Dezember 20, 2022

2 Kommentare

Beant­wor­ten Sie für sich die­se bei­den Fra­gen und
tref­fen Sie dann die für Sie bes­te Ent­schei­dung.


FRA­GE 1: Archie und der pau­scha­lier­te Fahrtkostenersatz

  • Archie wohnt in St Pöl­ten und arbei­tet in Wels.
  • Sein Dienst­ge­ber gewährt ihm für die Stre­cke Woh­nung ➪ Arbeits­stät­te ➪ Woh­nung einen pau­scha­len Fahrt­kos­ten­er­satz von € 90 pro Monat
  • Archie arbei­tet mitt­ler­wei­le am liebs­ten im Home­of­fice. Er pen­delt nur mehr an 1 Tag pro Woche nach Wels. Er nutzt dafür nicht die öffent­li­chen Verkehrsmittel.
  • Was kos­ten Öffi-Tickets für die­se Strecke?
  • ein Kli­ma­ti­cket kos­tet € 1.095 pro Jahr, 
  • eine ÖBB-Monats­kar­te für die Stre­cke Wels ➪ St Pöl­ten kos­tet € 256 pro Monat und 
  • ein Ein­zel­ti­cket für die ein­fa­che Fahrt­ste­cke Wels ➪ St. Pöl­ten ohne Retour­fahrt kos­tet € 34,70; dh € 69,70 für hin und retour. 
  • Die ein­fa­che Fahrt­stre­cke mit der West­bahn kos­tet € 26,90; dh € 53,80 für hin und retour.

Die Fra­ge an Sie:

Mit­ar­bei­ter der Per­so­nal­ab­tei­lung des Dienst­ge­bers fra­gen Sie, ob es ris­kant ist, den pau­scha­len Fahrt­kos­ten­er­satz wei­ter­hin, bei nur 1 Büro­tag pro Woche, zur Gän­ze sv-bei­trags­frei abzurechnen.

Ein Tipp: die Lösung fin­den Sie am Ende die­ses Blog-Beitrags.


FRA­GE 2: Lie­ben Sie PV-Checklisten?

War­um ich Ihnen die­se 2 Fra­gen stelle?


Die Ant­wor­ten auf die­se 2 Fra­gen beschrei­ben die Neue­run­gen 2023 in der Fach­zeit­schrift Per­so­nal­ver­rech­nung für die Pra­xis (Ver­lag LexisNexis).

➪ Neue­run­gen 1

Mag. Alex­an­dra Plat­zer (www.platzer.tax) wird sich ab Jän­ner 2023 den The­men: Fahrt­kos­ten­er­sät­ze bzw ‑zuschüs­se — Job-/Kli­ma­ti­cket — Pend­ler­pau­scha­le annehmen. 

Hier­zu exis­tie­ren in der Pra­xis zahl­rei­che unter­schied­li­che Sach­ver­hal­te, deren abrech­nungs­tech­ni­sche Ein­ord­nung nicht immer ein­fach ist. 

Sie wird in jedem Heft je 1 Pra­xis­fall auf­grei­fen und ana­ly­sie­ren, wie die­ser Fall arbeits‑, sozialversicherungs‑, lohn­steu­er- und lohn­ne­ben­kos­ten­recht­lich zu behan­deln und abzu­rech­nen ist. 

Obi­ger „Archie-Fall“ ist dem Bei­trag ent­nom­men, der im Jän­ner-Heft erschei­nen wird.

➪ Neue­run­gen 2

Ab dem Jän­ner-Heft 2023 wird eine neue – in unre­gel­mä­ßi­gen Abstän­den erschei­nen­de – Rubrik Check­lis­ten aus der Pra­xis für die Pra­xis“ erschei­nen, in der jeweils 1 Check­lis­te zu einem Per­so­nal­rechts­the­ma ent­hal­ten sein wird. 

Die Check­lis­ten die­ser Rubrik wer­den Ihnen dabei hel­fen, …

  • die wich­tigs­ten Punk­te, die Sie bei dem Per­so­nal­rechts-The­ma beach­ten müs­sen, im Auge zu behalten,
  • kei­ne wesent­li­chen Aspek­te zu ver­ges­sen;
  • Auf­ga­ben zu dele­gie­ren, um damit HR-Her­aus­for­de­run­gen schnel­ler erle­di­gen zu können.

