Dezember 28, 2023

0 Kommentare

Wir haben in PVP 2023/78, 287, Novem­ber-Heft aus­führ­lich über den Ent­wurf des Lohn­steu­er­richt­li­ni­en-War­tungs­er­lass infor­miert. Gegen­über dem Ent­wurf ent­hält die end­gül­ti­ge Fas­sung des LStR-WE 2023 die fol­gen­den Abwei­chun­gen:

Begüns­tig­te Aus­lands­tä­tig­keit nach § 3 Abs 1 Z 10 EStG ➪ Rz 63

Die Defi­ni­ti­on des Begrif­fes „Bau­ar­bei­ten“ wur­de – ent­ge­gen dem Ent­wurf – in der end­gül­ti­gen Fas­sung nicht verändert.

Kinder­be­treu­ung: Dienst­ge­ber-Ein­rich­tung (Sach­be­zug) ➪ Rz 77b

Hin­sicht­lich der für die Begüns­ti­gung erfor­der­li­che Ver­fü­gungs­macht wur­de die end­gül­ti­ge Fas­sung des LStR-WE 2023 um fol­gen­den Satz ergänzt (Her­vor­he­bun­gen durch den Autor):

Wird die ele­men­ta­re Bil­dungs­ein­rich­tung von meh­re­ren Arbeit­ge­bern gemein­sam betrie­ben, ist es aus­rei­chend, wenn jedem Arbeit­ge­ber (antei­lig) Ver­fü­gungs­macht zukommt.“

Lohn­steu­er­ta­bel­le ➪ Rz 1406

In der end­gül­ti­gen Fas­sung des LStR-WE 2023 ist die FABO+ - Erhö­hung für voll­jäh­ri­ge Kin­der noch nicht ein­ge­ar­bei­tet, daher ist die im LStR-WE 2023 ent­hal­te­ne LSt-Tabel­le für 2024 nicht aktuell.

Sach­be­zug: E‑Pkw/Fahrräder
➪ Rz 168a, 175b, 204, 206, 207a bis 207g, 207h bis 207l

In der end­gül­ti­gen Fas­sung des LStR-WE 2023 sind die Ände­run­gen zur SBW-VO noch nicht ein­ge­ar­bei­tet.

SEG-Zula­gen ➪ Rz 1129, 1132, 1140, 1133

In der end­gül­ti­gen Fas­sung des LStR-WE 2023 wird prä­zi­siert, wann eine erheb­li­che Abwei­chung zwi­schen dem im KV gere­gel­tem und einem ange­mes­se­nen SEG-Zula­gen­wert vor­liegt (Her­vor­he­bun­gen durch den Autor):

  • Eine erheb­li­che Abwei­chung liegt jeden­falls vor, wenn die gewähr­te Zula­ge das ange­mes­se­ne Aus­maß um mehr als das Dop­pel­te über­steigt (vgl. VwGH 20.12.2018, Ra 2018/13/0001).
  • Für unter­schied­li­che Fix­be­trä­ge zwi­schen den ein­zel­nen Arbeit­neh­mern (etwa Gesel­le oder Hilfs­kraft) wird dabei im All­ge­mei­nen kein Raum blei­ben (vgl. VwGH 30.06.2021, Ra 2020/15/0123).
  • Liegt ein im Ver­hält­nis zum Brut­to­lohn mit einem bestimm­ten Pro­zent­satz bemes­se­ner Zula­gen­be­trag noch inner­halb der Schät­zungs­band­brei­te, kann die­ser Betrag als ange­mes­sen ange­se­hen werden.“

Zuschlä­ge für Über­stun­den (§ 68 Abs 2) ➪ Rz 1151

2024 + 2025 wird der monat­li­che Steu­er­frei­be­trag für 18 Über­stun­den auf 200,00 pM erhöht. Die end­gül­ti­ge Fas­sung des LStR-WE 2023 stellt klar, dass für die Abrech­nung der geleis­te­ten Überstunden

  • nicht der Aus­zah­lungs­zeit­punkt, son­dern
  • der Lohn­zah­lungs­zeit­raum maß­ge­bend ist, in dem die Über­stun­den tat­säch­lich geleis­tet wurden.

Bei einer Auf­rol­lung ist dabei die jewei­li­ge Rechts­la­ge zu beachten.

Bei­spiel aus dem LStR-WE 2023 (Her­vor­he­bun­gen durch den Autor):

Im Dezem­ber 2023 leis­tet Arbeit­neh­mer 17 Über­stun­den, im Jän­ner 2024 ebenso. 

Die Abrech­nung der Über­stun­den des Vor­mo­nats erfolgt durch den Arbeit­ge­ber erst im Jän­ner 2024.

Da im Jahr 2023 eine ande­re Rechts­la­ge mit ande­ren Frei­be­trä­gen gegol­ten hat, sind für Dezem­ber 2023 nur die ers­ten zehn Über­stun­den mit maxi­mal 86 Euro steu­er­frei, die rest­li­chen Über­stun­den sind steu­er­pflich­tig; für die geleis­te­ten Über­stun­den im Jän­ner 2024 gilt hin­ge­gen ein Frei­be­trag in Höhe von maxi­mal 200 Euro.

Kommentar verfassen:

Your email address will not be published. Required fields are marked

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Werden Sie Mitglied im Patka-Knowhow-Club!

Unser Newsletter informiert Sie über Neuigkeiten in Personalrecht und Personalverrechnung.

  • kostenlos
  • informativ
  • nützlich
  • immer up to date
- Ihr Bundesland -
  • - Ihr Bundesland -
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

*Außer Ihrer Email-Adresse fragen wir Sie nach Ihrem Bundesland, um regionale Angebote und Informationen gezielt zu versenden und dadurch eine Informationsflut zu vermeiden. Abmeldung ist jederzeit möglich. Für die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten und den Versand unserer Informationen verwenden wir „Klick-Tipp“. Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung