Januar 11, 2019

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Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 des Behin­der­ten­ein­stel­lungs­ge­setz zu ent­rich­te­ten Aus­gleichs­ta­xe beträgt für das Kalen­der­jahr 2019 für jede ein­zel­ne Per­son, die zu beschäf­ti­gen wäre, für Dienst­ge­be­rin­nen und Dienst­ge­ber monat­lich:

  • 25 bis 99 Dienst­ge­be­rin­nen und Dienst­ge­ber: EUR 262,00
  • 100 bis 399 Dienst­ge­be­rin­nen und Dienst­ge­ber: EUR 368,00
  • 400 oder mehr Dienst­ge­be­rin­nen und Dienst­ge­ber: EUR 391,00
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