Ein Spezialfall aus der Welt des „Entsendungs-Dschungel“ ➪ Überprüfen Sie anhand dieses Falles Ihre Entsendungskenntnisse:
Tibor Nagy, in Ungarn geboren, österreichischer Staatsbürger, lebt mit seiner Familie seit 15 Jahren in Wien und arbeitet als IT-Spezialist für die Software-Spezialisten GmbH (kurz SoS-GmbH).
Da es seinen Eltern, die in Szeghalom (Ungarn) wohnen, gesundheitlich sehr schlecht geht (fortschreitende Demenz) ersucht er die Geschäftsführung, dass er 15 Monate lang (von 1.9.2023 bis 30.11.2024) im Haus seiner Eltern (Homeoffice) mittels IT-Anbindung nach Wien (VPN-Tunnel) arbeiten darf, damit er in seiner Freizeit seine Eltern vor Ort betreuen kann.
Die Geschäftsführung der SoS-GmbH erkundigt sich bei der Personalabteilung über die rechtlichen Konsequenzen, wenn sie dem Wunsch des Tibor Nagy zustimmt.
Die Antworten der Personalabteilung lauten:
- Es besteht die große Gefahr, dass die Sozialversicherungszuständigkeit aufgrund Artikel 13 der EU-Verordnung (Tibor Nagy arbeitet mehr als 12 Monate in Ungarn im Homeoffice seiner Eltern) sich nach Ungarn verlagert.
- Da Tibor Nagy sich mehr als 183 Tage in Ungarn aufhält, sind seine Bezüge – ausgenommen jene die auf Besprechungstage in Österreich entfallen – in Ungarn steuerpflichtig.
- Es fallen für die Dauer der Auslandstätigkeit keine Lohnnebenkosten (DB, DZ, Kommunalsteuer) an.
➪ Alles klar? Volle Zustimmung zu den Auskünften der Personalabteilung?
➪ Was tun, bei Zweifel, ob die Auskünfte richtig sind? Nun da haben Sie 3 Möglichkeiten:
Möglichkeit 1
Sie sind ledig, ohne feste Beziehung, haben viel Zeit und können sich daher tagelange durch diverse Fachbücher, Internetseiten und Co durchwühlen, um sich die Antworten mühsam zusammenzusuchen.
Möglichkeit 2
Sie nehmen eine Expertenberatung in Anspruch und
a) hoffen, dass die Antworten auch zu Ihrem Fall passen und
(b) Sie sind optimistisch, dass Sie die oft fachchinesisch formulierten Antworten richtig verstehen werden.
Möglichkeit 3
Sie arbeiten klug und effizient:
Sie buchen das Hybridseminar (vor Ort oder Online) “Basiswissen zur Mitarbeiterentsendung” und durchstreifen an diesem Tag mit Herrn Mag. Ernst Patka rechtssicher den Entsendungsrechts-Dschungel auf witzige und MERKwürdige Weise.
Wenn Sie sich für die Möglichkeit 3 entscheiden, dann haben wir 3 gute Nachrichten für Sie:
ARS veranstaltet mit Mag. Ernst Patka ein Hybrid-Seminar:
➪ “Basiswissen zur Mitarbeiterendsendung”
Entsendungs-BASIS-Seminar
WANN?
17. April 2023, 8:30–16:30 Uhr
WO?/WIE?
Präsenzseminar in den Räumen der Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft (ARS) in Wien
UND Online ➪ Teilnahme daher von überall möglich!
Tagesprogramm ➪ https://bit.ly/ARS-Entsendung
.

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Sie erhalten zusätzlich zum Folienhandout eine umfassende Seminarunterlage (inkl. ein für Praktiker geschriebenes 30-seitiges E‑Book: Auslandsentsendungsbroschüre [Wissenswertes zum internationalen Steuer- und Sozialversicherungsrecht]; © Mag. Sissy Kastner, LL.B und MMag. Karl Waser; ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz)

Das sagen Teilnehmer*innen zu diesem Seminar
Sehr guter Basiseinstieg in das Thema; viele hilfreiche Praxisbeispiele und Übungen
Toller Vortragender, gab Praxistipps zu kniffligen Fragen
Ein sehr interessantes Seminar, um einen Überblick zu erhalten
Trotz Komplexität – prägnante, verständliche, aufgelockerte Erklärung und Präsentation. Seminar macht Lust auf praktische Umsetzung

Die Lösungen des obigen Dschungelfalles
➪ Punkt 1 (Sozialversicherung): falsch
➪ Punkt 2 (Besteuerungsrecht; Lohnsteuer): teilweise richtig; für 2023 jedoch: falsch
➪ Punkt 3 (Lohnnebenkosten): falsch
Die Begründungen zu diesen Lösungen und vorallem die Schritt-für Schritt-Anleitung, wie ähnliche „Dschungelfälle“ zu lösen sind, das alles erhalten Sie praxisgerecht im Seminar.
Mag. Ernst Patka freut sich auf Sie! … und sagt
Willkommen in der Entsendungs-Dschungel-Gemeinschaft!
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