Die wichtigsten veränderlichen Werte für das Jahr 2021 werden voraussichtlich betragen:
Die Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten.
Grenzwerte für die Arbeitslosenversicherungs-Niedrigverdienerregelung ( § 2 AMPFG)
Seit 1. 7. 2008 werden die AlV-Beiträge beim DN (echte und freie DN) für Niedrigverdiener folgendermaßen gestrichen bzw reduziert (Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten):
monatliche Beitragsgrundlage
(Werte 2020)
bis € 1.790,00
von € 1.790,01 bis € 1.953,00
von € 1.953,01 bis € 2.117,00
über € 2.117,00
AlV-Beitrag
0 %
1 %
2 %
3 %
Die AlV-Beitragssenkung gilt auch für freie DN. Der DG-Anteil beträgt unverändert 3 %.
Stand August 2020