Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetz zu entrichteten Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2019 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeberinnen und Dienstgeber monatlich:
25 bis 99 Dienstgeberinnen und Dienstgeber: EUR 262,00
100 bis 399 Dienstgeberinnen und Dienstgeber: EUR 368,00
400 oder mehr Dienstgeberinnen und Dienstgeber: EUR 391,00
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