Februar 21, 2017

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Falls Sie sich irren, dro­hen erheb­li­che Konsequenzen

Ob es sich um einen Werk­ver­trag oder doch um einen Arbeits­kräf­te­über­las­sungs­ver­trag han­delt, kann Kon­se­quen­zen haben im

  • Gewer­be­recht
  • Lohn­dum­ping­recht
  • Arbeits­recht (Arbeit­kräf­te­über­las­sungs­ge­setz) und
  • Abga­ben­recht (Abzugs­steu­er bei Hono­ra­ren an aus­län­di­sche Auftragnehmer).

Einen sehr infor­ma­ti­ven Überblick

  • über die ein­zel­nen Kon­se­quen­zen und
  • nach wel­chen Kri­te­ri­en Sie prü­fen kön­nen, ob ein Werk­ver­trag oder ein Arbeits­kräf­te­über­las­sungs­ver­trag vor­liegt,

gibt der sehr lesens­wer­te Blog-Bei­trag der ARTUS Wirt­schafts­treu­hand Gruppe.

Hier der Link

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