August 10, 2020

0 Kommentare

  • Die Kurz­ar­beit III beginnt ab 1.10.2020
  • In man­chen Unter­neh­men endet die aktu­el­le Kurz­ar­beit vor dem 30. 9. 2020.
  • Die Sozi­al­part­ner und das zustän­di­ge Minis­te­ri­um haben bereits ver­ein­bart, dass in die­sen Fäl­len eine „unbü­ro­kra­ti­sche Verlängerungsmöglichkeit/Lückenschluss“ ermög­licht wird. Die erfor­der­li­chen Mus­ter­for­mu­la­re befin­den sich gera­de in Arbeit und wer­den zeit­ge­recht zur Ver­fü­gung stehen.
  • Die Kurz­ar­beit III gilt für 6 Mona­te
  • Die Min­dest­ar­beits­zeit beträgt 30 % der bis­he­ri­gen Nor­mal­ar­beits­zeit und kann über 6 Mona­te durch­ge­rech­net wer­den. 
  • Die Höchst­ar­beits­zeit liegt bei 80 % der Nor­mal­ar­beits­zeit ‒ auch hier beträgt der Durch­rech­nungs­zeit­raum 6 Mona­te
  • Der Dienst­neh­mer erhält für tat­säch­lich geleis­te­te Arbeits­zeit (auch Über­stun­den) den vol­len Lohn – es wird monat­lich abge­rech­net
  • Die Behal­te­pflicht nach Ablauf der Kurz­ar­beit beträgt unver­än­dert 1 Monat.
  • Die garan­tier­ten „Net­to­er­satz­ra­ten“ – das ist der Anteil am letz­ten Net­to­ein­kom­men ‒ ist wie bei der KUA II80/85/90 Net­to. 
  • Neu ist: Kol­lek­tiv­ver­trag­li­che-Lohn­er­hö­hun­gen, oder indi­vi­du­el­le Gehalts­vor­rü­ckun­gen sol­len im neu­en Modell berück­sich­tigt wer­den. Die tech­ni­schen Details dazu müs­sen aller­dings erst geklärt werden. 
  • Neu ist: Es besteht eine ver­pflich­ten­de Wei­ter­bil­dungsbereit­schaft für die Dienst­neh­mer in der vom AMS ver­gü­te­ten Aus­falls­zeit (kei­ne Weiterbildungspflicht!).
  • Die Dienst­neh­mer müs­sen bereit sein, wäh­rend der Kurz­ar­beit eine Wei­ter­bil­dung zu machen, wenn das vom Dienst­ge­ber ange­bo­ten wird. Die Wei­ter­bil­dung wird durch das AMS gemein­sam mit dem Betrieb abge­wi­ckelt und kann jeder­zeit beginnen.

Die Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men kön­nen bei Bedarf des Unter­neh­mens unter­bro­chen wer­den (zB wenn Groß­auf­trag ein­langt) ➪ In die­sem Fall besteht ein Rechts­an­spruch der Dienst­neh­mer dar­auf, die Wei­ter­bil­dung inner­halb von 18 Mona­ten fertigzustellen.

Kommentar verfassen:

Your email address will not be published. Required fields are marked

{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Werden Sie Mitglied im Patka-Knowhow-Club!

Unser Newsletter informiert Sie über Neuigkeiten in Personalrecht und Personalverrechnung.

  • kostenlos
  • informativ
  • nützlich
  • immer up to date
- Ihr Bundesland -
  • - Ihr Bundesland -
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

*Außer Ihrer Email-Adresse fragen wir Sie nach Ihrem Bundesland, um regionale Angebote und Informationen gezielt zu versenden und dadurch eine Informationsflut zu vermeiden. Abmeldung ist jederzeit möglich. Für die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten und den Versand unserer Informationen verwenden wir „Klick-Tipp“. Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung