Der Dienstgeber
a)
überlässt dem Dienstnehmer eine nicht öffentliche Wallbox (Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge) am Wohnsitz des Dienstnehmers (dh Ladestation bleibt im Dienstgeber-Eigentum) und
b)
er übernimmt auch die Stromkosten für das Aufladen des E‑Fahrzeuges.
Wie behandeln Sie diesen Fall in der Gehaltsverrechnung?
➪ Übrigens: Es lohnt sich, bis zum Schluss dieser Information zu lesen!
Antworten auf diese und andere Fragen, die derzeit sehr aktuell und zum Teil hitzig zwischen Personalist*innen diskutiert werden, erhalten Sie im aktuellen und neu gestalteten WIFI-Stammtisch.
Das WIFI Linz veranstaltet
- am 10. September einen Online-PV-Stammtisch
- in der Zeit von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr,
- mit einer Besonderheit:
ca 3 Wochen später, am 27. September zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr findet eine Frage-Antwort (FAQ)-Veranstaltung als Ergänzung zum PV-Stammtisch statt.
Die FAQ-Veranstaltung ist für alle Teilnehmenden GRATIS, dh sie ist im Seminarpreis von EUR 150,00 bereits enthalten.
Keine Zeit? Sie können jeweils die Aufzeichnung erwerben und 14 Tage die Onlineveranstaltungen nachhören.
Ihre Investition: nur EUR 150,00 für beide Veranstaltungen (insges. 150 Minuten) zusammen
Was ist für Sie der Vorteil dieser Seminargestaltung (PV-Stammtisch und extra eine FAQ-Veranstaltung)?
- 1Üblicherweise werden Teilnehmeranfragen während des Seminars von Vortragenden gleich beantwortet, was den Nachteil hat, dass der „rote Wissensvermittlungsfluss“ unterbrochen wird, was das Verständnis beeinträchtigt.
- 2Beim PV-Stammtisch ist dies anders:
a)
Zunächst findet am 10. September eine 90 Minuten pure und nicht durch Teilnehmeranfragen gekürzte Zeit für praxisgerechte Wissensvermittlung statt.
b)
Fragen zu den PV-Stammtischthemen vom 10. September können bis 17. September an mich, den Vortragenden gemailt werden.
c)
Die gesammelten Fragen werden übersichtlich in Themenblöcke zusammengefasst und am 27. September per Video Online beantwortet.
Besonderes Service für die „PV-Stammtischler“: Sowohl das Onlineseminar am 10. September, als auch die FAQ-Veranstaltung werden aufgezeichnet und können 14 Tage nachgehört werden.
Die Inhalte des PV-Stammtisches:

Aktuelle Themen aus dem Arbeits‑, Sozialversicherungs- und (Lohn)Steuerrecht
- Angleichung der Kündigungsfristen Arbeiter an Angestellte und was Sie hierzu für Ihre praktische Arbeit unbedingt wissen sollten
- Antworten auf Praxisfragen zum Jobticket (mit der Möglichkeit, Ihr Wissen zu überprüfen ➪ Wissens-Check)

Praxisfälle (Aus der Praxis für die Praxis; Fallbeispiel und Ähnliches)
- Gestaltungsbeispiele aus der Praxis für die Praxis zum Home-Office-Pauschale (Wann kann wieviel an abgabenfreiem Home-Office-Pauschale ausbezahlt werden?)
- E‑Pkw und E‑Bike: Sie erhalten im PV-Stammtisch die umfangreichste Information, die es derzeit zu arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerlichen Themen rund um das E‑Fahrzeug bzw E‑Bike gibt (inkl Beispiele zur Abgrenzung zwischen schädlicher Anspruchsumwandlung und abgabenrechtlich anerkannter Bezugsneugestaltung)
- Was kann der Dienstgeber bei Hochwasser/Naturkatastrophen tun? (Dienstnehmer im Katastropheneinsatz, abgabenfreie Sach- oder Geldzuwendungen des Dienstgebers an Katastrophengeschädigte,
Home-Office-Tätigkeit ist vorübergehend dem katastrophengeschädigten Dienstnehmer nicht möglich: Was tun?)

Home-Office-Tätigkeit ist vorübergehend dem katastrophengeschädigten Dienstnehmer nicht möglich: Was tun?
- Detektivkosten und Schadenersatz: Krankenstandsmissbrauch ➪ Der Dienstgeber beauftragt Detektive, wer muss diese bezahlen?
- Wissenswerte Judikatur zur Elternteilzeit (Zählen fallweise Beschäftigte zum „20-Personen-Grenzwert“?, Was kann der Dienstgeber gegen Elternteilzeit-Missbrauch tun?)
- Kopftuchverbot: Laut EuGH kann Dienstgeber das Tragen von Kopftüchern verbieten ➪ Worauf muss der Dienstgeber achten?

Die Antworten auf die Frage am Beginn dieses Beitrags …
… sind unterschiedlich, je nachdem ob der Dienstnehmer ein Firmen-Pkw hat oder nicht und ob auch private E‑Fahrzeuge auf Kosten des Dienstgebers aufgeladen werden dürfen.
Hat der Dienstnehmer …
- ein E‑Fahrzeug als Firmen-Pkw und
- der Dienstgeber verbietet eine Privatnutzung dieser Ladestelle, dh er untersagt eine allfällige Ladetätigkeit für private Fahrzeuge aus dem personellen Umfeld des Dienstnehmers (Nachbarn, Bekannte, Familienmitglieder etc) und
- der Dienstgeber kontrolliert die Einhaltung dieses Verbotes,
… dann liegt kein lohnwerter Vorteil vor ➪ Es fallen keine Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Lohnnebenkosten) an. ➪ Die Zurverfügungstellung der Ladestation und auch das Aufladen des Firmen-Pkws lösen keine Abgabenbelastung beim Dienstnehmer aus.
➪ Es ist dies eine von mehreren Antworten, die abhängig vom konkreten Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.

Es lohnt sich GARANTIERT am PV-Stammtisch teilzunehmen ➪ Details und Anmeldung hier: