muss ggf. unterschieden werden, ob eine „Ausnahmeregelung“ vorliegt oder nicht – im letzten Fall ist einzig und allein auf die Anzahl der tatsächlichen Pendlertage abzustellen. „Ausschließliche“ (ggf. aber auch „ganze“, wer weiß das schon) HO-Tage sind ggf. nicht als Pendlertage zu werten, evtl. muss auch noch unterschieden werden, ob HO-Tage bzw. Dienstverhinderungen Corona-bedingt sind oder nicht…
Nach wie vor reicht der lieben Finanz aber bei der Meldung der HO-Tage eine einzige Zahl aus?
Bei aller Liebe, das passt alles nicht zusammen…
Liegen mehrere Wohnsitze, ein Wohnsitz im Ausland (dann Papierformular „L33“ statt Ausdruck des „Pendlerrechners“), Schichtarbeit, die bloße Möglichkeit oder – nach Ansicht des VwGH streng zu unterscheiden! – die tatsächliche Inanspruchnahme von Werkverkehr oder private Nutzung von Dienstwagen vor, wird es zunehmend unübersichtlich.
So drängt sich langsam die Frage auf, ob die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel durch Dienstnehmer für Dienstgeber überhaupt noch ZUMUTBAR ist!
Je länger man über die Verschlimmbesserung nachdenkt, desto mehr Zweifel überkommen einen. Ein einfaches Bsp.:
Ich wohne in Bludenz, arbeite in St. Anton am Arlberg und bekomme vom DG eine Tirol-Karte zur Verfügung gestellt.
Der DG nimmt die Kosten für die Tirol-Karte geflissentlich ins L16, weil die Karte ja zumindest am Arbeitsort gültig ist.
Das erreichte steuerliche Ergebnis entspricht hier wohl nicht dem, was der Gesetzgeber vermutlich bezwecken wollte, v.a. wenn es sich um ein Ticket handelt, das ausschließlich für dienstliche Fahrten verwendet wird…
Wie heißt es in den Erläuterungen so episch?
Im Zuge der Einführung des nicht steuerbaren Zuschusses zu den Kosten einer Wochen‑, Monats- oder Jahreskarte haben sich, insbesondere im Zusammenhang mit der Bemessung des Pendlerpauschales, Zweifelsfragen zur praktischen Umsetzung und unbillige Verzerrungen der Steuerbelastung ergeben, weshalb die Rechtslage durch präzisere gesetzliche Formulierungen klargestellt werden soll.
Mir graut es…
Hallo Herr Intemann, ich bin im 66. Lebensjahr und habe über 40 Jahre im weitesten Sinne mit der Personalverrechnung zu tun und ich unterschreibe jedes Wort Ihrer Aussage. So konfus, so widersprüchlich, so bürokratisch undurchschaubar waren die Rahmenbedingungen für die Personalverrechnung NOCH NIE, mit der Tendenz zur weiteren Verschlechterung.
Wäre ich am Beginn meiner Laufbahn, ich vermute, meine Berufswahl wäre eine andere.
Ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen ein glückliches, erfolgreiches und vorallem GESUNDES Jahr 2023 und vor allem ein starkes Nervengerüst.
Mit herzlichen Grüßen
Ernst PATKA