Mai 15, 2017

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Ein Kärnt­ner Unter­neh­men stellt einen grenz­nah in Slo­we­ni­en woh­nen­den, per­fekt deutsch spre­chen­den Teil­zeit­por­tier für 28 Stun­den pro Woche (Mon­tag bis  Don­ners­tag je 7 Stun­den) ein. Die­ser Teil­zeit­por­tier hat bes­te Referenzen.

Ein Glücks­griff? Alles bestens?

Der Steu­er­be­ra­ter des Kärnt­ner Unter­neh­mens infor­miert, dass die­ses Dienst­ver­hält­nis
sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­lich nach slo­we­ni­schem Recht abzu­rech­nen ist – Wie kann das sein?

Der Grund: Das Kärnt­ner Unter­neh­men ver­gaß bei der Ein­stel­lung einer im EU-Aus­land (Fami­li­en­wohn­sitz) woh­nen­den Per­son auf die ent­schei­den­de Fra­ge:

Sind Sie in Ihrem Wohn­sitz­staat [im Bei­spiels­fall: Slo­we­ni­en] als Dienst­neh­mer tätig? Wenn ja, in wel­chem Wochenstunden-Zeitausmaß?“

Hät­te das Kärnt­ner Unter­neh­men die­se Fra­ge gestellt, dann wäre die Ant­wort gewe­sen: „Ja, ich bin sehr sport­lich und bin in einem Fit­ness-Cen­ter in Pod­ko­ren Frei­tag bis Sonn­tag als Fit­ness­trai­ner für ins­ge­samt 12 Stun­den angestellt.“

Die­se Ant­wort hat EU-sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­lich die fol­gen­de Kon­se­quenz: Der slo­we­ni­sche Dienst­neh­mer hat 2 Dienst­ge­ber ⇒ EU-recht­lich ist hin­sicht­lich Sozi­al­ver­si­che­rung die soge­nann­te Kol­li­si­ons­norm (Arti­kel 13 der EU-Ver­ord­nung) anzu­wen­den und das bedeutet:

Wenn der Dienst­neh­mer meh­re­re EU-Dienst­ge­ber hat und er in sei­nem Wohn­sitz­staat [im Bei­spiels­fall: Slo­we­ni­en] wesent­lich [= min­des­tens 25% sei­ner Arbeits­zeit] tätig ist [was in kon­kre­ten Fall zutrifft], dann ist der Wohn­sitz­staat sozi­al­ver­si­che­rung­recht­lich für alle Dienst­ver­hält­nis­se ‒ somit auch für das öster­rei­chi­sche ‒ zustän­dig!

Die­se und ande­re „Fal­len“ sind zu umschif­fen, wenn Dienst­neh­mer von (Klein- und Mittel)Unternehmen im Aus­land tätig sind (zB auf­grund einer Entsendung).

Mit vie­len Bei­spie­len, Check­lis­ten und Schritt für Schritt-Anlei­tun­gen wer­den Sie im Semi­nar „Basis­wis­sen zur Mit­ar­bei­ter­ent­sen­dung“ über die arbeits‑, sozi­al­ver­si­che­rungs- und lohn­steu­er­recht­li­chen Grund­sät­ze informiert.

Fol­gen­de The­men wer­den pra­xis­be­zo­gen besprochen:

  • Wel­che Inhal­te soll­te eine Ent­sen­de­ver­ein­ba­rung haben?
  • Arbei­ten in Dubai – Wel­che Fei­er­tags­re­geln gel­ten?
  • Sie ler­nen ken­nen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten ken­nen, wie Sie Ihre Mit­ar­bei­ter ‒ trotz Aus­lands­tä­tig­keit – im öster­rei­chi­schen Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tem hal­ten können
  • Anhand zahl­rei­cher Fall­bei­spie­le wird die Anwen­dung der 183-Tage- Regel geübt, damit Sie rechts­si­cher fest­stel­len, in wel­chem Land die Bezü­ge zu ver­steu­ern sind
  • Ent­sen­dung ins Aus­land ⇒ DB, DZ bzw Kom­mu­nal­steu­er­pflicht?
  • Sie ler­nen im Semi­nar die 3‑Schrit­te-Regel bei der Besteue­rung von aus­län­di­schen Prämien
  • Abrech­nungs-Check: So gehen Sie rich­tig vor, wenn der Bezug teil­wei­se in Öster­reich und teil­wei­se im Aus­land zu besteu­ern ist (Kau­sa­li­täts­prin­zip und arbeits­ta­ge­wei­se Besteuerungsaufteilung)
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