UND

obwohl die Prei­se in Öster­reich rasant anstei­gen – so lag die Infla­ti­on im Okto­ber bei 11% – kön­nen Sie ein ABO der Per­so­nal­ver­rech­nung für die Pra­xis (Ver­lag Lexis­Ne­xis) für 2023 zum unver­än­der­ten ABO-Preis 2022 erwerben:

Tref­fen Sie jetzt als Personalist*in …

  • eine klu­ge Entscheidung.
  • nut­zen Sie die ABO-Fix­preis­ak­ti­on und 
  • Sie wer­den – auch auf­grund der inhalt­li­chen Neue­run­gen in der PVP – 2023 sich feh­ler­frei im Abrech­nungs-Dschun­gel bewegen.

Übri­gens: Sie wol­len im „Archie-Fall“ wis­sen, ob der 
Fahrt­kos­ten­zu­schuss sv-frei aus­be­zahlt wer­den kann?


➪ Lösung zu FRA­GE 1: Archie und der pau­scha­lier­te Fahrtkostenersatz

Solan­ge Archie an mehr als 20 Arbeits­ta­gen im Jahr, ver­teilt über das Kalen­der­jahr in die Arbeit pen­delt, ist das Kli­ma­ti­cket noch immer die güns­tigs­te Tarifvariante.

Ein­zel­ti­ckets für die Hin- und Retour­fahrt kos­ten mit der West­bahn pro Tag € 53,80, das wären bei 21 Fahr­ten im Jahr € 1.129,80 (mehr als das Klimaticket). 

Der monat­li­che Fahrt­kos­ten­er­satz von € 90 ist etwas nied­ri­ger als 1/12 der Kos­ten des Kli­ma­ti­ckets. Es ist daher wei­ter­hin mög­lich, die­sen Pau­schal­be­trag sv-bei­trags­frei abzurechnen. 

Hin­weis

Mehr prak­ti­sche Fäl­le, mehr Lösun­gen, mehr Ana­ly­sen wer­den in 2023 Inhalt der PVP sein ➪ daher mei­ne Emp­feh­lung: nut­zen Sie die PVP-ABO 2023 Akti­on bis 31.12.2022, wenn Sie noch kei­ne Abon­nen­tin oder noch kein Abon­nent sind!


➪ Mehr Infos zur PVP: www.patka-knowhow.at/pvp-zeitschrift

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  1. Es bräuch­te wohl drin­gend eine GESAMT­RE­FORM der „Mobi­li­täts­för­de­rung“ statt die­ser ewi­gen „Wurs­te­lei“.

    War die aktu­el­le Situa­ti­on schon nicht mehr admi­nis­trier­bar, tau­chen mit den erneu­ten Ände­run­gen auf­grund des Abga­ben­än­de­rungs­ge­set­zes betref­fend des Ansat­zes von Dif­fe­renz­wer­bungs­kos­ten („Pend­ler­pau­scha­le bzw. Pend­ler­eu­ro trotz Job­ti­cket“) nur wei­te­re steu­er- bzw. arbeits­recht­li­che Fra­gen auf. Nach bei­na­he jedem Auf­set­zen inner­be­trieb­li­cher Rege­lun­gen ändern sich die Rah­men­be­din­gun­gen wie­der unmit­tel­bar, aber weil die Zeit­räu­me und Gel­tungs­be­rei­che nicht kon­gru­ent sind, sind Kor­rek­tu­ren nur schwer, gestuft und wenig pra­xis­taug­lich umsetzbar.

    Unver­ständ­lich ist, war­um befris­te­te Erhö­hun­gen (Ver­dop­pe­lung der Pend­ler­pau­scha­le bzw. Ver­vier­fa­chung des Pend­ler­eu­ros im Zeit­raum von Mai 2022 bis Juni 2023) unter­jäh­rig erfol­gen und die Dienst­ge­ber wie­der in die Pflicht genom­men wer­den, z.B. die­se höhe­ren Wer­te so bald als mög­lich, spä­tes­tens jedoch bis 31.8.2022, mit­tels Auf­rol­lung in der Lohn­ver­rech­nung zu berück­sich­ti­gen und Pend­ler­ta­ge und „gan­ze“ HO-Tage zu erfas­sen und zusam­men mit Kos­ten­über­nah­men gemäß § 26 Z 5 lit. b, über­nom­me­nen Kos­ten für Mas­sen­ver­kehrs­mit­tel und Werk­ver­kehr – Anzahl der Kalen­der­mo­na­te, Tages­gel­dern, Kilo­me­ter­gel­dern und pau­scha­len Näch­ti­gungs­gel­dern zu mel­den haben.

