Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz veröffentlichte am 12.3.2019 die neuen Richtwerte (BGBL II 2019/70).
Die in § 5 Abs. 1 des Richtwertgesetzes festgesetzten Richtwerte, die sich auch auf die Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug auswirken, ändern sich wie folgt (für die Sachbezugsbewertung anwendbar ab 1.1.2020):