Dezember 10, 2019

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Die Ver­ord­nung mit den Aus­gleichs­ta­xen­wer­ten für 2020 wur­de heu­te verlautbart.


Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behin­der­ten­ein­stel­lungs­ge­set­zes zu ent­rich­ten­den Aus­gleichs­ta­xe beträgt für das Kalen­der­jahr 2020 …


  • für jede ein­zel­ne Per­son, die zu beschäf­ti­gen wäre, für Dienst­ge­be­rin­nen und Dienst­ge­ber mit 25 bis 99 Dienst­neh­me­rin­nen und Dienst­neh­mern monat­lich 267 Euro
  • für Dienst­ge­be­rin­nen und Dienst­ge­ber mit 100 bis 399 Dienst­neh­me­rin­nen und Dienst­neh­mern monat­lich 375 Euro und 
  • für Dienst­ge­be­rin­nen und Dienst­ge­ber mit 400 oder mehr Dienst­neh­me­rin­nen und Dienst­neh­mern monat­lich 398 Euro.


Link zum VO-Text:  www.ris.bka.gv.at

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