
In der Maschinenhandels-GmbH arbeitet Wolfgang Klinke. Er ist ein angestellter Vertreter und fährt mit seinem eigenen Pkw zu seinen Kunden.
Er fährt im Kalenderjahr 2022 voraussichtlich 45.000 km betrieblich.
Damit er das Km-Geld in Höhe von insgesamt € 18.900,00 (= 45.000 km x € 0,42) abgabenfrei erhalten kann, fragt Wolfgang Klinke bei Wolfram Schreck, einem jungen Mitarbeiter der Reisekostenabrechnungsstelle, nach, was er tun muss.
Die Antwort des Wolfram Schreck: „Um die € 18.900,00 steuerfrei als Km-Geld an Sie auszahlen zu können, benötige ich für die betrieblichen Fahrten im Ausmaß von 45.000 km ein ordnungsgemäß und zeitnah geführtes Fahrtenbuch.“
Wolfgang Klinke führt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und er hört bereits € 18.900,00 in seinem Geldbeutel klimpern. – Hören Sie auch das „Klimpergeräusch“ von € 18.900,00?
NEIN, denn die Abteilungsleiterin der Reisekostenabrechnungsstelle verweigert die steuerfreie Auszahlung von € 18.900,00! Warum eigentlich?

Wolfgang Klinke, der angestellte Vertreter aus Sachverhalt 1, will in diesem Monat gemäß seiner Besuchs-To-Do-Liste einen polnischen Kunden in Warschau besuchen. Er fährt mit seinem eigenen Pkw durch Deutschland nach Polen.
Da Wolfgang Klinke hinsichtlich Auslandsdienstreisen unerfahren ist, was die Taggeldabrechnung betrifft, wendet er sich wieder an Wolfram Schreck, dem jungen Mitarbeiter der Reisekostenabrechnungsstelle aus Sachverhalt 1.
Der informiert Wolfgang Klinke, dass das Allerwichtigste bei dieser Auslandsreisekostenabrechnung hinsichtlich Taggeldabrechnung ist, dass er sowohl bei der Hin- als auch bei der Rückfahrt jeweils die Zeitpunkte der diversen Grenzübertritte (Österreich — Deutschland; Deutschland — Polen) erfassen muss, weil er sonst die zeitanteiligen Taggelder für Deutschland und Polen nicht berechnen kann.
Alles bestens?
NEIN, denn so funktionieren Auslandsdienstreiseabrechnungen im Regelfall nicht!!!!
Warum eigentlich?
Antworten auf diese und viele andere Fragen, die helfen, verletzungsfrei den Dienstreise-Dschungel zu durchqueren, erhalten Sie in diesem Seminar durch Ihren Dschungellotsen Mag. Ernst Patka.
Mag. Ernst Patka leitet im Februar 2022 das …
Dienstreise-Seminar
WANN?
28. Februar 2022, 8:30–16:30 Uhr
WO?
Online + Präsenz (“Hybrid-Seminar”)
Das Präsenzseminar findet in den Räumen der Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft (ARS) statt.
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Das sagen Teilnehmer*innen zu diesem Seminar
Gut erklärter Vortrag ➪ perfekt vorgetragen & sehr praxisnah
Fragen stellen ist möglich, Antworten sind verständlich und hilfreich für die Praxis
extrem verständliche Beispiele
Genialer Vortragender (höchste Kompetenz kombiniert mit Witz und Charme), einzigartig, wie
- mit den verschiedenfarbigen Hüten, die Abrechnungsunterschiede zwischen Arbeits- und Abgabenrecht bzw
- mit rot und grün asphaltierten Straßen die Regeln der Fahrtkostenvergütungen
erklärt werden

Mehr Infos und Anmeldung
➪ Infos zum Seminar auf der Webseite des Seminar-Veranstalters ARS: https://ars.at/seminar/10525/
➪ So erhalten Sie eine 15%ige Ermäßigung:
Wenn Sie sich …
- über unten stehenden Anmeldelink per E‑Mail anmelden (oder direkt über diesen Link: office@patka-knowhow.at) und
- alle für die Rechnung erforderlichen Daten in das E‑Mail an uns schreiben, das wir dann an ARS weiterleiten, dann
- stellt ARS eine um 15% ermäßigte Rechnung an Sie aus, dh Sie investieren statt EUR 525,00 lediglich EUR 446,25 in ein Seminar, das aufgrund der MERKwürdigen Vortragsweise GARANTIERT, dass Sie die Entsendungsregeln verstanden haben und korrekt umsetzen können.

P.S.:
NUR FÜR HUNDEHALTER UND HUNDEFREUNDE:
2 X NEIN als Ergebnis bei beiden Beispielen aus der Praxis macht bei der Reiskostenabrechnung keine Freude.
Ein NEIN! ist auch ein Wort, das dem Hund keine Freude macht und bei der Hundeerziehung oft fehl am Platz ist. Unsere Kanzlei-Kollegin Martina Patka — Hundetrainerin aus Leidenschaft — hat dazu einen Artikel auf ihrer Webseite verfasst.
Hier der Link zu ihrem Artikel:
➪ NEIN! — Ein Wort, (k)eine Bedeutung