April 20, 2021

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Wenn Nein ⇨ Dann scho­nen Sie Ihre Ner­ven, über­sprin­gen Sie die fol­gen­den Absät­ze und scrol­len Sie an das Ende die­ses Arti­kels: dort fin­den Sie 2 Spar­tipps!

Wenn Ja ⇨ Dann habe ich inter­es­san­te Infor­ma­tio­nen für Sie:

Wis­sen Sie, wer beruf­lich mei­ne 2 Tod­fein­de sind? Ich ver­ra­te sie Ihnen:

  1. die Büro­kra­tie und
  2. die sinn­ent­leer­ten (Konzern)Regeln.

Ein Bei­spiel für mei­nen beruf­li­chen Tod­feind Nr. 2 gefällig?

Damit wir Ihnen einen Bera­tungs­auf­trag über EUR 150,00 ertei­len kön­nen, müs­sen Sie bit­te das 20-sei­ti­ge Lie­fe­ran­ten­da­ten­er­fas­sungs­blatt aus­fül­len. Außer­dem sind Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gun­gen vom Finanz­amt und der Öster­rei­chi­schen Gesund­heits­kas­se vor­zu­le­gen, die nach­wei­sen, dass Sie kei­ne Abga­ben­schul­den haben.

Außer­dem wei­sen wir Sie aus­drück­lich auf unse­re Über­wei­sungs­re­geln für Ihr Hono­rar hin: Zunächst wer­den Ihrer Kon­to­da­ten kon­trol­lie­rend mit­tels Tele­fon­an­ruf ver­bal mit Ihnen abge­gli­chen. Dann wird EURO 1,00 über­wie­sen und wir erwar­ten von Ihnen eine Emp­fangs­be­stä­ti­gung über den Ein­gang des Betra­ges iHv EUR 1,00. 7 Tage danach erfolgt die Über­wei­sung des Restbetrages.“

Nach die­ser Ansa­ge muss­te man mich ärzt­lich behan­deln wegen Extrem-Blut­hoch­druck und Wahnsinnsattacken.

Gott sei Dank habe ich mit Frau Ing. Ange­li­ka Fröch nicht nur eine exzel­len­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­de­si­gne­rin (Home­page- und Foli­en­ge­stal­tung), son­dern Sie ist auch mein medi­zi­nisch ver­ord­ne­ter Blut­druck­sen­ker, da sie die­se Büro­kra­tie­aus­wüch­se mit stoi­scher Gelas­sen­heit von mir fernhält.

Lei­der kann Frau Fröch das noch grö­ße­re Büro­kra­tie­mons­ter, die Kurz­ar­beit man­gels fach­ein­schlä­gi­gen Wis­sens nicht von mir fernhalten.

Ich habe mich daher – was eini­ge von Ihnen bereits wis­sen – seit Beginn 2021 aus „psy­cho­hy­gie­ni­schen“ Grün­den 😉) aus der Kurz­ar­beits­be­ra­tung zurück­ge­zo­gen.

Die­ses Mons­ter über­steigt mei­ne Kraft mich zu Beherr­schen und nicht Aus­zu­zu­cken. Das sind die Grün­de für die „Bera­tungs-Rück­zugs­ent­schei­dung“, denn mit den Wor­ten des Ex-Gesund­heits­mi­nis­ters Anscho­ber gespro­chen: „Ich will mich auch nicht kaputt­ma­chen“.

ABER ich habe für Sie, wenn Ihre Dienstnehmer*innen in Kurz­ar­beit sind, eine per­fek­te Bera­tungs­lö­sung.

Schon in frü­he­ren Zei­ten, als ich noch Kurz­ar­beits­be­ra­tun­gen durch­führ­te, tausch­te ich mich fach­lich immer wie­der mit Herrn Alfred Wastell aus. Ich lern­te ihn ken­nen und schät­zen als exzel­len­ten Dschun­gel-Gui­de, der kom­pe­tent, unauf­ge­regt (die­se Stär­ke hat er mir jeden­falls hin­sicht­lich der Kurz­ar­beits­be­ra­tung vor­aus), pra­xis­ori­en­tiert und in kla­rer, ver­ständ­li­cher Spra­che durch den Büro­kra­tie-Urwald namens Kurz­ar­beit führt.

Wer Bera­tungs­be­darf hat und eine kom­pe­ten­te Ansprech­per­son mit viel Kurz­ar­beits­er­fah­rung sucht, die Ant­wor­ten auf nahe­zu alle Zwei­fels­fra­gen zum Kurz­ar­beits­bo­nus geben kann, der soll­te sich die­se Kon­takt­da­ten notieren:

Alfred Wastell

Tel. 0664/2532207

training@wastell.at

www.wastell.at

Alfred Wastell

Mei­ne bei­den Abschieds-State­ments zur Kurzarbeit:

1.

Sie wol­len wis­sen, wann die Über­gangs­frist endet um rück­wir­kend zum 1. April mit der Kurz­ar­beit Pha­se IV zu begin­nen? Ich gehe am 20. April auf die AMS-Home­page https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#oberoesterreich und fin­de fol­gen­de Einträge:

  • Gleich zu Beginn (3. Absatz) steht: „Für Pro­jek­te mit einem Beginn ab 01.04.2021 gilt eine Über­gangs­frist bis zum 06.05.2021.“ 
  • Nach der Kapi­tel­über­schrift: „Wann und wie müs­sen Sie Ihren Antrag zur COVID-19-Kurz­ar­beits­bei­hil­fe ein­brin­gen?“ fin­den Sie den fol­gen­den Satz: „Neue Kurz­ar­beits­an­trä­ge sind grund­sätz­lich vor Beginn des Kurz­ar­beits­zeit­raums zu stel­len. Für Pro­jek­te mit einem Beginn ab 01.04.2021 gilt eine Über­gangs­frist bis zum 05.05.2021.“

Es erüb­rigt sich jeder wei­te­re Kommentar.

2.

Die Antrags­stel­lung für die Kurz­ar­beits­pha­se 4 ist voll ange­lau­fen und – oh Wun­der, oh Wun­der – auf­grund des Rege­lungs-Dschun­gel sind laut AMS zahl­rei­che Anträ­ge feh­ler­haft. Das wie­der­um führt zu Ver­bes­se­rungs­auf­trä­gen und ver­zö­gert die Bewilligung.

Die Lis­te der häu­figs­ten Feh­ler fin­den Sie hier: https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html#16041
⇨ Scrol­len Sie soweit nach unten bis Sie zu fol­gen­dem Ein­trag kom­men: Stand: Frei­tag, 16. April, 12.30 Uhr

⇨ 2 Spartipps

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2. Spar­tipp: nur bis 30. April

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