Die wichtigsten veränderlichen Werte für das Jahr 2020 werden voraussichtlich betragen:
Die Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten.
Grenzwerte für die Arbeitslosenversicherungs-Niedrigverdienerregelung ( § 2 AMPFG)
Seit 1. 7. 2008 werden die AlV-Beiträge beim DN (echte und freie DN) für Niedrigverdiener folgendermaßen gestrichen bzw reduziert (Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten):
monatliche Beitragsgrundlage
(Werte 2020)
bis € 1.733,00
von € 1.733,01 bis € 1.891,00
von € 1.891,01 bis € 2.049,00
über € 2.049,00
AlV-Beitrag
0 %
1 %
2 %
3 %
Arbeiter/ Angestellte
A03
A02
A01
Lehrlinge
A04: 0 %
A05: 1,0%
über: € 1.891,01
1,2 %
Die AlV-Beitragssenkung gilt auch für freie DN. Der DG-Anteil beträgt unverändert 3 %.
Stand August 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch heuer wieder erlaube ich mir, höflichst bei Ihnen die “voraussichtlichen Werte” für 2021 zu erfragen (falls Sie sie schon haben). Herzlichen Dank im Voraus!
Sehr geehrter Herr Polasek,
den Beitrag zu den voraussichtlichen SV-Werten 2021 finden Sie unter folgendem Link ➪ SV-Werte 2021
Beste Grüße
Katarina Leja