    Tref­fen Pend­ler­ta­ge mit Home­of­fice zusam­men, muss ggf. unter­schie­den wer­den, ob eine „Aus­nah­me­re­ge­lung“ vor­liegt oder nicht – im letz­ten Fall ist ein­zig und allein auf die Anzahl der tat­säch­li­chen Pend­ler­ta­ge abzu­stel­len. „Aus­schließ­li­che“ (ggf. aber auch „gan­ze“, wer weiß das schon) HO-Tage sind ggf. nicht als Pend­ler­ta­ge zu wer­ten, evtl. muss auch noch unter­schie­den wer­den, ob HO-Tage bzw. Dienst­ver­hin­de­run­gen Coro­na-bedingt sind oder nicht…

    Nach wie vor reicht der lie­ben Finanz aber bei der Mel­dung der HO-Tage eine ein­zi­ge Zahl aus?
    Bei aller Lie­be, das passt alles nicht zusammen…

    Lie­gen meh­re­re Wohn­sit­ze, ein Wohn­sitz im Aus­land (dann Papier­for­mu­lar „L33“ statt Aus­druck des „Pend­ler­rech­ners“), Schicht­ar­beit, die blo­ße Mög­lich­keit oder – nach Ansicht des VwGH streng zu unter­schei­den! – die tat­säch­li­che Inan­spruch­nah­me von Werk­ver­kehr oder pri­va­te Nut­zung von Dienst­wa­gen vor, wird es zuneh­mend unübersichtlich. 

    So drängt sich lang­sam die Fra­ge auf, ob die Benüt­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel durch Dienst­neh­mer für Dienst­ge­ber über­haupt noch ZUMUT­BAR ist!

    Je län­ger man über die Ver­schlimm­bes­se­rung nach­denkt, des­to mehr Zwei­fel über­kom­men einen. Ein ein­fa­ches Bsp.:

    Ich woh­ne in Blu­denz, arbei­te in St. Anton am Arl­berg und bekom­me vom DG eine Tirol-Kar­te zur Ver­fü­gung gestellt.
    Der DG nimmt die Kos­ten für die Tirol-Kar­te geflis­sent­lich ins L16, weil die Kar­te ja zumin­dest am Arbeits­ort gül­tig ist.

    Das erreich­te steu­er­li­che Ergeb­nis ent­spricht hier wohl nicht dem, was der Gesetz­ge­ber ver­mut­lich bezwe­cken woll­te, v.a. wenn es sich um ein Ticket han­delt, das aus­schließ­lich für dienst­li­che Fahr­ten ver­wen­det wird…

    Wie heißt es in den Erläu­te­run­gen so episch?
    Im Zuge der Ein­füh­rung des nicht steu­er­ba­ren Zuschus­ses zu den Kos­ten einer Wochen‑, Monats- oder Jah­res­kar­te haben sich, ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit der Bemes­sung des Pend­ler­pau­scha­les, Zwei­fels­fra­gen zur prak­ti­schen Umset­zung und unbil­li­ge Ver­zer­run­gen der Steu­er­be­las­tung erge­ben, wes­halb die Rechts­la­ge durch prä­zi­se­re gesetz­li­che For­mu­lie­run­gen klar­ge­stellt wer­den soll.

    Mir graut es…

    1. Hal­lo Herr Inte­mann, ich bin im 66. Lebens­jahr und habe über 40 Jah­re im wei­tes­ten Sin­ne mit der Per­so­nal­ver­rech­nung zu tun und ich unter­schrei­be jedes Wort Ihrer Aus­sa­ge. So kon­fus, so wider­sprüch­lich, so büro­kra­tisch undurch­schau­bar waren die Rah­men­be­din­gun­gen für die Per­so­nal­ver­rech­nung NOCH NIE, mit der Ten­denz zur wei­te­ren Verschlechterung.

      Wäre ich am Beginn mei­ner Lauf­bahn, ich ver­mu­te, mei­ne Berufs­wahl wäre eine andere.

      Ich wün­sche Ihnen von gan­zem Her­zen ein glück­li­ches, erfolg­rei­ches und vor­al­lem GESUN­DES Jahr 2023 und vor allem ein star­kes Nervengerüst.

      Mit herz­li­chen Grüßen
      Ernst PATKA

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