Mai 31, 2017

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… bringt Kum­mer und Sorgen?

Den­ken Sie doch das fol­gen­de Rei­se­kos­ten­bei­spiel zur Inlands­dienst­rei­se durch

Der anzu­wen­den­de Kol­lek­tiv­ver­trag bestimmt:

  • Das vol­le Tag­geld in Höhe von € 35,30 gebührt für 24 Stun­den.
  • Es gebührt bei einer Dauer
  • bis zu 5 Stun­den kein Taggeld,
  • von mehr als 5 bis 9 Stun­den ein Tag­geld in Höhe von € 15,00,
  • von mehr als 9 bis 13 Stun­den ein Tag­geld in Höhe von € 21,00,
  • von mehr als 13 Stun­den das vol­le Tagesgeld.

Die Vor­aus­set­zun­gen für die Abrech­nung als § 3 EStG-Dienst­rei­se sind erfüllt.

Die Dienst­rei­se dau­ert 6 Stunden.

Fra­ge:

Wel­che Beträ­ge kön­nen abga­ben­frei aus­be­zahlt werden?

Lösung:

Die Dienst­rei­se dauert 

6 Stun­den

Tag­geld lt. KV = Auszahlungsbetrag (€)

15,00

abga­ben­frei lt. Steu­er­recht sind € 2,20 pro Stunde (€)

13,20

abga­ben­frei­er Restbetrag (€)

1,80

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