Die folgenden Lohnnebenkostensenkungen sind – beginnend mit 1. Jänner 2023 – wirksam:
- Unfallversicherungsbeitrag: Senkung von 1,2% (2022) auf 1,1% (2023)
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Steiermark: Senkung von 0,37% (2022) auf 0,36 % (2023);
die DZ der anderen Bundesländer bleiben unverändert - Dienstgeberbeitrag (DB): Senkung von 3,9% (2022) auf 3,7% (2023)
➪ ABER NUR DANN; WENN …
Der Dienstgeberbeitrag (DB) kann in den Jahren 2023 und 2024 auf 3,7% gesenkt werden, wenn dies eine lohngestaltende Vorschrift vorsieht.
Lohngestaltenden Vorschriften sind ua :
- ein Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, die auf Grund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigungen abgeschlossen worden ist,
- eine Betriebsvereinbarung, die wegen Fehlens eines kollektivvertragsfähigen Vertragsteiles auf der Arbeitgeberseite zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und dem kollektivvertragsfähigen Vertragsteil auf der Arbeitnehmerseite abgeschlossen wurde, oder
- innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern
Derzeit können nahezu alle Unternehmen von der DB-Senkung nur dadurch profitieren, dass sie den oa Punkt 3 („innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer“) anwenden.
Dazu sind die folgenden Schritte erforderlich:

Es wird ein Aktenvermerk, datiert und firmenmäßig gezeichnet, erstellt, mit folgendem Text:
„Gemäß § 41 Abs. 5a Z 7 Familienlastenausgleichsgesetz wird der Dienstgeberbeitrag für alle Dienstnehmer, für die der Beitrag zu entrichten ist, in den Jahren 2023 und 2024 mit 3,7% der Beitragsgrundlage festgelegt.“

Dieser Aktenvermerk steht der Personalabteilung zur Verfügung, um künftigen abgabenbehördlichen Kontrollen zu dokumentieren, dass DB-pflichtige Bezüge korrekt mit dem reduzierten DB-Satz von 3,7% abgerechnet wurden.
Info-Quellen:
- WKO: www.wko.at/service/steuern/senkung-des-dienstgeberbeitrags.html
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft: Frage-Antworten-Katalog:
www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Senkung-der-Lohnnebenkosten.html - Aktenvermerk-Textvorlage (Hinweis auf das für Personalist*innen unverzichtbaren Vorlagenportal):
www.vorlagenportal.at/dokumente/interner-aktenvermerk-zur-db-reduktion-2023-und-2024/