Dezember 19, 2022

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Die fol­gen­den Lohn­ne­ben­kos­ten­sen­kun­gen sind – begin­nend mit 1. Jän­ner 2023 – wirksam:

  • Unfall­ver­si­che­rungs­bei­trag: Sen­kung von 1,2% (2022) auf 1,1% (2023)
  • Zuschlag zum Dienst­ge­ber­bei­trag (DZfür die Stei­er­mark: Sen­kung von 0,37% (2022) auf 0,36 % (2023); 
    die DZ der ande­ren Bun­des­län­der blei­ben unverändert
  • Dienst­ge­ber­bei­trag (DB): Sen­kung von 3,9% (2022) auf 3,7% (2023)
    ABER NUR DANNWENN …

Der Dienst­ge­ber­bei­trag (DB) kann in den Jah­ren 2023 und 2024 auf 3,7% gesenkt wer­den, wenn dies eine lohn­ge­stal­ten­de Vor­schrift vorsieht. 

Lohn­ge­stal­ten­den Vor­schrif­ten sind ua :

  1.  ein Kol­lek­tiv­ver­trag oder eine Betriebs­ver­ein­ba­rung, die auf Grund beson­de­rer kol­lek­tiv­ver­trag­li­cher Ermäch­ti­gun­gen abge­schlos­sen wor­den ist,
  2. eine Betriebs­ver­ein­ba­rung, die wegen Feh­lens eines kol­lek­tiv­ver­trags­fä­hi­gen Ver­trags­tei­les auf der Arbeit­ge­ber­sei­te zwi­schen einem ein­zel­nen Arbeit­ge­ber und dem kol­lek­tiv­ver­trags­fä­hi­gen Ver­trags­teil auf der Arbeit­neh­mer­sei­te abge­schlos­sen wur­de, oder
  3. inner­be­trieb­lich für alle Arbeit­neh­mer oder bestimm­te Grup­pen von Arbeitnehmern

Der­zeit kön­nen nahe­zu alle Unter­neh­men von der DB-Sen­kung nur dadurch pro­fi­tie­ren, dass sie den oa Punkt 3 („inner­be­trieb­lich für alle Arbeit­neh­mer“) anwen­den.

Dazu sind die fol­gen­den Schrit­te erforderlich:


Es wird ein Akten­ver­merk, datiert und fir­men­mä­ßig gezeich­net, erstellt, mit fol­gen­dem Text:

 „Gemäß § 41 Abs. 5a Z 7 Fami­li­en­las­ten­aus­gleichs­ge­setz wird der Dienst­ge­ber­bei­trag für alle Dienst­neh­mer, für die der Bei­trag zu ent­rich­ten ist, in den Jah­ren 2023 und 2024 mit 3,7% der Bei­trags­grund­la­ge festgelegt.“


Die­ser Akten­ver­merk steht der Per­so­nal­ab­tei­lung zur Ver­fü­gung, um künf­ti­gen abga­ben­be­hörd­li­chen Kon­trol­len zu doku­men­tie­ren, dass DB-pflich­ti­ge Bezü­ge kor­rekt mit dem redu­zier­ten DB-Satz von 3,7% abge­rech­net wurden. 

Info-Quel­len:

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