Nun ist sie also da: die endgültige Abrechnung der Corona-Kurzarbeit. Ein mehr als 100 Seiten dicker Leitfaden versucht zu erklären, wie Sie nun rückwirkend die Kurzarbeit-Bezüge “richtig” abrechnen sollen.
Wie zu erwarten war, ergeben sich dabei viele knifflige Detailfragen. Hier sind 3 Praxis-Fragen zur Abrechnung der Corona-Kurzarbeit, welche häufig gestellt werden und die natürlich im Webinar Update Corona-Kurzarbeit — So geht Gehaltsabrechnung nun richtig! beantwortet werden.
Die Antworten finden Sie am Ende dieses Beitrags.
Frage 1
Die Provisionen werden monatsverschoben abgerechnet (im Februar erarbeitete Provisionsansprüche werden im März ausbezahlt usw).
A) Die KUA beginnt im April ➪ Es wird im März das Referenz-Bruttoentgelt (inkl Provisionsschnitt aus den Monaten Jänner, Februar und März) errechnet. Im KUA-Monat April wird daher nur der Mindestbruttogehalt abgerechnet.
a) korrekte Abrechnung
b) fehlerhafte Abrechnung
B) Die Kurzarbeit endet im Juni. Für die Abrechnung Juli sieht der Leitfaden vor, dass dann wieder der „normale“ Gehalt und die monatsverschobene Provision Juni abzurechnen sind.
a) stimmt
b) stimmt nicht
Frage 2
Während der Kurzarbeit tritt beim Dienstnehmer in KUA ein Biennalesprung ein.
A) Der Biennalesprung ist beim Mindestbruttoentgelt …
a) zu berücksichtigen, dh das Mindestbruttoentgelt steigt nach dem Biennalesprung an
b) nicht zu berücksichtigen; das Mindestbruttoentgelt bleibt unverändert
B) Nach Eintritt des Biennalesprungs erhält der Dienstnehmer seinen Urlaubszuschuss. Der Biennalesprung ist bei der Berechnung der Höhe des Urlaubszuschusses …
a) zu berücksichtigen
b) nicht zu berücksichtigen
C) Nach Eintritt des Biennalesprungs konsumiert der Dienstnehmer während der KUA eine Woche Urlaub. Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts ist der Biennalesprung …
a) zu berücksichtigen
b) nicht zu berücksichtigen
Frage 3
Ein Kundendiensttechniker macht während der KUA eine 12-stündige Dienstreise und hat laut Kollektivvertrag Anspruch auf ein Taggeld iHv EUR 42,50.
Der Dienstnehmer erhält …
a) dieses Taggeld zusätzlich zum Mindestbruttoentgelt ausbezahlt
b) dieses Taggeld nicht ausbezahlt, weil bereits im Mindestbruttoentgelt „enthalten“
c) einen Teil des Taggeldes zusätzlich zum Mindestbruttoentgelt ausbezahlt und zwar ________________________ (welcher Teil?)
Antworten auf diese und viele weitere Praxis-Fragen erhalten Sie im …
Webinar: Update Corona-Kurzarbeit —
So geht Gehaltsabrechnung nun richtig!
Wann?
20. Juli 2020, 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Keine Zeit?
Es gibt ein Nachhörservice!
Kosten?
€ 190,00 zzgl. Umsatzsteuer
Feedback zu diesem Seminar:
„Ich war grad im Webinar über die Abrechnung der Kurzarbeit. Es war wiederum ausgezeichnet, so wie alle Seminare von ihm. Herausragend sind natürlich die Vergleiche „Smoothie“ und vor allem das „Haus“. Der Inhalt der Präsentation war dadurch total verständlich und anschaulich. Auch seine Aussage „Lehnen Sie sich zurück, 80% für die Abrechnung genügen“. Das bedeutet ganz einfach, dass die Lohn- und Gehaltsabrechner Fehler machen dürfen. In dieser Zeit läuft nichts zu 100%.“
Günter Geuze
Leitung Personal — Prokura
11er Nahrungsmittel GmbH
Antworten auf die 3 Fragen
Antwort auf Frage 1
Die Provisionen werden monatsverschoben abgerechnet (im Februar erarbeitete Provisionsansprüche werden im März ausbezahlt usw).
A) Die KUA beginnt im April ➪ Es wird im März das Referenz-Bruttoentgelt (inkl Provisionsschnitt aus den Monaten Jänner, Februar und März) errechnet. Im KUA-Monat April wird daher nur der Mindestbruttogehalt abgerechnet.
b) fehlerhafte Abrechnung
B) Die Kurzarbeit endet im Juni. Für die Abrechnung Juli sieht der Leitfaden vor, dass dann wieder der „normale“ Gehalt und die monatsverschobene Provision Juni abzurechnen sind.
b) stimmt nicht
Antwort auf Frage 2
Während der Kurzarbeit tritt beim Dienstnehmer in KUA ein Biennalesprung ein.
A) Der Biennalesprung ist beim Mindestbruttoentgelt …
b) nicht zu berücksichtigen; das Mindestbruttoentgelt bleibt unverändert
B) Nach Eintritt des Biennalesprungs erhält der Dienstnehmer seinen Urlaubszuschuss. Der Biennalesprung ist bei der Berechnung der Höhe des Urlaubszuschusses …
a) zu berücksichtigen
C) Nach Eintritt des Biennalesprungs konsumiert der Dienstnehmer während der KUA eine Woche Urlaub. Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts ist der Biennalesprung …
b) nicht zu berücksichtigen
Antwort auf Frage 3
Ein Kundendiensttechniker macht während der KUA eine 12-stündige Dienstreise und hat laut Kollektivvertrag Anspruch auf ein Taggeld iHv EUR 42,50.
Der Dienstnehmer erhält …
c) einen Teil des Taggeldes zusätzlich zum Mindestbruttoentgelt ausbezahlt und zwar den sozialversicherungsfreien Teil